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Kontogebühren: Ombudsmann gibt einem Ahauser Kunden recht
Banken
Es herrscht weiterhin Uneinigkeit zwischen vielen Kunden und den Banken, wenn es um die Rückerstattung der Kontoführungsgebühren geht. Ein Mann aus Ahaus ist hartnäckig geblieben – mit Erfolg.
Der „Kampf“ um die Kontoführungsgebühren geht in die nächste Runde. Bereits vergangene Woche hatten wir über einen Kunden der Sparkasse Westmünsterland berichtet, dem die Bank die Rückzahlung der Gebühren verweigerte. Nun hat sich ein Leser aus Ahaus an unsere Redaktion gewandt, der seine kleine Erfolgsgeschichte dazu erzählen möchte.
Alles basiert auf einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von Ende April des vergangenen Jahres. Demnach sind die Gebühren der Geldinstitute unzulässig, wenn die Banken nicht aktiv die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden dazu eingeholt haben. Betroffene haben Anspruch, ihre Forderungen bis zu drei Jahre rückwirkend geltend zu machen.
Der lange Beschwerdeweg kann sich lohnen
Ein Mann aus Ahaus, der namentlich nicht in Erscheinung treten möchte, hat schon 2019 – als die Sparkasse Westmünsterland die Gebühren von 7,50 Euro auf 9 Euro erhöht hat – gedacht: „Ich möchte lieber, dass der Preis bleibt, denn die ganze Sache mit der Digitalisierung bei den Banken nutze ich sowieso nicht.“
Nachdem das Urteil des BGH gefällt wurde, habe er sich in einem Schreiben umgehend an die Sparkasse Westmünsterland gewandt. Seine Frage dazu: „Wie stellen Sie sich bezüglich des Urteils auf?“
Als Antwort erhielt er genau die gleiche Information zurück, die zuletzt auch der Kunde aus Vreden erhalten hatte. Ein Musterschreiben, in dem sich die Bank auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bezieht und sagt, dass ein geschlossener Vertrag als abgeändert gilt, wenn die Kundin oder der Kunde einer Vertragsänderung nicht widerspricht.
Wie dem Vredener, wurde auch dem Mann aus Ahaus die Option – sich nun an den Ombudsmann der Sparkasse mit Sitz in Berlin zu wenden – gegeben. Ein Ombudsmann ist eine unparteiische Schiedsperson. Diese vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kunden und deren Bank, Bausparkasse, Versicherung oder einem anderen Institut. Teilweise können sie für Anbieter verbindliche Entscheidungen treffen.

Im Rahmen des Schlichtungsvorschlags des Ombudsmannes erhalten die Kundinnen und Kunden der Sparkasse in der Regel einen ausführlichen Hinweis dazu. © Kevin Michaelis
Exakt das tat der Ahauser dann auch per E-Mail. Etwa zwei Wochen später habe er eine Antwort erhalten. In der hieß es, dass der Sachverhalt geprüft worden wäre und es durch das Schlichtungsverfahren zu einem Vorschlag (die Rückzahlung der Gebühren durch die Bank an den Kunden – knapp 40 Euro) gekommen sei.
Im Anschluss daran haben beide Parteien insgesamt sechs Wochen Zeit, dieser Entscheidung zuzustimmen oder zu widersprechen. Sollte entweder die Bank oder der Kunde sich nicht darauf einlassen, dann bliebe nur noch der „normale Rechtsweg“ übrig.
Keine Zustimmung und eine Forderung
Mittlerweile hat der Ahauser erneut Post von der Sparkasse erhalten. Dieses Mal wird um aktive Zustimmung zu den Gebühren gebeten. „Ich werde erst einmal nicht zustimmen“, sagt er. Nach seinen Angaben rechne er nun mit weiteren Schreiben der Sparkasse und dementsprechenden Fristen.
„Ich bin seit 30 Jahren bei der Sparkasse und ein treuer Kunde. Es ist schon meine Intention, dass man auch zusammenkommt. Aber sollte das so weitergehen, dann sehe ich keine Basis mehr. Es ist besser, wenn die Banken ihre Preiserhöhungen zurücknehmen“, meint der Mann aus Ahaus weiter.
Das Problem sei schlussendlich, dass mindestens die Hälfte aller Kundinnen und Kunden der Banken ihr Geld nicht zurückfordere. Nach dem Motto: „Mit dem Papierkram möchte ich nichts zu tun haben.“ Er hoffe, dass er dadurch jetzt einigen Menschen Mut machen konnte, in Zukunft hartnäckig zu bleiben.
Gebürtig aus Unna, wohnhaft in Münster. Seit Juni 2021 bei Lensing Media. Leidenschaftlicher Fußballer und Triathlet. Immer auf der Suche nach erzählenswerten Sportgeschichten.
