Protestaktionen der BVB-Spieler Sancho und Hakimi bleiben ohne Sanktion
Borussia Dortmund
Nach ihren Protesten gegen Rassismus mussten die BVB-Spieler Jadon Sancho und Achraf Hakimi schriftlich Stellung nehmen. Eine Strafe wird es nicht geben.

Müssen keine Konsequenzen fürchten: Jadon Sancho (r.) und Achraf Hakimi. © Ralf Ibing firosportphoto/POOL
Eine größere Bühne hätten sich Jadon Sancho, Achraf Hakimi, Weston Mc Kennie, Marcus Thuram oder Anthony Modeste kaum ausmalen können für ihre Protestaktionen: Als sie am vergangenen Bundesliga-Spieltag auf die durch den Tod des dunkelhäutigen US-Amerikaners George Floyd aufkeimende Rassismus-Diskussion aufmerksam machten, fingen die TV-Kameras ihre Botschaften in voller Größe ein.
BVB-Profis Sancho und Hakimi mussten sich zu den Vorwürfen äußern
Zusätzlichen Treibstoff erhielt die Debatte dadurch, dass die Spieler gegen das Verbot von persönlicher, politischer oder religiöser Meinungsäußerung verstoßen haben sollten, also gegen die Richtlinien für Spielkleidung und Ausrüstung des Deutschen Fußball-Bundes. Der Kontrollausschuss nahm pflichtgemäß seine Ermittlungen auf.
Alle beteiligten Spieler wurden aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen - unter anderem die BVB-Profis Jadon Sancho und Achraf Hakimi. Eine Sanktion müssen sie nicht befürchten - das bestätigte der DFB am Mittwochnachmittag. „Natürlich hat der DFB-Kontrollausschuss stets die Vorgaben der FIFA-Fußballregeln und der DFB-Ordnungen im Blick. Im konkreten Fall handelt es sich aber um gezielte Anti-Rassismus-Aktionen der Spieler, die sich damit für Werte starkmachen, für die der DFB ebenfalls steht und immer eintritt. Daher werden keine Verfahren eingeleitet, auch bei vergleichbaren Anti-Rassismus-Aktionen in den nächsten Wochen nicht“, erklärte Vizepräsident Dr. Rainer Koch.
DFB hätte durch Bestrafung die eigenen Aktionen konterkariert
Diese Aktionen gegen Rassismus zu sanktionieren, hätte die sonstigen Bemühungen auch des Verbandes auf eine makabre Weise konterkariert. Grundsätzlich, das betonen DFB-Verantwortliche ausdrücklich, bleiben jegliche Slogans, Botschaften oder Bilder mit politischen, religiösen oder persönlichen Slogans untersagt, wie es im Paragraf 37, Absatz 2, der Spielkleidungsrichtlinien für die Bundesliga geschrieben steht.
Auch in den Fußballregeln unter Nummer 4, Punkt 5, heißt es: „Die Ausrüstung darf keine politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bilder aufweisen. Spieler dürfen keine Unterwäsche mit politischen, religiösen oder persönlichen Slogans, Botschaften oder Bildern oder Werbeaufschriften mit Ausnahme des Herstellerlogos zur Schau stellen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird der Spieler und/oder das Team durch den Wettbewerbsorganisator, den nationalen Fußballverband oder die FIFA sanktioniert.“
Kommt es am kommenden Spieltag zu weiteren Protestaktionen?
Auch wenn die Auslegung, was „politisch“ in diesem Fall bedeutet, unklar bleibt, steht in den Unterpunkten eindeutig: Bezüge auf lebende oder verstorbene Personen zählen unmissverständlich zu den unzulässigen Botschaften.