Mit dem Slogan "Sichere Heimat, sichere Zukunft" wirbt die AfD an einer Straßenlaternen in Wüllen. Die Antwort der Grünen steht direkt darunter – muss aber wohl wieder abgehängt werden.

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Die Grünen gegen Bürgermeisterin Karola Voß: Zoff um Anti-AfD-Plakate

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Die Ahauser Grünen haben im gesamten Stadtgebiet Anti-AfD-Plakate an Laternen angebracht. Die müssen sie nun wieder abhängen. Das könnte ein juristisches Nachspiel zur Folge haben.

Ahaus

, 02.09.2020, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Wahlkampfgetöse oder berechtigte Kritik? Knapp zwei Wochen vor der Kommunalwahl schießt der Ortsverband der Grünen gegen die Verwaltung der Stadt Ahaus. Die Kritik zielt allen voran in Richtung Bürgermeisterin Karola Voß. Grund für den Zwist sind kleine Protestplakate gegen die Alternative für Deutschland (AfD).

Diese hatten Mitglieder der Grünen in den vergangenen Tagen an zahlreichen Laternen in Ahaus und den Ortsteilen angebracht. „Gegen rechts grün wählen“ oder „Hass ist keine Alternative für Deutschland“ steht darauf. So weit kein besonderer Aufreger, allerdings prangten die Schilder jeweils unter den Wahlplakaten der AfD, die ebenfalls zur Kommunalwahl antritt.

Verstoß gegen die Sondernutzungserlaubnis?

Die Verwaltung, und damit auch die Bürgermeisterin, sahen darin offenbar einen Verstoß gegen die Sondernutzungserlaubnis für Wahlwerbung. Die Grünen wurden daraufhin aufgefordert, die Protestbanner abzunehmen. Das wiederum erzürnt die Mitglieder des Ortsverbandes.

„Ahaus ist und bleibt bunt; und wenn wir die Parolen der Rechten schon an unseren Laternen dulden müssen, dann muss zumindest Raum für Gegendarstellung und Protest bleiben“, argumentieren die Ahauser Grünen in einer Pressemitteilung.

Die Grünen erwägen eine Klage

Man sei nicht bereit, die Weisungen aus dem Rathaus hinzunehmen und werde die rechtliche Grundlage genau prüfen. Notfalls wollen die Grünen, so ist es zumindest der Pressemitteilung zu entnehmen, sogar dagegen klagen, denn „ein solcher Bückling vor den Rechten passt nicht zu einem weltoffenen und toleranten Ahaus“.

"Hass ist keine Alternative für Deutschland" steht auf einem der kleinen Plakate.

"Hass ist keine Alternative für Deutschland" steht auf einem der kleinen Plakate. © Markus Gehring

Die Grünen sehen sich im Recht, da sie die AfD-Plakate nicht beschädigt oder sonst wie verunstaltet haben. Dietmar Eisele, Vorsitzender der Ahauser Grünen und Bürgermeisterkandidat, nutzt die Gelegenheit für eine scharfe Attacke: „Ich mache seit mehr als 20 Jahren Kommunalpolitik (...). Einen solchen Unfug wie heute habe ich noch in keinem dieser Wahlkämpfe gehört.“

Verbale Spitze bleibt nicht unbeantwortet

Diese verbale Spitze blieb aus dem Rathaus nicht unbeantwortet. Karola Voß widerstand allerdings der Versuchung, direkt auf die Provokation zu antworten. Stattdessen veröffentlichte die Stadt Ahaus am Dienstagnachmittag eine Pressemitteilung, in der Hans-Georg Althoff, Wahlleiter und Erster Beigeordneter, zu Wort kommt.

Die Stadt habe jeder politischen Partei auf Antrag eine Sondernutzungserlaubnis zur Durchführung von Plakatwerbung erteilt. „Um den Parteien gleichermaßen die Möglichkeit von Wahlwerbung zu eröffnen, ist für das Anbringen von Plakaten an Straßenlaternen vorgegeben, dass eine Partei nur an jeder sechsten Straßenlaterne für sich werben darf und somit mindestens fünf Straßenlaternen für andere Parteien freizuhalten sind“, wird Althoff zitiert.

Anhand dieser Kriterien hatten die Parteien, so geht es aus der Pressemitteilung hervor, in den vergangenen Wochen ihre Wahlplakate angebracht. Am Montagmorgen wurde dem Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadt dann allerdings zugetragen, dass der Ortsverband der Ahauser Grünen weitere Wahlplakate an Straßenlaternen angebracht hätte. Und zwar an jenen, die bereits durch die AfD belegt waren.

Werbung soll zeitnah entfernt werden

„Daraufhin ist dem Bündnis90/Die Grünen Ahaus mitgeteilt worden, dass das durch die ihnen erteilte Sondernutzungserlaubnis nicht mehr gedeckt ist“, so Althoff. Man habe den Ortsverband daher gebeten, die Plakate unter der AfD-Werbung wieder zu entfernen.

„Grundlage dieser Aufforderung ist der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz der Parteien, auf den alle Parteien gleichermaßen Anspruch haben. Die Verwaltung hat bei der Umsetzung Neutralität zu wahren, eine inhaltliche politische Motivbewertung würde diesen Grundsätzen nicht gerecht“, wird Hans-Georg Althoff abschließend zitiert. Was passiert, falls die Grünen der Aufforderung nicht zeitnah nachkommen sollten, beantwortete die Stadt nicht.

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