Ein Aspekt war für das gesamte Gerichtsverfahren gegen den 41-jährigen Ahauser von ganz zentraler Bedeutung: Für sein Handeln gab es keinen konkreten Anlass, es geschah aus dem Nichts. Das sah der Angeklagte anders. Er stand am 25. Februar mit seinem Wagen an der Fuistingstraße, die Ampel war rot. An der Straßenseite wurde er dann auf zwei Heranwachsende aufmerksam, die ihn – so bewertete er die Situation – auslachten.
Daraufhin habe er sein Auto einige Meter weiter weg abgestellt und kehrte zu ihnen zurück, denn er wollte sie zur Rede stellen. Dieses Gespräch eskalierte so sehr, dass er einen der beiden mit der Hand im Gesicht verletzte. Daraufhin wurde die Polizei gerufen.
Zu Beginn der Verhandlung räumte der Angeklagte relativ schnell ein, er bereue sein Verhalten und habe sich bereits bei der leidtragenden Person entschuldigt, mit ihm seien „einfach die Pferde durchgegangen“. Dass jene Person danach noch eine Nacht zur neurologischen Überwachung im Krankenhaus verbringen musste, wusste er bis zu diesem Zeitpunkt nicht. Er war nur von einer Verletzung an der Lippe ausgegangen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuerst eine Geldstrafe und ein Fahrverbot von zwei Monaten vorgesehen. Nachdem aber alle Parteien einig waren, dass der Vorfall nicht direkt mit dem Straßenverkehr in Verbindung stand, wurde die Forderung verworfen.
Stattdessen wurde das Verfahren unter Auflagen eingestellt. Diese enthalten ein Schmerzensgeld für den Beschädigten in Höhe von 500 Euro und 500 Euro für die Staatskasse.
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