DHL-Mitarbeiter muss nicht für Fehlalarm haften
Großeinsatz am Paketzentrum
Der DHL-Mitarbeiter, dessen Verletzungen im Juli für einen Großalarm bei der Castroper Post gesorgt haben, muss für den Einsatz nicht haften Warum das so ist, erklären Feuerwehr und Stadt.

Bei dem Großeinsatz hat ein Spezialist mit Schutzanzug ein verdächtiges Paket untersucht.
Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann erklärte auf Anfrage: „Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage.“ Niemand solle sich scheuen. den Notruf zu wählen.
Der Mitarbeiter war am Morgen des 19. Juli mit Verdacht auf eine Säureverätzung ins Krankenhaus gebracht worden. Dort führten die Ärzte die Verletzungen auf eine chronische Erkrankung zurück und gaben Entwarnung. Doch zuvor hatte die Feuerwehr entschieden einen GSG2-Einsatz (Gefährliche Stoffe und Güter) auszurufen: Sämtliche Paketwagen wurden zum Zentrum an der Lönsstraße zurückbeordert und auf einem Dekontaminationsplatz nach Gefahrstoffen durchsucht. An dem Einsatz waren mehrere Feuerwehren und Spezialisten wie die Analytic-Task-Force (ATF) aus Dortmund sowie Mitarbeiter des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Lanuv) beteiligt.
Der Einsatz dauerte knapp fünf Stunden. Extrakosten seien jedoch, laut Ulrich Vogel, Leiter der Feuerwehr, kaum entstanden. „Die Strukturen die wir genutzt haben, sind sowieso vorhanden.“ Eine Rechnung werde nur gestellt, im Falle einer Fahrzeughavarie, grober Fahrlässigkeit oder wenn mit Vorsatz gehandelt wird. „Der Bürger zahlt doch seine Steuern für die Daseinsvorsorge und die eigene Sicherheit“, so Vogel.
Evaluation der Feuerwehr
Weder Notrufende noch Einsatzleiter hätten grob fahrlässig gehandelt, betont Maresa Hilleringmann. Ein Großalarm sei daher gerechtfertigt gewesen.
Dennoch hat es bei der Feuerwehr eine Nachbesprechung des Einsatzes gegeben. Dafür seien laut Feuerwehrsprecher Heiner Holtkotte die Führungskräfte der beteiligten Einsatzgruppen zusammengekommen und hätten die Zusammenarbeit während des Einsatzes evaluiert.
Für zukünftige Einsätze dieser Art, konnten dabei keine pauschalen Schlüsse gezogen werden. „Man kann nicht sagen, nur weil das eine Hautverletzung war, fahren wir beim nächsten Mal jetzt alles zurück“, erklärt Holtkotte. „Wir müssen weiterhin immer erst vom Maximalen ausgehen.“