
© Victoria Garwer
Gericht entscheidet: Stadt muss grüne „Anti-AfD“-Plakate wieder aufhängen
Kommunalwahl 2020
Das Oberverwaltungsgericht ist der Beschwerde der Ahauser Grünen gefolgt: Sie durften „Anti-AfD“-Plakate an Masten hängen, wo die AfD schon wirbt. Die Stadt hatte zuvor das Abhängen angeordnet.
Fraktionsvorsitzender Dietmar Eisele zeigte sich in einer ersten Reaktion sehr froh darüber, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Rechtsauffassung der Grünen teile. Dass die Plakate wieder aufgehängt werden müssen, haben die zwei Richter und eine Richterin des OVG in ihren Beschluss aufgenommen. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor am vergangenen Freitag in seiner Eilentscheidung anders entschieden und der Stadt Ahaus Recht gegeben.
Die Stadtverwaltung hatte mit Verweis auf die Regelungen ihrer Sondernutzungserlaubnis für Wahlwerbung die Grünen aufgefordert, die Anfang September unter die AfD-Plakate gehängten kleinen Protestplakate zu entfernen.
Die Grünen weigerten sich, die Stadt schickte eine Ordnungsverfügung los, setzte eine Frist und entfernte die Plakate. Die Grünen reichten Klage ein. Sie hielten die Ordnungsverfügung für rechtswidrig und hielten an ihrer Ansicht fest, dass es nicht verboten sei, zwei Plakate an eine Laterne zu hängen – das hatte die Stadt letztlich beanstandet.
OVG liest die Ahauser Sondernutzungserlaubnis so wie die Grünen
In der Sondernutzungserlaubnis hat die Stadt unter anderem geregelt, dass jede Partei und Wählergruppe jede sechste Laterne für ihre Plakate nutzen könne und dass fünf Laternen frei bleiben müssen zwischen zwei Masten mit Wahlplakaten. Daraus zogen die Grünen nicht den Schluss, dass nicht zwei Plakate eine Laterne zieren können, und diese Auslegung teilt das OVG.
Es gehe in der Auflage nur um den Abstand zu den zwei eigenen Plakaten und nicht den Abstand zu Plakaten von anderen Parteien. Von einem Verbot der Doppel- oder „Vollplakatierung“ sei hingegen in der Auflage nicht die Rede. Sie lasse sich auch nicht sinnvoll dahin verstehen, so das Gericht am Donnerstag.
„Nicht möglich, Doppelbelegungen von Laternen zu vermeiden“
Und die Richter rechneten auch und kamen zu folgendem Ergebnis: „Denn es ist angesichts der neun Parteien bzw. Wählergruppierungen, die in Ahaus zur Kommunalwahl am 13. September 2020 antreten, schon nach den Gesetzen der Mathematik nicht möglich, Doppelbelegungen von Laternen zu vermeiden, wenn jeder Konkurrent nur die jeweils sechste Straßenlaterne nutzen darf.“
„Wir akzeptieren die Entscheidung“, sagte Hans-Georg Althoff, Erster Beigeordneter der Stadt Ahaus, auf Anfrage der Redaktion. Als am Mittag die gerichtliche Entscheidung im Rathaus eingetroffen war, habe er die Mitarbeiter des betreffenden Fachbereich gebeten, die Plakate der Grünen wieder aufzuhängen.
Althoff: „So sonnenklar war die Geschichte nicht“
Ihm war es aber wichtig zu betonen, dass es bei der aktuellen Entscheidung des OVG erst einmal um die „sofortige Vollziehung“ gehe. Die Stadt habe mit Blick auf den Kommunalwahltermin die Frist gesetzt, bis wann die Plakate abgehängt werden sollten.
Dann war sie, nachdem die Grünen sich geweigert hatten, selbst aktiv geworden. Um diese Frist mit Blick auf die Kommunalwahl ging es – kurz gesagt – in der Eilentscheidung und dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts.
„So sonnenklar war die Geschichte nicht“, kommentiert er die zwei völlig unterschiedlichen Beurteilungen der Sachlage von zwei Gerichten.
Klage gegen die Stadt würde vor Verwaltungsgericht weiterlaufen
Die eigentliche Klage der Grünen gegen die Ordnungsverfügung und die Sondernutzungserlaubnis der Stadt Ahaus an sich kann nun noch in der Hauptsache verhandelt werden. Und zwar am Verwaltungsgericht in Münster, das am Freitag im Eilverfahren ganz anders geurteilt hatte als am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht.
Ahauser Grünen fordern eine Entschuldigung von der Bürgermeisterin
Die Grünen seien nach wie vor in höchstem Maße empört über das Vorgehen von Bürgermeisterin und Verwaltung, wie sie in einer Pressemitteilung betonten. „Die Stadt Ahaus hat gezielt nur unsere Störer gegen die AfD bemängelt und dies dann noch mit der angeblichen Wahrung von Chancengleichheit im Wahlkampf begründet,“ fasste Dietmar Eisele darin zusammen.
Die Grünen kündigen an, ihren Protest gegen die AfD nun unvermindert fortzuführen, einer „extrem rechten Partei, die es sich auf allen politischen Ebenen zum Ziel gesetzt hat, die pluralistische Demokratie auszuhöhlen und Minderheitenrechte einzuschränken“, heißt es in der Mitteilung. Die Partei erwarte, dass sich Bürgermeisterin Voß dafür entschuldigt, zu Unrecht die Plakate der Grünen entfernt zu haben.
AfD: Stadt hat Wahlwerbung der Parteien behindert
Die örtliche AfD begrüße den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, so Dr. Michael Espendiller auf Anfrage der Redaktion. Weil der Beschluss in grundsätzlichen Fragen der Plakatierung Klarheit schaffe.
„Wir haben es im Kreis Borken in den verschiedenen Gemeinden mit einem Flickenteppich an verschiedenen Regelungen zu tun, die in einigen Fällen nicht sachdienlich sind und die Parteien in ihrer Wahlwerbung behindern“, so der Sprecher der Kreis-AfD. So sei es auch in Ahaus gewesen.
Michael Espendiller kündigte an, die Stadtverwaltung in Ahaus zur Überarbeitung ihrer Plakatvorschriften aufzufordern – mit Blick auf die nächste Bundestagswahl.
Zu den Protestplakaten der Grünen äußerte sich der AfD-Sprecher in seiner Stellungnahme nicht.