Diese Corona-Regeln gelten am Donnerstag in Castrop-Rauxel
Coronavirus
Seit letzten Freitag ist das Leben lockerer: Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung überarbeitet. Es gilt nun Inzidenzstufe 0. Was das für Castrop-Rauxel bedeutet, lesen Sie hier.

Wer lange nicht im Büro war, benötigt bei der Rückkehr einen negativen Test (Symbolbild). © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Corona-Regeln grundlegend überarbeitet. Wichtigste Neuerung: Es gibt eine Inzidenz-Stufe 0 für alle Kreise und Großstädte, die bei einer Inzidenz von weniger als 10 liegen.
In dieser Inzidenz-Stufe befindet sich seit Freitag (9.7.) auch der Kreis Recklinghausen und damit die Stadt Castrop-Rauxel. Was müssen Castrop-Rauxeler jetzt trotzdem noch beachten? Ein Überblick:
- Testpflicht am Arbeitsplatz: Nach mindestens einer Woche Abwesenheit vom Arbeitsplatz muss ein negativer Coronatest vorgelegt oder unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden. Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und für Genesene.
- In der Öffentlichkeit gibt es für Treffen aktuell keinerlei Beschränkungen. Der Mindestabstand ist nur noch eine Empfehlung, es gibt keine Pflicht mehr ihn einzuhalten.
- Kultur-Veranstaltungen sind möglich. Dafür müssen alle Teilnehmer getestet sein oder es muss ein Sitzplan im Schachbrettmuster eingehalten werden. Ein Test- und Hygienekonzept wird bei über 5000 Beteiligten benötigt.
- Museen dürfen ohne Einschränkungen besucht werden. Auch eine Maskenpflicht gilt dort nicht mehr. Das Schiffshebewerk Henrichenburg hat heute von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
- Das Parkbad Nord in Ickern ist geöffnet. Für den Besuch muss eine Eintrittskarte auf der Website des Bades erworben werden (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/). Einen Coronatest benötigt man hingegen nicht.
- Kontaktsport darf ohne Beschränkungen ausgeübt werden. Die Zulassung von Zuschauern obliegt den einzelnen Vereinen. Grundsätzlich darf die Hälfte der Plätze besetzt werden.
- Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten dürfen ohne Einschränkungen öffnen. Einzige Bedingung: die Tische müssen voneinander abgetrennt sein.
- Private Veranstaltungen dürfen stattfinden, mit weniger als 50 Gästen sogar ganz ohne Beschränkungen. Bei mehr Teilnehmern, müssen diese getestet sein oder sich an die Masken- und Abstandsregeln halten.
- Partys dürfen ebenfalls ohne Beschränkungen stattfinden. Auch hier gibt es bei mehr als 50 Teilnehmern eine Testpflicht.
- Die Maskenpflicht wurde gelockert. Sie gilt nur noch an wenigen Orten wie in Bussen und Bahnen oder in Supermärkten.
- Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) sind nicht mehr verpflichtend. Sie einzuhalten, wird dennoch empfohlen.
Es haben sich noch weitere Corona-Regelungen gelockert, zum Beispiel zur Öffnung von Clubs und Diskotheken, die aber für Castrop-Rauxel nicht unmittelbar relevant sind.