Eine Frau wollte ihr Abo bei einem Dating-Portal kündigen. Dann wurde sie mit Mahnungen und Inkassoschreiben überhäuft. Die Verbraucherzentrale mahnt, auch bei vermeintlich seriösen Anbietern.
Rose Sommer von der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel liest aufmerksam Zeitung. Dort entdeckte sie unseren Bericht über Dating-Portale und die einfache Suche nach „Singles in...“ im Internet. Sie sagt: „Nicht alle schauen bei der Websuche so genau hin wie Sie in Ihrem Test.“ Und das kann in die Falle führen.
Sommer erzählte von einer älteren Verbraucherin. Sie war Kundin eines Dating-Portals, allerdings in der Basic-Version, die kostenlos sein sollte. 2019 versuchte sie, dieses „Basic-Abo“ zu kündigen. Danach erlebte sie ein Drama und wurde mit Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben überhäuft. „Unsere Akte ist mittlerweile schon ziemlich dick“, sagt Rose Sommer. Und das sagt sie nicht alle Tage.
Sie berichtet auch von einem jungen Mann, der ein kostenloses Test-Abo abgeschlossen hatte, das sich innerhalb von sieben Tagen in ein teures Premium-Abo verwandelte. „Eigentlich wäre das monatlich kündbar, allerdings ist die Kontaktaufnahme mit der Firma auf allen Wegen gescheitert“, sagt Rose Sommer. „Die Kündigungshotline entpuppte sich als teure Servicenummer, in der der Verbraucher mit unnötigen Fragen hingehalten wurde.“
Unschön werde es, wenn es sich bei den Portalen um „eindeutig zweideutige“ Angebote handele. „Dann müssen die Verbraucher eine Menge Scham überwinden, um mit den unberechtigten Forderungen zu uns zu kommen. Und nicht wenige werden dann lieber zahlen“, sagt Rose Sommer.
Aber selbst bei den seriöseren Unternehmen sieht die Leiterin der Verbraucherzentrale Fallen: Das bekannte Portal Parship habe in der Vergangenheit von seinen Kunden vielfach mehrere hundert Euro Wertersatz für anteiliges Single-Surfen verlangt, wenn Kunden einen Partnervermittlungsvertrag fristgerecht innerhalb von 14 Tagen widerrufen hatten. „Hierzu gibt es jetzt allerdings ein EUGH-Urteil.“ Die Verbraucherzentralen NRW haben auf ihrer Internetseite dazu Informationen und einen Widerrufsrechner eingestellt, auf dem jeder den Wertersatz berechnen kann.
Sie erklärt die rechtlichen Hintergründe und empfiehlt Betroffenen, Ansprüche von Partnervermittlungen anhand eines Online-Rechners unter www.verbraucherzentrale.nrw/partnerboersen-rechner zu überprüfen:
Statt Traumpartner nur Technik: Online-Singlebörsen und Partnervermittlungen bieten ihren Kunden lediglich die technische Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit anderen im Portal angemeldeten Personen. Wer diese Dienstleistung in Anspruch nimmt und eines der zahlreichen Online-Portale nutzen möchte, sollte zuvor in jedem Fall einen Blick auf das Kleingedruckte werfen. Denn in den Geschäftsbedingungen verbergen sich oft versteckte Kosten. Besonderes Augenmerk gilt es auf die Laufzeit und die Kosten des Vertrages zu legen. Einige Anbieter werben mit günstigen Probeabos, die sich nach Ablauf automatisch um sechs oder sogar zwölf Monate mit einem weit höheren Preis verlängern.
Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten: Wer das nach kurzer Zeit merkt oder nicht auf teilweise geschönte Profile und falsche Versprechen hereinfallen möchte, der kann sich in der Regel bereits kurz nach Vertragsabschluss wieder von dem Partnervermittlungsinstitut lösen. Grundsätzlich gilt hier eine Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Abos.
Datingportale dürfen bei Widerruf nicht zulangen: Wer seinen Vertrag fristgerecht widerruft, darf jedoch nicht dafür mit horrenden Summen zur Kasse gebeten werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im letzten Oktober in einem Urteil klargestellt (Az.: C- 641/19): Widerrufen Flirtwillige ihren Vertrag, kann eine Partnerbörse zeitanteilig zwar einen sogenannten „Wertersatz“ verlangen – aber nur für die abgelaufenen Tage bis zum Widerruf. Das wird deutlich am folgenden Beispiel: Angenommen ein Single-Jahresabo von 400 Euro kostet pro Tag 1,10 Euro. Wird der Vertrag hierzu nach zehn Tagen widerrufen, darf ein Datingportal nur einen Wertersatz von circa elf Euro für die anteilige Nutzung berechnen.
Forderungen widersprechen: Wer unter falschen Voraussetzungen in eine Abofalle gelockt wurde, sollte sich nicht durch Mahnungen und Inkassoschreiben verunsichern lassen, sondern der Forderung frühzeitig widersprechen und sich gegebenenfalls bei der Verbraucherzentrale beraten lassen.
Für Partnersuchende, die ein Jahresabo bei einer Partnerbörse fristgerecht wieder auflösen möchten, bietet die Verbraucherzentrale NRW einen Online Rechner an. Unter www.verbraucherzentrale.nrw/partnerboersen-rechner können Betroffene den Betrag ermitteln, den eine Partnerbörse im Falle eines widerrufenen Vertrages von ihnen verlangen kann.
Gebürtiger Münsterländer, Jahrgang 1979. Redakteur bei Lensing Media seit 2007. Fußballfreund und fasziniert von den Entwicklungen in der Medienwelt seit dem Jahrtausendwechsel.
