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Schnelle Entlastung: Kreis und Stadt Ahaus stoppen Kita-Elternbeiträge für Januar
Kita-Beiträge
Das Kreisjugendamt hat auf den Vorschlag der Landesregierung zum Erlass der Januar-Beiträge für Kita und Tagespflege umgehend reagiert. Auch das Stadtjugendamt Ahaus entlastet die Eltern.
Seit dem 14. Dezember gilt der eingeschränkte Pandemie-Betrieb in Kitas und Kindertagespflege, die Verlängerung beschlossen Bund und Länder am 6. Januar zunächst bis Ende Januar – mit grundlegenden Auswirkungen auch für Familien mit kleinen Kindern. Darauf haben das Kreisjugendamt und das Jugendamt Ahaus nun rasch reagiert und die Elternbeiträge für die Nutzung der Betreuungseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich für Januar nicht erhoben.
NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) hatte sich im Vorfeld mit NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) bereits darauf verständigt, dass im Januar die Elternbeiträge in den kommunalen Kitas landesweit ausgesetzt werden sollen. Das gelte selbst dann, wenn Kinder in geringerem Stundenumfang betreut werden.
Systemrelevanz des Berufes muss nicht nachgewiesen werden
Im Gegensatz zur sogenannten Notbetreuung im ersten Lockdown agieren die Einrichtungen nun im sogenannten eingeschränkten Pandemie-Betrieb. Das heißt, Kinder, bei denen es keine anderen Möglichkeiten der Betreuung gibt, können die Kita und die Kindertagespflege besuchen.
Anders als im Frühjahr 2020 müssen Eltern eine systemrelevante berufliche Tätigkeit nun aber nicht nachweisen, die eine externe Betreuung der Kinder erforderlich macht. Es bleibt allerdings der dringende Appell des Landes, die Betreuungsangebote nur in wirklich erforderlichen Fällen zu nutzen, betont Ellen Bulten von der Kreispressestelle. So einschneidend diese Maßnahme für die Kinder und Eltern auch sei.
Zur Organisation: Die Betreuung darf – so wie das schon überwiegend in den Einrichtungen praktiziert wird – nur noch in festen Gruppen stattfinden. Um diese Anforderung personell und organisatorisch leisten zu können, kann der Umfang der Betreuung ab sofort um jeweils zehn Stunden – wie bereits im Juni und Juli - gekürzt werden.
Vollständiger Betreuungsumfang in der Tagespflege bleibt
In der häuslichen Kindertagespflege bleibt der vollständige Betreuungsumfang beibehalten. Als Begründung teilte Familienminister Stamp mit, dass die Kinder in der Tagespflege ohnehin in kleinen und festen Gruppen betreut würden. „Mit der Einteilung in feste Gruppen haben wir im Kreis Borken gute Erfahrungen gemacht. Zudem müssen wir Vorsorge dafür tragen, dass das Personal durch diese Maßnahmen nicht überlastet wird“, fasst es Ellen Bulten noch einmal zusammen.
Der Kreis habe aufgrund der anstehenden Einzüge rasch gehandelt, obwohl einige politische Entscheidungen noch ausstünden. Eltern, die bisher per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag den monatlichen Elternbeitrag überweisen, können die Zahlung ebenfalls für den Januar aussetzen. „Wir wollen damit die Familien im Kreisjugendamtsbezirk kurzfristig entlasten, auch wenn eine Reihe von Fragen in der Kürze der Zeit noch nicht geklärt werden können", so Landrat Dr. Kai Zwicker. Durch die Corona-Pandemie erlebten die Menschen im Kreis Borken in vielen Bereichen massive Einschränkungen und seien häufig auch in ihrer persönlichen Einkommenssituation betroffen.
Land und Kommunen wollen sich Finanzierung teilen
Das Kreisjugendamt Borken ist für alle Kommunen im Kreis Borken zuständig, mit Ausnahme der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, die über ein eigenes Jugendamt verfügen. Und in Ahaus folgt man dem Vorschlag des Landes ebenso unverzüglich. „Die Elternbeiträge wurden für Januar nicht erhoben“, bestätigt Stefan Hilbring von der Pressestelle auf Nachfrage. Rein technisch gesehen handele es sich dabei vorerst um eine Stundung.
Konkret: Es geht um die Finanzierung dieses Vorgangs. Das Land hat bereits angekündigt, dass die Elternbeiträge für Januar jeweils hälftig vom Land und von den Kommunen übernommen werden. Dies muss dann jeweils von den politischen Gremien noch bestätigt werden – im Falle des Kreisjugendamtes muss der Kreistag darüber beraten. „In Ahaus wäre dies der Rat“, erklärt Hilbring dazu.