Lambertz: "Geisterspiele und Punktabzüge möglich“

Sportjurist im Interview

Mit welchen Strafen müssen Gewalttäter im Fußball rechnen, welche Sanktionen kann der Verein durchsetzen? Sportjurist Dr. Paul Lambertz erklärt vor dem Hintergrund des Skandalspiels in Dortmund im Gespräch mit Jürgen Koers Hintergründe und Zusammenhänge.

DORTMUND

, 08.02.2017, 16:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Randalierer entreißen Gästefans Schals und Eintrittskarten. Welche Straftat ist das - und welches Strafmaß fällt an? Das dürfte den Straftatbestand des Diebstahls erfüllen. Dieser wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Wäre die Wegnahme mit irgendeiner Form der Gewalt verbunden, könnten sogar die Tatbestandsmerkmale des Raubs erfüllt sein. Der gesetzliche Strafrahmen bei Raub reicht von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Der Strafrahmen dürfte aber deutlich im unteren Strafrahmen liegen, wenn überhaupt eine freiheitsentziehende Maßnahme ausgeurteilt werden würde.

Jetzt lesen

Darf der BVB als Hausherr Hass-Plakate kontrollieren bzw. verbieten? Der BVB ist grundsätzlich Inhaber des Hausrechts bei Heimspielen, das heißt, dass er auch bestimmen kann, welche Plakate in seinem Stadion gezeigt werden. Ich würde jedem Verein sogar empfehlen, die Plakate vorher zu kontrollieren, was in aller Regel in der Praxis auch geschieht. Denn nur bei einer ausreichenden vorherigen Kontrolle besteht die Chance, die Bestrafung durch den DFB zu reduzieren oder sogar ganz zu entgehen.

Der BVB hat zu den Fans ein vertragliches Kundenverhältnis. Welche Sanktionen kann der Verein treffen, und wie diese begründen? Verstoßen Zuschauer gegen die Stadionordnung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige vertraglichen Pflichten, ist der BVB zum einen berechtigt, diese Zuschauer aus dem Stadion zu entfernen und/oder diese nachträglich für durch sie verursachte DFB-Sanktionen in Anspruch zu nehmen. Gerade die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme seiner Fans hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren des 1. FC Köln vor Kurzem bejaht. Daneben sind auch Vertragsstrafen denkbar, sofern diese vertraglich vereinbart sind. 

Jetzt lesen

Gege n den BVB läuft ein Verfahren - spielt das aktuelle Szenario da in die Urteilsfindung mit ein? Es ist schwer zu sagen, ob die Vorfälle vom Wochenende noch in das aktuelle Verfahren mit einbezogen werden oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Gegenstand eines Verfahrens gemacht werden. 

Der BVB ist quasi vorbestraft. Welche Strafen stehen nun im Raum? Neben dem Widerruf etwaiger zur Bewährung ausgesetzter Maßnahmen könnte der BVB wegen der Plakate zu erheblichen weiteren Strafen verurteilt werden. Sollten die Plakate vom DFB als herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen verstanden werden, dann sieht die DFB RuVO Geldstrafen von 18.000 bis zu 150.000 Euro vor. Dazu sieht die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB bei besonders schwerwiegenden Fällen zusätzliche Sanktionen, insbesondere die Austragung eines Spiels unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Aberkennung von Punkten oder Ausschluss aus dem Wettbewerb vor.

Strafrechtlich ist es schwierig, bei einem Mob von 500 Personen Einzelnen Tatbeteiligungen nachzuweisen. Wie kann die Sportgerichtsbarkeit reagieren? Das ist klassischerweise kein Bereich der Sportgerichtsbarkeit, denn diese regelt das Verhältnis der unmittelbar am Sport Beteiligten untereinander. Die strafrechtliche Aufarbeitung ist Aufgabe des Staates. 

Wer darf Bereichsbetretungsverbote aussprechen? Welche Begründung braucht es dazu? Man muss zwischen dem Bereich des Stadions und den an das Stadion angrenzenden Bereich unterscheiden. Innerhalb des Stadionbereiches darf der Gastgeber grundsätzlich von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt zu seinem Stadion verweigern. Einer Begründung bedarf es hier grundsätzlich nicht. Außerhalb des Stadions richtet sich die Rechtmäßigkeit des Aussprechens eines Bereichsbetretungsverbot nach den jeweiligen Gesetzen der Länder. In NRW ist dies § 34 Abs. 2 PolG NRW. Demnach kann ein solches Verbot dann ausgesprochen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Person an einem bestimmten Ort eine Straftat begeht oder zu dessen Begehung beitragen wird. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, die zeitlich zu befristen ist. 

Die Ultras gehen immer härter, radikaler und konzertierter vor. Ist das Sanktionspotenzial des DFB da ausreichend? Braucht es härtere Strafen? Der DFB kann grundsätzlich nur die bestrafen, die sich seinen Regeln unterworfen haben. Dies sind aber in der Regel nicht die Ultras. Mit den Möglichkeiten des Strafrechts, den entsprechenden Störern Betretungs- und Hausverbote zu erteilen und diese nachträglich für durch sie verursachte Schäden in Anspruch zu nehmen, ist meines Erachtens die Liste der "Bestrafungsmöglichkeiten" erschöpft. Man muss sich wohl mit der Tatsache abfinden, dass es manche Menschen gibt, die sich trotz gravierender Strafen und persönlichen Konsequenzen nicht an die Regeln eines geordneten Zusammenlebens halten wollten oder können.

Die üblichen niedrigen Geldstrafen durch das Schiedsgericht verfehlen gänzlich ihre Wirkung, oder? Ich denke nicht, dass die Geldstrafen ihre Wirkung auf die Vereine verfehlen. Denn sofern die Fußball-Bundesligisten die Möglichkeit haben, ihr Verhalten zu ändern, um sich damit regelkonform zu verhalten, kommen die Vereine dem auch nach. Man wird es jedoch nie verhindern können, dass Menschen gegen Regeln verstoßen, egal wie hoch die Strafen auch sein mögen.

Sollten Ultra-Gruppen als kriminelle Vereinigungen eingestuft werden? Eine Vereinigung von Menschen muss dann als kriminelle Vereinigung eingestuft werden, wenn diese Gruppe die entsprechenden gesetzlichen Tatbestände erfüllt. Die Einordnung einer Gruppe als Ultras allein reicht mir dafür noch nicht aus. Im Umkehrschluss kann es aber auch keinen gesetzesfreien Raum geben, nur weil es sich um Fußball handelt.

Der RN-BVB-Podcast

Der BVB-Podcast der Ruhr Nachrichten - einmal in der Woche Experten-Talk zum BVB. Jetzt hier, bei Spotify oder bei Apple Podcasts hören.

BVB-Newsletter

Täglich um 18 Uhr berichtet unser Team über die wichtigsten schwarzgelben Neuigkeiten des Tages.