Mit der Ratssitzung am Mittwoch, 14. Dezember, endet die Sitzungsperiode 2022. Dass sich die Ratsmitglieder bereits Anfang 2023 wieder treffen, hat vor allem einen Grund: Die Einbringung des Haushalts für das Jahr 2023 kann erst im neuen Jahr erfolgen.
Einen aktuellen Aufhänger gibt es dennoch auf der Tagesordnung: eine mögliche Änderung der Bebauungsfrist in zwei gemeindlichen Baugebieten. Eine Folge der aktuellen Gesamtlage und speziell der Situation auf dem Bau.
Der Hintergrund: Innerhalb der letzten Monate habe es vermehrt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern mit Zuteilung für das Baugebiet Scharperloh II, 6. Bauabschnitt, gegeben, ob die bestehende Bebauungsfrist von drei Jahren ab Grundstückskauf auf zum Beispiel fünf oder sieben Jahre angehoben werden könne. Als Begründung für die gewünschte Verlängerung trugen die Betroffenen vor, dass der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise und die Pandemie Lieferschwierigkeiten in der Baumaterialbeschaffung und immense Kostensteigerungen zur Folge habe.
Von einer Änderung wären im Baugebiet Scharperloh II, 6. Bauabschnitt, 31 Baugrundstücke und im Baugebiet Burloer Straße West zwölf Baugrundstücke betroffen. Fakt ist: Da die Bebauungsfrist in den Vergabekriterien durch den Rat beschlossen wurde, ist eine Änderung ebenfalls nur durch Ratsbeschluss möglich.
Kritische Betrachtung
Wie der Sitzungsvorlage zu entnehmen ist, steht die Verwaltung einer Verlängerung der Bebauungsfrist kritisch gegenüber. Sie regt aber einen Kompromiss an. Zwei der Gründe, die angeführt werden: Zum einen würde sich der Straßenendausbau in beiden Baugebieten verschieben. Gerade im Baugebiet Scharperloh II im südlichen Teil warten die Anlieger bereits bis zu 20 Jahre auf diesen.
Zum anderen: Sollte ein Bauprojekt von den Eigentümern zurzeit finanziell nicht tragbar sein, sei eine Verlängerung der Bebauungsfrist kein Garant für die zukünftig finanzielle Tragbarkeit des Vorhabens. Absehbare Bebauungsfristen gewährleisteten, dass Bewerberinnen und Bewerber für gemeindliche Grundstücke sich bereits vor dem Kauf mit der Realisierung ihres Bauvorhabens auch in finanzieller Hinsicht aktiv auseinandersetzen.
Der Kompromiss: Die Verwaltung schlägt vor, die Bebauungsfrist im Rahmen eines Ergänzungsbeschlusses von drei Jahren auf lediglich vier Jahre zu verlängern. So werde den Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung Rechnung getragen, die Vermarktung und Bebauung der Baugebiete jedoch nicht künstlich in die Länge gezogen. Die grundsätzlichen Vergabekriterien, die im Rat für die Baugebiete beschlossen wurden, würden nicht aufgehoben. Auch eine Änderung der bereits geschlossenen respektive im Entwurf befindlichen Kaufverträge finde nicht statt.
Wichtig: Der Ergänzungsbeschluss erstreckt sich dann nur auf die Baugebiete Scharperloh II, 6. Bauabschnitt, und Burloer Straße West (Panofen) und betrifft im Sinne der Gleichbehandlung nicht nur neu geschlossene Kaufverträge, sondern auch Grundstücke, deren Bebauungsfrist zum 14. Dezember 2022 nicht abgelaufen ist. Das letzte Wort hat nun der Rat.
Fusion ist Thema
Die Sitzung am Mittwoch im Rathaus beginnt um 18 Uhr mit einem nicht-öffentlichen Punkt (Verschmelzung der SVS-Versorgungsbetriebe auf die Stadtwerke Ahaus). Im Anschluss stehen im öffentlichen Teil unter anderem diverse Geschäftsberichte sowie Änderungen/Anpassungen von Gebührensatzungen infolge der Sitzung des Umweltausschusses vom vergangenen Mittwoch an.
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