Auf nach draußen geht es an Pfingsten  – aber was ist erlaubt, was nicht in Coronazeiten?

© Schwarze Blanke

Feiertag in der Corona-Krise: Was an Pfingsten erlaubt ist und was nicht

rnPfingsten in Corona-Zeiten

Traditionell ist an Pfingsten viel los, 2020 sieht die Lage anders aus. Viele beliebte Aktivitäten fallen weg, aber die neuen Lockerungen lassen ein wenig Normalität zu. Einige Alternativen.

Ahaus

, 30.05.2020, 04:00 Uhr / Lesedauer: 4 min

Pfingsten zählt gewöhnlich zu den aktivsten Wochenenden des Jahres mit zahlreichen Angeboten. Viele nutzen das verlängerte Wochenende für Kurztrips – mit der Familie oder mit Freunden. Doch in Zeiten der Corona-Krise ist vieles anders.

Es gibt bekanntlich keine Schützenfeste, Sportevents und Festivals, es herrschen weiter Reisebeschränkungen. Folglich gilt es für viele, angesichts der guten Wetterprognosen, ein Pfingsten daheim zu planen. Die neuesten Lockerungsmaßnahmen machen einiges mehr möglich, aber noch nicht alles. Wir haben einmal nachgeforscht und bei der Stadt Ahaus nachgefragt.

? Was gilt grundsätzlich?

Die Stadt Ahaus verweist auf die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung. Ab dem 30. Mai gelten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregierung weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen. „Die Corona-Schutzverordnung bezieht sich dabei auf den öffentlichen Raum", erklärt Anna Reehuis von der Pressestelle der Stadt Ahaus.

Ab dem 30. Mai dürfen sich Gruppen von höchstens zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen. Diese maximale Personenzahl zählt nicht bei Verwandten in gerader Linie oder Personen aus zwei verschiedenen Haushalten.

Wichtig: Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen für den Fall einer Infektion mit dem Coronavirus sichergestellt werden kann. Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen. Für viele Aktivitäten an Pfingsten sind dies Grundverordnungen.

? Wie sieht es dennoch mit einem Kurzurlaub aus?

Hotels, Jugendherbergen oder auch Campingplätze dürfen unter Einschränkungen wieder öffnen. Hier gilt es, sich gerade bei Spontanreisen zu informieren, ob und wie geöffnet ist. Gerade Campingplätze sind jetzt sehr gefragt. Die benachbarten Niederlande warnen davor, gerade die Küstenregionen ohne Buchung anzusteuern.

Unüberlegtes Verreisen kann richtig teuer werden: In den Niederlanden ist es aufgrund der Maßnahmen gegen das Coronavirus strafbar, mit drei oder mehr Personen aus unterschiedlichen Haushalten in einem Auto zu fahren.

? Urlaub zu Hause bietet sich bei dem Wetter an. Was ist möglich?

Für Rad- und Wandertouren sowie Ausflüge in der Region gelten die grundsätzlichen Konstellationen den Personenkreis betreffend. Ebenso gilt dies für Treffen in Parks, an Seen oder sonst im öffentlichen Raum. Wer sich mit mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum ohne Kontaktbeschränkung treffen möchte, der muss aus der eigenen Familie oder aus maximal zwei verschiedenen Hausständen wählen.

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? Darf ich mich im Park oder am See in Gruppen selbst verpflegen?

„Ein Picknick ist zulässig, Grillen aber nicht“, erklärt Anna Reehuis die aktuelle Corona-Schutzverordnung. Der Hintergrund: Beim Grillen werden traditionell größere Menschenansammlungen vermutet, zudem ist oft Alkohol im Spiel.

? Können Grillfreunde dennoch auf ihre Kosten kommen?

Wer auf gemütliche Stunden am Grill nicht verzichten möchte, der sollte den heimischen Garten, den Schrebergarten oder auch den Balkon bevorzugen. Treffen auf privatem Gelände sind grundsätzlich möglich. Das NRW-Gesundheitsministerium teilt dazu mit, dass Treffen erlaubt sind, es sei denn, sie haben einen „Event-Charakter" wie beispielsweise Hochzeiten oder „ausschweifende Sommerfeste".

