Diskussionen um Unfall am Ahauser Impfzentrum „Dann sollte ich kein Auto mehr fahren“

Möglicher Unfall am Impfzentrum: „Dann sollte ich kein Auto mehr fahren“
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Gerade als sich die allermeisten im vergangenen Jahr gegen das Coronavirus impfen lassen haben, herrschte an den Impfzentren Hochbetrieb. Lange Schlangen, viele Leute und vor allem viel Verkehr gehörten zur Tagesordnung. An einem Samstag im Dezember 2021 war allerdings nicht besonders viel los, zumindest sei der Parkplatz vor der Impfstelle wenig befahren gewesen – zu einem Konflikt kam es trotzdem. Und der schaffte es nun sogar bis vor das Ahauser Amtsgericht.

Erst mit der Familie die Corona-Impfung abholen, dann das neue Bett für das Pflegekind kaufen: Das war der Plan eines Gronauer Lackierers an besagtem Tag vor knapp einem Jahr. Da das neue Möbelstück aber nicht ins Auto passen würde, wenn dort noch seine Frau und die beiden Kinder mit drinsäßen, fuhr er alleine im Fahrzeug in Richtung Impfzentrum. Seine Frau und Kinder seien ein Auto weiter vorne gefahren.

Und während Teil eins der Familie in die linke, schräge Parkbucht eingefahren sei, habe er den „geraden“ Parkplatz auf der rechten Seite angesteuert, so der Angeklagte. Danach seien alle vier gemeinsam zum Impfen gegangen und wollten sich gedanklich schon auf den Einkauf im Möbelhaus vorbereiten. Doch dazu kam es nicht.

Der 53-Jährige wurde von der Polizei aus der Impfstelle geholt und sollte sich für einen Fahrzeugschaden inklusive Fahrerflucht verantworten. Er habe beim Einparken zu weit nach hinten gesetzt und hätte mit seiner Anhängerkupplung den Wagen hinter ihm beschädigt. So lautete der Vorwurf. Vor dem Amtsgericht wurde darüber nun diskutiert.

Zeugin verzettelt sich

Kurios an der ganzen Sache: So richtig bemerkt hat niemand etwas. Die einzige Zeugin, eine 33-jährige Frau aus Gronau, habe zwar den Aufprall beobachtet und auch gesehen, wie der Fahrer ausgestiegen und kopfschüttelnd nach Betrachten der Schäden in Richtung Impfzentrum gegangen sein soll, doch bei den Details verzettelte sie sich vor dem Richter. Sie nannte Details, die durch Bilder widerlegt werden konnten.

So sagte die Zeugin beispielsweise, dass der 53-jährige Angeklagte nach dem Aufprall weggefahren sei und sich ähnlich wie seine Frau in die schräge Parklücke einsortiert habe. Laut den Fotos der Polizei vom Tatort stand das Fahrzeug, das den Unfall angeblich verursacht haben soll, allerdings einfach nur ein paar Meter weiter vor dem kaputten Auto. Wie vom Angeklagten beschrieben auf einem „geraden“ Parkplatz.

Auch sagte der Angeklagte, dass er es bemerkt hätte, wenn es einen solchen Aufprall gegeben hätte. „Und wenn ich es tatsächlich nicht schaffen würde, in so eine große Parklücke zu fahren, dann sollte ich lieber kein Auto mehr fahren“, erklärte der 53-Jährige. Dementsprechend sei auch der Vorwurf der Fahrerflucht vollkommen falsch. „Wie soll ich Fahrerflucht begehen, wenn ich keinen Unfall gebaut habe“, fragte er sich vor Gericht.

Die möglicherweise Geschädigten selbst hätten vom Aufprall gar nichts mitbekommen, hätten aber den Schaden sofort beim Wiederkehren vom Impfen erkannt. „Ich kenne mein Auto ganz genau und fahre jeden Tag damit. Deshalb habe ich direkt gesehen, dass die Stoßstange eingedellt war“, sagte der 58-Jährige.

Dann sei auch die mögliche Zeugin ausgestiegen und hätte von ihrer Beobachtung erzählt. Schlussendlich nahm danach noch die Polizei den Fall auf und der Fahrer des ersten Autos wurde wegen Fahrerflucht angeklagt. Insgesamt seien Kosten in Höhe von knapp 2000 Euro entstanden.

Schaden wohl von Anhängerkupplung

Um überhaupt festzustellen, ob der vorhandene Schaden am Auto des 58-Jährigen an diesem Tag entstanden sein könnte, zog das Gericht einen Sachverständigen heran. Der 45-jährige Unfallanalytiker hatte bereits ein Gutachten zu den Dellen erstellt und erläuterte dieses vor Gericht erneut. „Der Schaden kann durchaus durch einen Zusammenstoß entstanden sein, er könnte aber auch ein Altschaden sein“, sagte der Münsteraner.

Am betroffenen Auto sei das Nummernschild zerbeult und das Gitter dahinter eingedellt, wodurch ein Riss in der Verkleidung entstand. „Dieser Schaden ist sehr wahrscheinlich durch einen Kontakt mit einer Anhängerkupplung entstanden, allerdings kann ich natürlich nicht sagen, wann das passiert ist“, erklärte der Analytiker.

Der Angeklagte fragte daraufhin nach, ob dann nicht eine Rost-Spur der alten und rostigen Kopplung erkennbar sein müsste, doch das verneinte der Sachverständige sofort. Natürlich wäre das möglich, es sei aber keinesfalls ein Muss. Zuletzt bestätigte dann auch noch die Ehefrau des Angeklagten die Geschichte ihres Mannes, die durchaus mit den Bildern und Informationen der Polizei zusammenpasste.

Da es keine eindeutige Beweislage gab und die Ausführungen der einzigen Zeugin mit den möglichen Beweismitteln nicht immer übereinstimmten, wurde das Verfahren in der Folge eingestellt. Der Angeklagte muss nicht für den Schaden am Auto des möglicherweise Geschädigten aufkommen.

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