Diese Corona-Regeln gelten am Donnerstag in Castrop-Rauxel
Coronavirus
Die Corona-Regeln haben sich schon länger nicht mehr geändert. Trotzdem ist man sich manchmal unsicher, was erlaubt ist. Hier lesen Sie, welche Regeln am Donnerstag in Castrop-Rauxel gelten.

Auch in vielen Läden gelten noch einige grundsätzliche Regeln zum Schutz vor Corona. © Jonas Hildebrandt
Castrop-Rauxel befindet sich auf der niedrigsten Inzidenzstufe. Entsprechend locker sind die Corona-Regeln. Wir liefern Ihnen den großen Überblick, was Sie am Donnerstag (8.7.) in Castrop-Rauxel beachten müssen:
- In der Öffentlichkeit dürfen sich beliebig viele Angehörige aus fünf Haushalten treffen. Erlaubt sind auch Treffen von bis zu 100 getesteten, genesenen oder geimpften Personen aus beliebig vielen Haushalten.
- Kultur-Veranstaltungen im Freien sind grundsätzlich möglich. Die drei Gs (getestet, genesen, geimpft) müssen nur bei mehr als 200 Teilnehmern erfüllt werden.
- Für den Besuch des Parkbades Nord in Ickern benötigt man keinen Coronatest. Allerdings muss im Vorfeld ein Ticket auf der Website des Bades erworben werden. (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/)
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Kontaktsport ist mit bis zu 100 Personen ohne Test möglich. Die Zulassung von Zuschauern obliegt den einzelnen Vereinen. Erlaubt ist ihnen die Zulassung von maximal 100 getesteten, geimpften oder genesenen Zuschauern. Mit einem festen Konzept darf jedoch auch bis zu ein Drittel der Sportplatz-Kapazität ausgelastet werden. Dazu müssen die Besucher auch nicht aus der GGG-Gruppe stammen.
- Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten dürfen öffnen. Besucher brauchen dort keinen Test. Lediglich eine Platzpflicht muss beachtet werden, um die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.
- Private Veranstaltungen außer Partys dürfen stattfinden. Im Freien sind bis zu 250 Gäste zugelassen, drinnen nur maximal 100. In beiden Fällen müssen die Gäste aus der GGG-Gruppe stammen.
- Partys dürfen draußen mit bis zu 100 und drinnen mit bis zu 50 Gästen stattfinden. Bedingung dafür ist, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Nachweis eines negativen Coronatests, einer Impfung oder einer überstandenen Infektion erbringen können. Die Abstandsregeln müssen nicht eingehalten werden.
- Die Maskenpflicht wurde gelockert. Im Freien gilt sie nur noch bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Beteiligten. In Einzelfällen kann auch drinnen auf eine Maske verzichtet werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Weiterhin gültig ist die Maskenpflicht in Warteschlangen, Anstell- und Kassenbereichen.
- Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) gelten weiterhin.