Über Wochen hat ein zur Tatzeit 19-jähriger Heeker den psychischen Ausnahmezustand eines Mädchens (12) ausgenutzt und sie virtuell sexuell missbraucht und davon gleich in mehreren Fällen kinderpornografisches Material angefertigt. Ins Gefängnis muss der heute 22-Jährige dennoch nicht.
Zugetragen haben sich die Taten im Sommer 2020. Zu dieser Zeit lebte der Mann noch in Süddeutschland. Mittlerweile ist er zu seiner Freundin nach Heek gezogen. Entsprechend war dieser Fall sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie die Erstellung und der Besitz kinderpornografischen Materials ein Fall für das Amtsgericht Ahaus.
Kontakt über Internetplattform
Über die Internetplattform „Knuddels“ kam irgendwann 2020 der Kontakt zwischen dem Heeker und der seinerzeit Zwölfjährigen zustande. Die genauen Hintergründe sind bis heute unklar. Fakt ist, dass in der Folge auch über WhatsApp gechattet wurde. Dabei taten sich die Abgründe auf.
Die Details aus der verlesenen Anklageschrift sowie in Teilen vorgelesene Chat-Auszüge durch den Richter waren schon beim bloßen Zuhören kaum zu ertragen. Bewusst wird daher an dieser Stelle auf Details verzichtet.
Nur so viel: Primär ging es um gewaltsame, erniedrigende Sexphantasien des Heekers, welche das Mädchen auf seine Aufforderung hin an sich durchführte und die davon entsprechend gefertigten Bilder dem heute 22-Jährigen auf Verlangen zuschickte.
Psychisch krankes Mädchen
Auch die gewählten Worte ließen Richter und Staatsanwalt immer und immer wieder mit dem Kopf schütteln. Problematisch: Laut Gutachten befand sich das Mädchen zu diesem Zeitpunkt in einem psychischen Ausnahmezustand, soll Suizidgedanken gehabt haben.
Dies soll sich der Heeker zunutze gemacht haben und darüber Stück für Stück das Vertrauen des Mädchens gewonnen haben. Laut Richter wohl mit einer der Gründe, warum sich die heute 14-Jährige überhaupt zu diesen erniedrigenden Handlungen hinreißen ließ.
Zudem schickte auch der Heeker Nacktbilder von sich an das Mädchen und nutzte ihre Fotos für die spätere Selbstbefriedigung. All das räumte der 22-Jährige, der offensichtlich in der Entwicklung stehengeblieben ist, in der Verhandlung ein.
Hauptschulabschluss, ohne Berufsausbildung und spürbar mit komplexeren Fragen überfordert – Richter und Staatsanwalt mussten ihm praktisch jede Antwort aus der Nase ziehen. Und selbst dann fielen viele oft einsilbig und wenig fundiert aus.
Keine rechte Einsicht
Rechte Einsicht, dass sein Handeln seit einem Jahr sogar als Verbrechen bewertet wird, kam beim Heeker nicht auf. Zwar sagte er auf mehrmaliges Nachfragen des Richters, dass er so etwas nicht mehr tun werde, aber die alles entscheidende Fragen ließ er unbeantwortet. Was war der Auslöser?
„Stehen Sie auf Kinder?“, wollte der Staatsanwalt wissen. „Nein“, lautete die knappe Antwort. Zwar habe er gewusst, dass sein Handeln nicht rechtens war, es aber irgendwie in den sechs Fällen verdrängt. Es sei „zu geil“ gewesen, um aufzuhören.
Sichtbare Fassungslosigkeit
Abermals sichtbare Fassungslosigkeit bei Richter und Staatsanwalt. Prekär: Der Heeker ist selbst Vater einer zweijährigen Tochter, zu der er nach eigenen Angaben aber keinen Kontakt mehr hat. Seine aktuelle Freundin wisse auch nicht im Detail, wofür er vor Gericht stehe.
Ebenfalls merkwürdig: Nach eigenen Angaben will der Heeker 4500 Euro Schulden haben. Wofür allerdings, wisse er nicht. Ganz offensichtlich wollte er damit nur nicht herausrücken. Das zumindest machten Richter und Staatsanwalt deutlich.
„Haben Sie Sexpuppen gekauft oder was?“, hakte der Richter nach. Eine Frage, die unbeantwortet blieb. Wie so viele weitere bezüglich der Tathintergründe.

Davon abgesehen: Ins Gefängnis muss der 22-Jährige nicht. Auch wegen „seiner geistigen Entwicklung“ (O-Ton Jugendhilfe) und der Lebensumstände wurde das Jugendstrafrecht und daraus ein spezieller Paragraph angewendet.
Die Kurzform: Kann nach Erschöpfung der Ermittlungsmöglichkeiten nicht mit Sicherheit beurteilt werden, ob in der Straftat eines Jugendlichen schädliche Neigungen von einem Umfang hervorgetreten sind, die eine Jugendstrafe erforderlich machen, kann zwar die Schuld festgestellt, mit der Verhängung einer möglichen Strafe aber abgewartet werden.
Zweijährige Bewährungsfrist
Daher bekam der Heeker eine zweijährige Bewährungsfrist aufgebrummt. Wird er in dieser Zeit rückfällig, wird der Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Fall für das Landgericht und eine Haftstrafe zugleich fällig.
Auf Anraten der Jugendhilfe muss sich der Heeker aber einer ambulanten Therapie für Sexualstraftäter unterziehen und eine Schuldnerberatung durchführen.
Dazu der Richter: „Bei Ihnen scheinen nicht alle Synapsen richtig zu funktionieren, das muss sich dringend mal jemand anschauen.“ Und er appellierte eindringlich an den 22-Jährigen, sein gesamtes Leben von jetzt auf gleich zu ändern.
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