Die 15-Kilometer-Regelung sorgt für Verwirrung, Unklarheiten, Vermutungen. Wir liefern die Fakten.

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Alle wichtigen Fakten zur 15-Kilometer-Regelung für Castrop-Rauxel

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Der neue Regionalerlass des Landes zur 15-Kilometer-Regelung hat für viel Verwirrung gesorgt. Hier die wichtigsten Fakten, wer sich aus und nach Castrop-Rauxel wann warum wohin bewegen darf.

Castrop-Rauxel

, 12.01.2021, 18:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Als Reaktion auf die anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Deutschland hatten sich der Bund und die Länder am 5. Januar darauf geeinigt, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu verschärfen.

Eine neue Regel besagt, dass Menschen in Regionen mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von über 200 sich nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Dazu gibt es in Deutschland von Land zu Land unterschiedliche Verordnungen, die für Verunsicherung und Durcheinander sorgen.

Das Land NRW hat dazu am Montag (11.1.) überraschend eine eigene Regional-Verordnung erlassen. Was sie beinhaltet und wie sie von den zuständigen Ministerien und der betroffenen Kreisverwaltung in Recklinghausen ausgelegt wird, haben wir hier zusammengetragen:

? Für wen gilt die 15-Kilometer-Regel?

Hat ein Landkreis eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 200, so dürfen sich die Bewohner nicht weiter als 15 Kilometer von dem Wohnort entfernen. Das betrifft derzeit viele Regionen in Deutschland. In NRW sind Stand Dienstag, 12. Januar, vier Kreise betroffen: der Kreis Recklinghausen, der Kreis Höxter, der Kreis Minden-Lübbecke und der Oberbergische Kreis. Warum Städte, in denen die Inzidenz über 200 liegt, nicht betroffen sind, wurde vom Land bisher nicht erläutert.

? Warum ausgerechnet 15 Kilometer?

Die 15 Kilometer sind ein willkürlicher Wert. Hier haben sich Bund und Länder an den bereits verhängten Restriktionen in Sachsen orientiert. Experten vom Max-Planck-Institut hatten sogar einen 5-Kilometer-Radius empfohlen. In Frankreich und Spanien gab es 1-Kilometer-Radien.

? Wie wird der 15-Kilometer-Radius in NRW berechnet?

Das Land schreibt in der Verordnung einen Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) vor. Auf Nachfrage unserer Redaktion wurde das aus Düsseldorf noch einmal präzisiert: Innerhalb des Kreises dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger frei bewegen. Verlassen sie den Kreis, gilt die 15-Kilometer-Regel und wird dann ab dem Wohnort gerechnet.
Das heißt: Im Nachbarkreis/in der Nachbarstadt darf ich mich nur aufhalten, wenn ich dabei den 15-Kilometer-Radius um meinen Wohnort nicht überschreite. Die 15-Kilometer-Rechnung beginnt dann nicht an der Kreisgrenze, sondern an der Grenze des Wohnortes (politische Gemeinde/Stadt).

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? Gilt die 15-Kilometer-Regel also nur für betroffene Kreis-Bürger?

Nein, auch Menschen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im Kreis Recklinghausen liegt, dürfen den Kreis nur aufsuchen, soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird.

? Welche Ausnahmen von der Bewegungseinschränkung gibt es?

Von den Beschränkungen des Bewegungsradius ausgenommen sind

  • die Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher und vergleichbarer Besorgungen,
  • der Besuch der Schule, der Kindertagesbetreuung beziehungsweise Notbetreuung oder eine Begleitung bei diesem Besuch,
  • der Besuch von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Einrichtungen gemäß § 71 Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen,
  • die Übernahme pflegerischer, unterstützender und betreuender Tätigkeiten für andere Personen,
  • die Inanspruchnahme von medizinischen, pflegerischen und sonstigen nicht dem Freizeitbereich zuzuordnenden Dienstleistungen,
  • Fahrten aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen, sofern die vorgenannten Tätigkeiten nach der Coronaschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung zulässig sind.

? Wie werden Zuwiderhandlungen sanktioniert?

Laut Verordnung des Landes drohen Menschen, die das 15-Kilometer-Gebot missachten, Geldbußen von bis zu 25.000 Euro.

? Wie lange gilt die 15-Kilometer-Regelung?

Laut Land gilt die Verordnung im Prinzip erst einmal bis zum 31. Januar, also so lange, wie alle derzeitigen Corona-Auflagen gelten. Erforderlichkeit und Angemessenheit der Regelungen sollen aber fortlaufend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Was auch immer das heißen mag.

? Wer kontrolliert die Einhaltung der neuen Regel?

Für die Kontrollen sind die städtischen Ordnungsbehörden zuständig, sagt der Kreis Recklinghausen auf Anfrage. Ob die Polizei sich mit einschalte, beantwortete die Sprecherin Svenja Küchmeister nicht im Detail.

? Seit wann wusste die Kreisverwaltung davon?

„Uns traf das auch sehr überraschend“, so Svenja Küchmeister. „Das Ministerium hat die Mail um 21.16 Uhr an die Bezirksregierung geschickt. Dass das grundsätzlich kommen sollte, war uns bekannt, aber über Details hatten wir keine Informationen.“ Der Landrat habe am Montag nach intensiver Diskussion und einstimmigem Votum der kreisangehörigen Städte zugestimmt, dass die landesweite Maßnahme im Kreis Recklinghausen zur Anwendung kommen soll.

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