Deutlich gelockerte Corona-Regeln: Das gilt ab Freitag in Castrop-Rauxel
Coronavirus
Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung überarbeitet. Damit treten schon am Freitag neue Lockerungen in Kraft. Was das für Castrop-Rauxel bedeutet, lesen Sie hier.
Castrop-Rauxel
von Jonas Hildebrandt und Matthias Langrock
, 09.07.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Masken müssen draußen nicht mehr getragen werden. © dpa
Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Corona-Regeln grundlegend überarbeitet. Wichtigste Neuerung: Es gibt eine Inzidenz-Stufe 0 für alle Kreise und Großstädte, die bei einer Inzidenz von weniger als 10 liegen.
In dieser Inzidenz-Stufe wird sich ab Freitag auch der Kreis Recklinghausen und damit die Stadt Castrop-Rauxel befinden. Die Inzidenz lag hier am Donnerstag bei 3,6. Hier liefern wir Ihnen den großen Überblick, was Sie am Freitag (9.7.) in Castrop-Rauxel beachten müssen:
- Testpflicht am Arbeitsplatz: Wer mindestens eine Woche nicht an seinem Arbeitsplatz gearbeitet hat, muss am Tag seiner Rückkehr einen negativen Schnelltest vorlegen oder unter Aufsicht einen solchen Test absolvieren. Ausnahmen gelten für vollständig GEimpfte und für Genesene.
- In der Öffentlichkeit gibt es für Treffen keine Beschränkungen mehr. Den Mindestabstand einzuhalten wird weiterhin empfohlen, ist jedoch nicht mehr verpflichtend.
- Kultur-Veranstaltungen sind grundsätzlich möglich. Dabei muss es entweder einen Sitzplan im Schachbrettmuster geben, um die Abstände einzuhalten, oder alle Beteiligten müssen getestet sein. Ab 5000 Besuchern muss ein Test- und Hygienekonzept vorliegen. Museen dürfen ohne Maske oder sonstige Einschränkungen besucht werden.
- Das Parkbad Nord in Ickern kann ohne Coronatest besucht werden. Allerdings muss im Vorfeld ein Ticket auf der Website des Bades erworben werden. (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/)
- Kontaktsport darf ohne Beschränkungen ausgeübt werden. Die Zulassung von Zuschauern obliegt den einzelnen Vereinen. Sie dürfen nun unabhängig von der Kapazität jeden zweiten Platz besetzen. Erst bei mehr als 5000 Zuschauern wird noch ein Test- und Hygienekonzept benötigt - in Castrop-Rauxel also nie.
- Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten dürfen ohne Einschränkungen öffnen, solange die Tische von einander abgetrennt sind.
- Private Veranstaltungen außer Partys dürfen stattfinden, mit unter 50 Gästen sogar ohne Beschränkungen. Sind es mehr, gilt eine Testpflicht. Alternativ können auch Veranstaltungen mit mehr als 50 Leuten ohne Testpflicht stattfinden, dann müssen jedoch die Maskenpflicht und die Abstandsregelungen eingehalten werden.
- Partys dürfen ebenfalls ohne Beschränkungen stattfinden. Einzig eine Testpflicht gilt, wenn mehr als 50 Feiernde beteiligt sind.
- Die Maskenpflicht wurde gelockert. Nach den neuen Regelungen gilt sie nur noch in Innenräumen wie in Bussen und Bahnen oder Supermärkten.
- Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) sollten weiterhin beachtet werden, sind aber in den oben genannten Fällen nicht mehr verpflichtend.
Es haben sich noch weitere Corona-Regelungen, zum Beispiel zur Öffnung von Clubs und Diskotheken, die aber für Castrop-Rauxel nicht unmittelbar relevant sind.
Eine Besonderheit gilt im übrigen: Während üblicherweise die Regeln wieder verschärft werden, sobald ein Kreis oder eine Großstadt drei Tage lang über einem hohen Inzidenzwert liegt, gilt diese Regelung vom Übergang aus Inzidenzstufe 0 in Inzidenzstufe 1 nicht.
Hier muss die Inzidenz an mindestens acht aufeinanderfolgenden Tagen über 10 liegen, damit die Regeln wieder schärfer werden. Das bedeutet im Klartext: Selbst wenn der Kreis Recklinghausen beispielsweise am Samstag (10.) wieder über einer Inzidenz von 10 läge und auch dort bliebe, würden die neuesten Lockerungen erst am Montag darauf (19.) zurückgenommen.