Ausufernde Feiern können als private Veranstaltungen gewertet werden, welche verboten sind. Auf dieser Basis darf folglich durchaus mit mehreren Familien oder Freunden gegrillt und im Anschluss gezeltet werden.

? Heißt für den privaten Bereich: Treffen ja, feiern nein?

Das Maß und die Notwendigkeit sind wie immer die Maxime, kleinere Geburtstags- und Familienfeiern sind möglich. Auch im privaten Bereich sollen Kontakte weiter auf ein Mindestmaß reduziert werden. In geschlossenen Räumen sollten die Hygiene- und Abstandsregeln gegen das Coronavirus eingehalten werden. Als Faustregel gilt: Das Aufhalten im Garten ist immer besser als in geschlossenen Räumen.

? Gemütliche Runden sind auch außer Haus denkbar?

Wer den Tag im Restaurant, Biergarten oder Kneipe ausklingen lassen möchte, der erhält dazu die Möglichkeit unter den schon bekannten Schutzvorkehrungen – insbesondere dem Führen von Anwesenheitslisten. Ab sofort können auch bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten wieder an einem Tisch sitzen -– sofern das Abstandskonzept gewahrt werden kann. Stammtische gehen folglich. Was im Kreis Borken allerdings noch nicht inbegriffen ist, sind Dart- oder Kegelabende.

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? Welche Sportmöglichkeiten kann ich nutzen?

Wer Sport treiben möchte, für den gibt es nun neue Optionen. Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird ab heute auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. Folglich darf in diesem Personenkreis auch wieder auf der öffentlichen Wiese gekickt werden. Alternativen sind Spielplätze, bei denen vor allem das Abstandsgebot zu beachten ist.

? Ist der Sprung ins abkühlende Nass möglich?

Nach der Öffnung von Freibädern unter Einschränkungen am 20. Mai können ab heute auch Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, ihren Betrieb wieder aufnehmen. „Das Freibad in Alstätte ist bekanntlich bereits wieder geöffnet, das Aquahaus sollte am 2. Juni unter Berücksichtigung bestimmter Pandemie- und Verhaltensregeln sowie Auflagen des Gesundheitsamtes zu den gewohnten Öffnungszeiten öffnen, aufgrund von technischen Problemen verzögert sich der Auftakt der Saison noch“, erklärt Anna Reehuis die Lage in Ahaus.

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? Wie sieht es aus mit Kino-, Theater- oder auch Konzertbesuchen?

Allesamt können ab sofort wieder öffnen – sofern sie ein Zutritts- und Hygienekonzept haben. Sie dürfen maximal ein Viertel ihrer Plätze besetzen. Mehr als 100 Gäste dürfen generell nicht eingelassen werden. Allesamt können ab sofort wieder öffnen – sofern sie ein Zutritts- und Hygienekonzept haben. Sie dürfen maximal ein Viertel ihrer Plätze besetzen. Mehr als 100 Gäste dürfen generell nicht eingelassen werden. Museen durften am 4. Mai wieder öffnen – unter strengen Hygieneauflagen. Wie immer gilt: Man sollte sich im Vorfeld informieren, ob das Ziel geöffnet hat und wie die Bedingungen sind. Und – wenn möglich – online buchen. Wie immer gilt: Man sollte sich im Vorfeld informieren, ob das Ziel tatsächlich schon geöffnet hat und wie die Bedingungen sind. Und – wenn möglich – online buchen.

? Wie ist die Lage bei Zoos oder Freizeitparks?

Auch hier gilt: anfragen, ob und wie geöffnet wird und bestenfalls online buchen. Vielfach gibt es Beschränkungen der Besucherzahlen.

? Was sollte man bei all den Lockerungen nicht vergessen?

Bei allen Lockerungsmaßnahmen gilt: Vom Bund wird weiter empfohlen, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen.

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