Die Corona-Masken-Gesichter in Ickern sind am Montag so vielfältig und bunt wie der Stadtteil.

© Thomas Schroeter

Wer keine Maske trägt bekommt Ärger - viel mehr nicht

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Die Maskenpflicht gilt seit Montag in NRW und somit auch in Castrop-Rauxel. Doch wer keine Maske trägt hat bisher noch nicht viel zu befürchten.

Castrop-Rauxel

, 28.04.2020, 08:55 Uhr / Lesedauer: 1 min

Masken müssen seit Montag unter anderem beim Einkaufen und in Bus und Bahn getragen werden. So sieht es die Coronaschutzverodnung vor. Doch wer sich nicht dran hält, dem passiert erstmal nicht viel. Im aktuellen Corona-Bußgeldkatalog sind keinerlei Sanktionen für Masken-Verweigerer vorgesehen.

„Was passiert, wenn ich keine Maske trage?“ Diese Frage wird auf der Internetseite des Landes NRW so beantwortet: „Ohne Maske dürfen die Einrichtungen nicht betreten werden. Der Inhaber des Hausrechts ist berechtigt, Personen ohne Maske den Zutritt zu versagen. Die Durchsetzung der Maskenpflicht obliegt darüber hinaus den kommunalen Ordnungsämtern oder auch den Polizeidienststellen.“

Ladenbesitzer und ÖPNV-Verkehrsgesellschaften müssen sich also selbst um die Durchsetzung der Maskenpflicht kümmern. Das hat am Montag in Castrop-Rauxel in den meisten Fällen gut geklappt, der Gesichtsschutz gehört jetzt zum Alltagsbild.

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Das Ordnungsamt kommt beispielsweise bei Wochenmärkten zum Zuge. „Da es für die Maskenpflicht keinen Bußgeldkatalog für NRW gibt, kann das Ordnungsamt auf Märkten bislang ausschließlich Ermahnungen beziehungsweise Platzverweise aussprechen“, sagt Stadtsprecherin Julia Schulze. Eine kreisweite Regelung werde im Laufe der Woche angestrebt.

Kommentar

Appell an die Vernunft

Handy, Portemonnaie, Schlüssel - alles dabei? Nein, seit Montag gehört auch die Maske in die Handtasche. Und dabei kann man eigentlich nur an die Vernunft der Menschen appellieren. Denn mal ehrlich, wer an der Imbissbude steht, Currywurst/Schranke abholen will und keine Maske trägt, bekommt sein Essen sicher trotzdem. Die Restaurantbetreiber schneiden sich sicher nicht ins eigene Fleisch, Hausrecht hin oder her. Gleiches gilt für Ladenbesitzer, die im Zweifel vor der Wahl „Rauswurf oder Geld verdienen“ stehen. Dennoch gilt: Schützen Sie sich und andere und tragen die Maske, auch wenn Sie (noch) keine Strafe zahlen müssen, wenn Sie es nicht tun. Iris Müller, Redakteurin