Darf ich auf meinen Privatgrundstück Freunde zum Grillen einladen. Welche Regeln gelten dann? Muss ich etwa auch da den Abstand von 1,50 Meter einhalten? Immer neue Verordnungen sorgen für Unklarheit darüber, was erlaubt ist und was verboten. Wir haben uns das Wirrwarr angeschaut.

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Corona-Regeln: Zu Hause dürfen Sie fast alles - gern gesehen ist es nicht

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Diese Frage beschäftigt die Menschen am meisten: Darf ich das eigentlich? Wir klären im Corona-Verordnungs-Dschungel auf: Was darf ich? Was nicht? Und was sollte ich vielleicht auch lassen?

Castrop-Rauxel, Dortmund

, 13.05.2020, 05:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Darf ich in der Corona-Krise eigentlich meine Eltern und Großeltern besuchen und mit ihnen und meinen Kindern auf der Terrasse grillen? Diese Frage stellen sich in der Phase der Lockerungen viele Menschen. Einige machen es einfach, andere haben dabei ein schlechtes Gewissen - und wieder andere lassen es aus Vorsicht sein. Was ist erlaubt? Was nicht? Wir haben das Corona-Verordnungs-Wirrwarr für den Privatgebrauch auseinander genommen. Ein Ergebnis: Es gibt auch „sollte“ und „sollte nicht“.

Gehen Sie in ein Restaurant, ein Café oder eine Kneipe sollten Sie Folgendes wissen:

  • Sie müssen beim Betreten der Gaststätte eine Maske tragen, sich beim Eintritt die Hände waschen oder desinfizieren
  • Sie müssen Ihre Kontaktdaten hinterlassen
  • Sie müssen sich an einen Tisch setzen. An einer Theke dürfen Sie nicht stehen und dort auch nicht bedient werden
  • Am Tisch müssen Sie keine Maske tragen. Die Tische müssen im Abstand von mindestens 1,50 Metern stehen, so dass Sie Abstand zu einander einhalten können.
  • Sie dürfen mit allen Menschen aus Ihrem Haushalt und einem weiteren Haushalt gemeinsam essen gehen. Eine Obergrenze ist laut Castrop-Rauxels Bürgermeister Rajko Kravanja nicht definiert.
  • Beschäftigte müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, Sie als Gast müssen eine aufsetzen, wenn Sie zur Toilette müssen und wenn Sie die Gaststätte wieder verlässt.

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Gehen Sie einkaufen, sollten Sie Folgendes wissen:

In Geschäften, Einkaufszentren, „Shopping Malls“ und „Factory Outlets“ müssen Sie geeignete Vorkehrungen zur Hygiene (Desinfektion, Händewaschen) nutzen,

sich an Zutrittsregeln halten (pro 10 Quadratmeter ist 1 Person erlaubt),

einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Kunden einhalten (auch in Warteschlangen) und eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Bewegen Sie sich im öffentlichen Raum, sollten Sie wissen:

Im öffentlichen Raum (auf der Straße, im Park, im Wald) dürfen Sie ...

  • Verwandte in gerader Linie treffen (Geschwister, Ehegatten, auch Lebenspartner, Kinder, Eltern),
  • Menschen aus Ihrem eigenen und einem weiteren Haushalt treffen oder
  • minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen begleiten.

    In all diesen Fällen ist laut Verordnung des Landes kein Mindestabstand einzuhalten. Von allen anderen Menschen muss man auf der Straße, im Park etc. mindestens einen Abstand von 1,50 Metern einhalten.

Auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen dürfen Sie nicht picknicken oder grillen.

Ausweispflicht

In Deutschland besteht grundsätzlich Ausweispflicht: Jeder deutsche Bürger ab 16 Jahre ist dazu verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Sie sind nicht verpflichtet, ihn immer bei sich zu haben, müssen ihn aber auf Verlangen von Ordnungsbehörden von zu Hause holen können. Das gilt immer, auch in einer Pandemie.

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Maskenpflicht gilt ...

