Corona-Regeln der Stufe 1: Das gilt am Wochenende in Castrop-Rauxel

Coronavirus

Seit Montag befindet sich das Land NRW auf Inzidenzstufe 1, seit Dienstag auch der Kreis Recklinghausen. Für Castrop-Rauxel bedeutet das verschärfte Corona-Regeln. Was gilt am Wochenende?

Castrop-Rauxel

von Jonas Hildebrandt

, 31.07.2021, 06:30 Uhr / Lesedauer: 2 min
Wer vollständig geimpft ist, gilt als mit Getesteten und Genesenen gleichgestellt.

Wer vollständig geimpft ist, gilt als mit Getesteten und Genesenen gleichgestellt. © Ole Spata/dpa/Symbolbild

Wochenlang ist die Inzidenz gestiegen, inzwischen lag sie mehr als acht Tage in Folge über 10 – sowohl in NRW als auch im Kreis Recklinghausen. Daher gelten in Castrop-Rauxel die strengeren Regeln der Inzidenzstufe 1.

Wir liefern Ihnen den großen Überblick, was Sie am ersten Wochenende in der höheren Inzidenzstufe beachten müssen:

  • Testpflicht am Arbeitsplatz: Wer eine Woche oder länger nicht am Arbeitsplatz war, muss bei seiner Rückkehr einen negativen Test vorlegen oder unter Aufsicht einen Selbsttest durchführen. Nicht betroffen sind Geimpfte und Genesene.
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich beliebig viele Personen treffen, die aus maximal fünf verschiedenen Haushalten stammen. Immunisierte Personen aus weiteren Haushalten zählen dabei nicht mit. Wenn alle getestet, geimpft oder genesen sind, dürfen sich auch bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen.
  • Kultur-Veranstaltungen im Freien sind grundsätzlich möglich. Gibt es mehr als 200 Teilnehmer müssen diese aus der GGG-Gruppe (getestet, geimpft oder genesen) stammen .
  • Das Parkbades Nord in Ickern darf ohne negativen Test besucht werden. Im Vorfeld muss allerdings ein Ticket auf der Website des Bades erworben werden. (tickettune.com/castroprauxel/eintritt/)
  • Kontaktsport ist nur noch mit bis zu 100 Personen ohne Test möglich. Vereine dürfen 100 Zuschauer zulassen. Voraussetzung ist, dass diese genesen, getestet oder geimpft sind. Alternativ darf mit einem festen Konzept sogar bis zu ein Drittel der Sportplatz-Kapazität ausgelastet werden. In diesem Fall gibt es auch keine Testpflicht für die Zuschauer. Wie die Zulassung von Zuschauern genau gehandhabt wird, hängt von den einzelnen Vereinen ab.
  • Restaurants, Cafés, Kneipen und Biergärten dürfen öffnen. Gäste brauchen keinen Test. Um die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten, müssen Sie eine Platzpflicht einhalten.
  • Private Veranstaltungen außer Partys dürfen stattfinden. Draußen sind sie mit maximal 200 Gästen erlaubt, drinnen mit bis zu 100. In beiden Fällen müssen alle Gäste getestet, genesen oder geimpft sein.
  • Partys dürfen draußen mit bis zu 100 und drinnen mit bis zu 50 Gästen stattfinden. Auch hier müssen alle Teilnehmer den Nachweis eines negativen Coronatests, einer Impfung oder einer überstandenen Infektion erbringen. Die Abstandsregeln fallen dafür weg.
  • Die Maskenpflicht gilt in allen Innenräumen, sowie im Freien bei Veranstaltungen mit über 1000 Personen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Maskenpflicht in Einzelfällen auch drinnen wegfallen, etwa in Bibliotheken oder der Gastronomie. In Warteschlangen, Anstell- und Kassenbereichen müssen Sie immer Maske tragen.
  • Die AHA-Regeln (Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmaske tragen) sollen grundsätzlich immer eingehalten werden.