
© Markus Gehring
Wahlplakate-Zoff in Ahaus geht weiter: Grüne reichen Beschwerde beim OVG ein
Kommunalwahl
Die „Anti-AfD-Plakate“, die die Grünen an Laternen unter AfD-Plakate gehängt haben, durfte die Stadt laut Verwaltungsgericht abhängen. Die Grünen ziehen nun vor das Oberverwaltungsgericht.
Das Verwaltungsgericht hat am Montag im Eilverfahren die Ordnungsverfügung der Stadt Ahaus gegen den Grünen-Ortsverband bestätigt – und am Dienstag hat die Stadt selbst die kleinen Plakate, die die Grünen unter AfD-Plakate gehängt haben, entfernt. Die Kosten dafür werden den Grünen in Rechnung gestellt. Falls das Oberverwaltungsgericht nicht anders entscheidet: Dort haben die Grünen Beschwerde eingelegt.
Grüne reichen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein
Die Grünen setzten sich noch Ende vergangener Woche juristisch gegen die städtische Ordnungsverfügung zur Wehr und reichten beim Verwaltungsgericht Klage ein. In einem Eilverfahren habe die betreffende Kammer des Verwaltungsgerichts es so gesehen, dass gegen die Sondernutzungserlaubnis mit der Auflage, nur jede sechste Laterne nutzen zu können, verstoßen worden sei. Das erklärte Ulrich Bröker, Richter am Verwaltungsgericht Münster, gegenüber der Redaktion. Mit dieser Entscheidung sei die Ordnungsverfügung der Stadt bestätigt worden.
Die Grünen sind nun den nächsten Schritt gegangen und haben noch am Dienstagnachmittag beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt. „Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung“, betont Dietmar Eisele für den Grünen-Ortsverband im Telefonat mit der Redaktion.
„Antrag zu Unrecht abgelehnt“
Ihr Anwalt Wilhelm Achelpöhler formuliert das in der Beschwerde ans OVG eindeutig: „Das Verwaltungsgericht hat den Antrag zu Unrecht abgelehnt. Das Verwaltungsgericht geht zu Unrecht davon aus, dass der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig sei. Tatsächlich ist die Ordnungsverfügung offensichtlich rechtwidrig.“
Dietmar Eisele macht darauf aufmerksam, dass ja in Ahaus auch der Kreistag gewählt werde und so nicht sechs, sondern neun Parteien und Wählergruppen kandidieren. Bei dieser Anzahl sei es schon logisch unmöglich zu vermeiden, dass an den jeweiligen Laternen nur jeweils ein Plakat hängt, argumentieren die Grünen in ihrer Beschwerde. Und folglich könne man der Auflage der Stadt Ahaus nicht entnehmen, dass an jeder Laterne nur ein Plakat hängen dürfe.
Straßenwerbung anders als Werbung auf Wahlplakattafeln bewertet?
Aber auch bei der Gleichbehandlung der Parteien setzen die Grünen an und halten sie für rechtswidrig: Die Stadt Ahaus nehme nur bei den Wahlplakattafeln – dort, wo auf großer Fläche alle Parteien und Gruppen werben dürfen – eine Differenzierung vor. Bei diesen Tafeln dürfen die Parteien tatsächlich, was den Platz auf den Tafeln angeht, so groß werben, wie es den jüngsten Wahlergebnissen entspricht.
Für die Straßenwerbung – den „Laternen-Plakaten – aber würden indessen alle Parteien gleich behandelt. „Wesentliche ungleiche Sachverhalte werden gleich behandelt“, argumentiert Anwalt Achelpöhler für die Grünen und zitiert einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, der seiner Meinung nach auch auf den „Ahauser Fall“ anzuwenden sein könnte.
„Wir lassen das prüfen“, fasst Dietmar Eisele zusammen. Lange muss er nicht auf auf ein Ergebnis warten: Wie Gudrun Dahme, Pressedezernentin beim OVG Münster, auf Anfrage der Redaktion mitteilte, werde am Donnerstag (10. September) eine Entscheidung getroffen.
Stadt entzieht sich „jeder inhaltlichen Motivbewertung“
Wahlleiter Hans-Georg Althoff sah die Stadt im Gespräch mit der Redaktion im Recht, was das Abhängen der Plakate angeht. Dass die Aufforderung dazu rechtmäßig gewesen sei, habe ja das Verwaltungsgericht am Montag entschieden.
Er betont nochmals, dass die Stadt sich „jeder inhaltlichen Motivbewertung“ entziehe. Entziehen müsse mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Wenn Stadt von Parteien angerufen wird, wird sie aktiv
Wenn zwei Plakate an einer Laterne hängen und eine Partei ruft an und beschwert sich, werde die Stadt aktiv und rufe zunächst die betreffende Partei, die „nachplakatiert“ hat, an, und fordere sie auf, das Plakat abzunehmen. „Dies war auch in einem Fall bei der AfD so“, teilt Althoff mit.
Als dann die Beschwerde wegen der Grünen-Plakate unter den AfD-Plakaten erfolgt sei, habe die Stadt bei den Grünen angerufen – mit bekannten Folgen.

Mit dem Slogan "Sichere Heimat, sichere Zukunft" wirbt die AfD an einer Straßenlaternen in Wüllen. Die Antwort der Grünen steht direkt darunter – musste aber nach einer Ordnungsverfügung abgehängt werden. Ob das rechtens war, klärt das Oberverwwaltungsgericht. © Markus Gehring
Zum Hintergrund: Kleine Protestplakate mit Sprüchen wie „Gegen rechts grün wählen“ oder „Hass ist keine Alternative für Deutschland“ hatten Mitglieder der Grünen Anfang der vergangenen Woche an zahlreichen Laternen in Ahaus und den Ortsteilen angebracht. Jeweils unter den Wahlplakaten der AfD, die ebenfalls in Ahaus um Plätze im Stadtrat antritt.
Die Stadt Ahaus sah einen Verstoß gegen die Sondernutzungserlaubnis für Wahlwerbung und forderte die Grünen auf, die Plakate zu entfernen. Zunächst telefonisch, und als nichts passierte, schriftlich per Ordnungsverfügung. Mit einer Frist: Bis Freitagabend, 4. September, sollten die Plakate entfernt werden.
„Der Gleichbehandlungsgrundsatz muss gewährleistet bleiben“, betonte Hans-Georg Althoff, Erster Beigeordneter und Wahlleiter der Stadt Ahaus. In der Sondernutzungserlaubnis wird den Parteien erlaubt, in Ahaus jede sechste Laterne für Wahlwerbung zu nutzen.