Achtung: Am Black Friday wollen auch Betrüger ihr Geschäft machen

Fake-Shops

Der Black Friday steht an. Und mit ihm viele Verbraucher, die auf besonders günstige Shopping-Angebote warten. Nun warnen Polizei und Verbraucherschützer vor Fake-Shops, die das nutzen wollen.

Castrop-Rauxel

, 26.11.2020, 18:15 Uhr / Lesedauer: 1 min
Schnäppchen oder Betrug? Vom Black Friday wollen laut Polizei auch Betrüger profitieren.

Schnäppchen oder Betrug? Vom Black Friday wollen laut Polizei auch Betrüger profitieren. © dpa-tmn

Handtaschen, Designer-Bekleidung, Hightech-Trendprodukte und Marken-Uhren: Online-Shops bieten neben einer großen Produktpalette auch bequeme Bestellmöglichkeiten für jedermann.

Doch hinter Online-Händlern können sich Betrüger verbergen, die mit sogenannten Fake-Shops (gefälschten Internet-Verkaufsplattformen) Online-Einkäufer abzocken wollen. Gerade jetzt am Black Friday. Polizei und Verbraucherschützer zeigen Möglichkeiten, um solche Abzocker zu erkennen.

So kann man Fake-Shops erkennen

Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Teilweise sind sie Kopien real existierender Websites, sie wirken auf den ersten Blick seriös und lassen daher beim Käufer selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. Mit gut kopierten Produktbildern und Informationen aus dem Internet sowie einem professionellen Erscheinungsbild gewinnen Fake-Shops das Vertrauen der Online-Käufer und verleiten sie dadurch zum Kauf. Ein weiteres Lockmittel ist der scheinbar besonders günstige Preis des gesuchten Produkts.

Nach geleisteter Vorauszahlung wird nicht selten minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis verschickt, mitunter wird das Produkt auch gar nicht geliefert. Oft täuschen die Händler sogar Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene, um diese daran zu hindern, weitere Schritte einzuleiten.

Damit Sie nicht auf einen Fake-Shop hereinfallen, achten Sie auf folgende Punkte:

  • Auffällige Internetadresse
  • (Un)Sichere Zahlungsweise
  • Auffallend günstiger Preis
  • Falsche Gütesiegel
  • Kundenbewertungen
  • AGB
  • Impressum

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Was Opfer eines Fake-Shops tun können

Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Auch hierzu muss man sich an seine Bank wenden.

Alle Belege für die Online-Bestellung sollten gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots.

Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Vorgehensweise um Betrug. Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen von der nächstgelegenen Beratungsstelle ihrer Verbraucherzentrale prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dies ist auch online möglich über die Internetwache der Polizei.