Dreimal schlug der Angeklagte zu und traf seine Noch-Ehefrau am linken Bein und am linken Arm. (Symbolbild)

Dreimal schlug der Angeklagte zu und traf seine Noch-Ehefrau am linken Bein und am linken Arm. (Symbolbild) © picture alliance / dpa

Häusliche Gewalt: Mann schlägt Ehefrau vor Kindern mit dem Ledergürtel

rnAmtsgericht

Der verbaler Streit eines Ehepaars in Ahaus eskalierte so weit, dass er sie mit einem Gürtel schlug. Weil der Angeklagte Reue zeigte, entschied der Richter auf die Mindeststrafe.

Ahaus

, 25.08.2022, 14:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Dreimal schlug der Angeklagte mit dem Ledergürtel zu, als ein Streit mit seiner Noch-Ehefrau in Ahaus eskalierte. Der ältere Sohn der beiden ging dazwischen, der jüngere rief die Polizei. Die Anklage der Staatsanwaltschaft vor dem Ahauser Amtsgericht lautete „gefährliche Körperverletzung“.

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Vor Gericht betonte der 50-Jährige, dass er ein guter Vater sei und viel für eine Familie arbeite. Auch am Tattag, dem 27. Januar dieses Jahres sei er gegen 16.30 Uhr von der Arbeit nach Hause gekommen. Seine Frau habe im Bett gelegen und den hungrigen Kindern nichts zu Essen gemacht. Dann stritten die zwei lautstark.

Seine Frau habe die Situation absichtlich eskalieren lassen, so der Angeklagte. Seit Monaten schon provoziere sie ihn und wolle die Scheidung der 16-jährigen Ehe. Die 36-Jährige habe geschrien und zuerst geschlagen, er sei zwar ausgewichen, aber habe die Kontrolle verloren und zurückgeschlagen. Ein „Situationsmoment“, wie die Verteidigerin und der Angeklagte sagen.

Söhne gehen dazwischen

Wie genau er zurückgeschlagen habe, fragte der Richter. Zweimal auf den linken Arm und einmal aufs linke Bein. „Wie?“, fragte der Richter erneut. Mit einem Ledergürtel.

Der habe allerdings nicht bereitgelegen, sondern der Angeklagte trug ihn vorher selbst. „Ich habe meine Konzentration verloren, natürlich bereue ich das“, so der Angeklagte.

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Langfristige Verletzungsfolgen habe sie nicht erlitten, erklärte das Opfer. Sie könne sich aber noch daran erinnern, wie er den Gürtel aus den Schlaufen zog. An die Schläge und Verletzungen nicht.

Ihr älterer Sohn sei nach den drei Schlägen dazwischen gegangen und habe den Vater auf dem Schlafzimmer ins Wohnzimmer gebracht. Sie brachte die kleine Tochter im Schlafzimmer in Sicherheit und der 14-jährige Sohn rief die Polizei.

Als die Polizei kam, musste der Angeklagte die Wohnung verlassen. Inzwischen lebt er nicht mehr in Ahaus, sondern in Stadtlohn. Zu den Kindern habe er Kontakt, sie leben aber weiter bei der Mutter. Per Handy habe er versucht, sich bei ihr zu entschuldigen. Kontakt habe es zwischen den beiden aber nicht gegeben. Auch bei Gericht sehen sie sich nicht an.

Scheidung steht bevor

Wegen des vollumfänglichen Geständnisses, weil der Angeklagte bisher keine Vorstrafen hatte und weil er seine Frau um Entschuldigung bat, spreche mehr zu Gunsten als zu Lasten des Angeklagten, so der Richter bei der Urteilsbegründung. Deshalb entschied er auf eine sechsmonatige Haftstrafe, ausgesetzt auf Bewährung. Das ist das Mindestmaß bei gefährlicher Körperverletzung.

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Dem Plädoyer der Verteidigung, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen, kam er nicht nach. Innerhalb der zwei Jahre muss der 50-Jährige nun ein Anti-Aggressions-Training und 100 Sozialstunden absolvieren.

Im September trifft er seine Frau wieder vor Gericht. Dann möchte sie die Scheidung. „Diese Freiheit hat sie hier in Deutschland, ich habe nichts dagegen“, sagt er.