Eine Szene aus dem Dortmunder Hauptbahnhof: Während die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit die Vorhalle räumte, kam es im Oktober 2019 zu der Körperverletzung.

Eine Szene aus dem Dortmunder Hauptbahnhof: Während die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit die Vorhalle räumte, kam es im Oktober 2019 zu der Körperverletzung. © Bundespolizei

Verprügelter BVB-Fan: Bundespolizist wird entlassen – Berufung läuft

rnBorussia Dortmund

Ein Polizist hat BVB-Fan Nico M. den Kiefer gebrochen. Das erste Urteil lautete: Körperverletzung im Amt. Jetzt läuft die Berufung. Dem Angeklagten droht weiterer Ärger.

Dortmund

, 25.08.2022, 16:20 Uhr

Welche Strafe ist angemessen für einen Bundespolizisten, der im Dienst einem BVB-Fan mit einem Faustschlag den Kiefer bricht? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Landgericht Dortmund in der Berufung des Falls von Nico M. Die Folgen des Polizeieinsatzes im Hauptbahnhof am 26. Oktober 2019 nach dem Revierderby zwischen dem FC Schalke 04 und der Borussia beschäftigen nicht nur die Justiz.

Dortmunder Opfer leidet bis heute an den Nachwirkungen

Das Dortmunder Opfer leidet bis heute an den Nachwirkungen der gewalttätigen Attacke. Von dem mehrfachen Kieferbruch sind Taubheitsgefühle im Mund geblieben, die nicht verschwinden. Menschenansammlungen und Hundertschaften der Polizei lösen bei ihm Angstgefühle aus.

Für den Angeklagten Paul R. aus St. Augustin endet nach aktuellem Stand die Dienstzeit bei der Bundespolizei am 30. September. Er wird aus dem Dienst entlassen. Dagegen will er juristisch vorgehen. „Ich werde alles versuchen, um im Job zu bleiben. Sonst wird mir die Existenzgrundlage genommen.“

Dortmunder Amtsgericht verurteilt Polizist zu Geldstarfe

Ein noch milderes Urteil als die Strafe aus dem Prozess vor dem Dortmunder Amtsgericht käme da gelegen, doch danach sieht es nicht aus. Vor einem Jahr wurde R. wegen Körperverletzung im Amt zu 150 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt. Damit gilt er als vorbestraft. Glimpflicher, so ließ es das Gericht zum Auftakt der Berufungsverhandlung durchblicken, dürfte er auch diesmal nicht davonkommen.

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Die Tat hatte R. erneut eingeräumt. Er verwies zu seiner Rechtfertigung auf die allgemeine Bedrohungslage, die bei dem Tumult im Dortmunder Hauptbahnhof vorgeherrscht habe an jenem Abend, auf mehr als 100 „Zwangsanwendungen“ und zahlreiche Platzverweise, eine aufgeheizte Stimmung und dass er sich vom späteren Opfer bedroht gefühlt habe.

Nebenklage sieht einen Fall von gefährlicher Körperverletzung

Ob die Gewaltanwendung das geringstmögliche Mittel zur Gegenwehr gewesen sei, wurde er befragt. Eher nicht, konstatierte er. Warum er, seit der Jugend mit reichlich Boxerfahrung versehen, dann mit seiner linken Faust zugeschlagen habe, könne er nicht erklären, erklärte R. „Die Entscheidung war falsch. Definitiv.“ Einen weiteren Schlag mit dem rechten Arm und einen Tritt streitet er ab. Bei der Fortsetzung am 5. September wird anhand von reichlich Videomaterial die Lage vor Ort sichtbar.

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Dann soll auch Nico M., ein Mitarbeiter der Dortmunder Fanhilfe, aussagen und schildern, wie er den Vorfall erlebt und welche Konsequenzen er davongetragen hat. Die Nebenklage will das Gericht davon überzeugen, dass es sich um einen Fall von gefährlicher Körperverletzung handelt. Dann wäre eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten die Folge. Das Urteil soll am 19. September fallen.

Polizei-Einsatz am Hauptbahnhof: Fünf aktenkundige Fälle

Übrigens: Der verhandelte Fall ist nur eines von insgesamt fünf Verfahren wegen Übergriffen seitens der Polizei, die aus besagtem Abend resultierten. Die anderen vier aktenkundigen Fälle wurden gegen Zahlung einer Entschädigung eingestellt oder die Beschuldigten konnten nicht ermittelt werden.

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