Diese Corona-Regeln gelten am Dienstag in Castrop-Rauxel

Coronavirus

Seit Sonntag (18.7.) liegt die Inzidenz im Kreis Recklinghausen wieder über 10. Welche Corona-Regeln am Dienstag nun in Castrop-Rauxel gelten, lesen Sie hier.

Castrop-Rauxel

von Jonas Hildebrandt

, 20.07.2021, 06:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Kulturelle Veranstaltungen sind erlaubt.

Kulturelle Veranstaltungen sind erlaubt. © Helmut Kaczmarek

Es war zu erwarten: Am Sonntag (18.7.) ist die Inzidenz im Kreis Recklinghausen auf 11,2 gestiegen - und hat damit die 10 überschritten. Am Montag stieg sie weiter auf 11,4. Noch hat das allerdings keine Auswirkungen auf die Regeln in Castrop-Rauxel.

Zwar gilt ab einer Inzidenz von 10 nicht mehr Inzidenzstufe 0 sondern 1. Es gibt allerdings eine relativ lange Übergangsfrist von acht Tagen. Das heißt: Auch am Dienstag gelten dieselben lockeren Regeln wie zuletzt.

Ein Überblick:

  • Testpflicht am Arbeitsplatz: Bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz müssen alle Personen, die länger als eine Woche abwesend waren einen negativen Coronatest vorlegen oder unter Aufsicht vor Ort durchführen. Für vollständig Geimpfte und Genesene gilt das nicht.
  • In der Öffentlichkeit gibt es für Treffen keinerlei Beschränkungen. Auch den Mindestabstand müssen Sie nicht einhalten. Empfohlen wird er dennoch.
  • Kultur-Veranstaltungen sind möglich. Allerdings müssen entweder alle Beteiligten getestet sein oder ein Sitzplan im Schachbrettmuster muss eingehalten werden. Ein Test- und Hygienekonzept wird erst bei mehr als 5000 Beteiligten benötigt.
  • Museen dürfen komplett ohne Einschränkungen besucht werden - nicht einmal eine Maske wird benötigt. Das Schiffshebewerk Henrichenburg ist am Dienstag von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
  • Das Parkbad Nord in Ickern ist geöffnet. Besucher benötigen keinen Coronatest. Für den Besuch muss eine Eintrittskarte auf der Website des Bades erworben werden (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/).
  • Kontaktsport darf ohne Beschränkungen ausgeübt werden. Die Zulassung von Zuschauern wird von Verein zu Verein unterschiedlich gehandhabt. Generell gilt: Es darf die Hälfte der Plätze belegt werden.
  • Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten dürfen komplett ohne Einschränkungen öffnen. Die Tische müssen allerdings voneinander abgetrennt sein.
  • Private Veranstaltungen sind erlaubt. Eine Testpflicht gilt bei mehr als 50 Gästen. Sind es weniger gibt es gar keine Beschränkungen. Allerdings sind auch Veranstaltungen mit mehr als 50 ungetesteten Gästen möglich – dann müssen allerdings Masken- und Abstandsregeln eingehalten werden.
  • Partys dürfen ebenfalls ohne Beschränkungen stattfinden. Gibt es mehr als 50 Teilnehmer, gilt eine Testpflicht.
  • Die Maskenpflicht wurde gelockert. Nur noch an wenigen Orten wie in Bussen und Bahnen oder in Supermärkten muss Maske getragen werden.
  • Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) sind nicht mehr verpflichtend. Wo es möglich ist, sollten sie aber eingehalten werden.

Es haben sich noch weitere Corona-Regelungen gelockert, zum Beispiel zur Öffnung von Clubs und Diskotheken, die aber für Castrop-Rauxel nicht unmittelbar relevant sind.