Bürgermeister Rajko Kravanja bei einer Impfaktion auf dem Marktplatz in Ickern. Kravanja bestätigte jetzt frühere Booster-Impfungen.

© Jonas Hildebrandt

Bürgermeister: Geboostert wird in Castrop-Rauxel jetzt nach vier Wochen

rnCoronavirus

Galten bisher für eine Booster-Impfung 5 Monate seit der zweiten Impfung als Untergrenze, wird jetzt auch schon nach vier Wochen geboostert. Das bestätigte Bürgermeister Rajko Kravanja am Abend.

Castrop-Rauxel

, 13.12.2021, 22:50 Uhr / Lesedauer: 2 min

In Nordrhein-Westfahlen sind die Booster-Impfungen ab sofort deutlich früher möglich. Bereits vier Wochen nach der Zweitimpfung können sich Bürgerinnen und Bürger den Booster holen, berichtete zuerst die „Siegener Zeitung“. Bisher lag diese Frist bei fünf Monaten.

Ein entsprechender Erlass sei an alle Kreise gegangen, bestätigte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums der Zeitung. Ziel des Erlasses sei, dass niemand von der Impfstelle weggeschickt wird, nur weil noch keine fünf Monate seit der Zweitimpfung vergangen sind.

Hauptpunkt darin: Wer für eine Boosterimpfung in eine Impfstelle kommt, die Zweitimpfung aber weniger als fünf Monate und länger als vier Wochen zurückliegt, soll nicht mehr abgewiesen werden, sondern das Vakzin erhalten. Damit erhöht sich der Kreis derer, die sich nun die Auffrischungsimpfung abholen können, nochmal enorm. Der Kreis Olpe kündigte bereits an, den Erlass umgehend umsetzen zu wollen.

Kravanja äußert sich auf Facebook

Und auch in Castrop-Rauxel und im Kreis Recklinghausen soll jetzt offenbar auch jeder Interessent geboostert werden, wenn seine zweite Impfung mindestens vier Wochen zurück liegt. Eine entsprechende Nachfrage beantwortete Bürgermeister Rajko Kravanja am Montagabend bei Facebook.

„Ja, das gilt auch bei uns“, so Kravanjas Antwort auf die Frage, ob die nun viel frühere Booster-Impfung auch in Castrop-Rauxel so umgesetzt werden solle. Dabei verwies der Bürgermeister per Screenshot auf den entsprechenden Erlass des Landes.

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Darin heißt es: „Im Rahmen der Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte werden Auffrischungsimpfungen für Personen angeboten, bei denen die Grundimmunisierung fünf Monate zurückliegt. Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, sind jedoch nicht zurückzuweisen und ebenfalls zu impfen - sofern ein Mindestabstand von vier Wochen erreicht wird.“

Empfehlung der STIKO wird umgesetzt

Dieses neue Impfintervall orientiert sich an der aktuellen Empfehlung der STIKO zu Corona-Impfungen, wonach eine Auffrischungsimpfung bei „schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort“ bereits vier Wochen nach der zweiten Impfung einen Booster erhalten dürfen.

Wie genau die Neuregelung umgesetzt wird und wie in Castrop-Rauxel mit weiteren Booster-Impfungen umgegangen wird, werden die nächsten Tage zeigen. Die Booster-Impf-Sonderaktionen am Wochenende in Castrop-Rauxel sind nur dürftig ausgelastet gewesen.

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