  • in Museen, Ausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen (außer im Freien),
  • in geschlossenen Räumlichkeiten von Tierparks, Zoos und Botanischen Gärten sowie von Garten- und Landschaftsparks,
  • beim praktischen Fahrunterricht und der Fahrprüfung,
  • in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften,
  • auf Wochenmärkten,
  • in Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und Wettbüros
  • in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern
  • bei Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 Metern zum Kunden erbracht werden (Friseur, Nagelstudio, Fußpflege, Kosmetik, Maniküre, Massage )
  • wenn Sie Essen in Restaurants abholen,
  • in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • in Bus, Bahn und Taxi (laut Landesverordnung auch an Bushaltestellen und U-Bahnhöfen)
  • in Warteschlangen vor den genannten Einrichtungen

Aber: Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.

Im privaten Raum gilt:

Der private Raum ist durch die Landesverordnung nicht reguliert. Trotzdem wird empfohlen, Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren, um Infektionsketten zu unterbrechen. So heißt es auf Anfrage bei der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel.

Sie dürfen sich in einem „gewöhnlichen Rahmen“ mit Freunden und Familie treffen oder oder Ihren Geburtstag feiern. Auf www.castrop-rauxel.de wird aber empfohlen, Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren.

Ob Sie privat Abstandsregelungen einhalten, liegt im eigenen Ermessen.

In Castrop-Rauxel galt eine Verfügung, die auch den privaten Raum regelte, allerdings ist sie durch Landeserlasse gebrochen worden. Es gibt keine feste Obergrenze von Menschen, die sich treffen dürfen.

Aber: Wird die Menschenansammlung zu groß, könnte sich das Ordnungsamt bewogen fühlen, trotzdem einzuschreiten, heißt es schriftlich. Am Telefon ergänzt Castrop-Rauxels Stadtsprecherin Uta Stevens: „Würde man an seinem Geburtstag Freunde zum Grillen in den Garten einladen, sei das in Ordnung. Bei einer Party mit 50 Leuten würden wir aber wahrscheinlich einschreiten. Dann kann man von Event-Charakter sprechen.“

Das entspricht der Haltung des Landes-Gesundheitsministeriums: Demnach sind alle Versammlungen und Veranstaltungen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum untersagt, die einen „gewöhnlichen Umfang“ überschreiten. Eine generelle Definition dieses „gewöhnlichen Umfangs“ gibt es nicht. Die Anwendung im Einzelfall obliege den örtlichen Behörden.

Unsere Leitfragen:
  • Maskenpflicht ja/nein bzw. nur auf dem Weg zum Tisch (Restaurants) oder zu den Geräten (Fitnessstudios). Nicht nur in Bussen, sondern auch an Bushaltestellen und Bahnhöfen?
  • Abstandsgebot: Welche genauen Regeln gelten - beim Friseur, in Restaurants, wie weit müssen Geräte voneinander entfernt stehen?
  • Adressen: Welche Daten muss ich hinterlassen? Müssen Inhaber die Daten überprüfen? z.B. via Ausweiskontrolle
  • Sonstige Schutzmaßnahmen/Einschränkungen (keine Getränke und Zeitschriften beim Friseur; Empfangsbereich im Studio evtl. nicht besetzt, kein Thekenbetrieb in Kneipen und Restaurants?
Darüber hinaus:
  • Was gilt im Alltag? Grundsätzlich ist klar, es dürfen zwei Familien zusammen auf die Straße: Müssen sie zueinander 1,50 Meter Abstand einhalten? Wenn ja, was unterscheidet die Familie, mit der ich rausgehe, dann von allen anderen Familien?
  • Bin ich eigentlich verpflichtet, einen Ausweis dabei zu haben?
  • Was gilt bei privaten Besuchen? Gibt es eine Obergrenze, ob nur eine Familie mich besucht oder Leute aus mehreren Haushalten? Oder ist im privaten Bereich alles nur eine Sache der Vernunft? Spielt es eine Rolle, ob ich mich drinnen oder im eigenen Garten treffe? Unterscheidet sich der Garten am Haus vom Schrebergarten? Gehen Ordnungsämter gegen private Partys vor?
  • Gilt im Garten das Abstandsgebot? Könnten mich Nachbarn denunzieren, wenn ich dagegen verstoße, oder ist das meine Privatsache?