Wer hat den dunklen Toyota Avensis getankt und dabei mutwillig auf die Bezahlung verzichtet? Für das Ahauser Gericht gibt es zu Beginn der Verhandlung keinen Zweifel am Täter: Ein 37-jähriger Vredener soll am 21. März an der Westfalentankstelle seinen Kombi getankt haben. Auf den Gang zur Kasse hat er dann aber verzichtet. Die Konsequenz: Eine Vorladung ins Amtsgericht in Ahaus. Vorwurf: Betrug.
„Das ist natürlich nicht wahr“, antwortet der Vredener noch ziemlich gelassen nach Verlesung der Anklage. Dann schildert er den Sachverhalt aus seiner Sicht. Nicht er, sondern sein damaliger Mitbewohner soll am besagten Tag zur Tanke gefahren sein. Der Vredener selbst soll arbeiten gewesen sein. Dorthin ist er mit dem Fahrrad gefahren. „Das sind nur 800 Meter, wieso sollte ich da mit dem Auto fahren?“, so der 37-Jährige.
Ein Dokument soll dieses Alibi untermauern, darauf sind die ausgedruckten Stempelzeiten des 37-jährigen zu sehen. Die Tatzeit ist mit einem blauen Textmarker unterstrichen. Doch die Richterin überzeugt das am Anfang nicht. „Und was ist, wenn Sie in der Pause getankt haben? Der Weg ist nicht weit und in einer halben Stunde kann man das schaffen“.
Und das bleibt nicht das einzige Argument, das den Angeklagten belastet. Dem Gericht liegt nämlich ein Foto von der Tankstelle zur Tatzeit vor. Darauf zusehen ist ein Mann, der am besagten Fahrzeug lehnt und gerade dabei ist, den Wagen zu betanken. Die Richterin erkennt eine gewisse Ähnlichkeit mit dem 37-jährigen Vredener. Dieser erkennt zwar sein Auto, aber auf dem Bild soll sein ehemaliger Mitbewohner zu sehen sein.
„Er hat versucht, mich zu imitieren“
Die äußerlichen Ähnlichkeiten kann der Vredener erklären: „Er hat versucht, mich in gewisser Art zu imitieren. Er hat sich die Haare gefärbt und seine Frisur geändert. Als ich das bemerkt habe, habe ich sogar noch zu ihm gesagt: ‚Du siehst mir ein bisschen zu sehr aus wie ich’”, erinnert er sich.
Für das Gericht stellt sich weiter die Frage, wie der Mitbewohner überhaupt an den Autoschlüssel gekommen sein soll. „Naja“, erklärt der Angeklagte. „Der hängt bei mir in der Wohnung, da hatte er jeder Zeit vollen Zugriff drauf“
Und noch ein weiteres Argument bringt der 37-Jährige zu seiner Verteidigung vor. Dafür verweist er auf den Mann, der neben dem Auto steht. „Ich bin 1,82 groß, ich kann über das Autodach gucken. Der junge Mann auf dem Bild kann das nicht.“ Nachdem die Maße des besagten Fahrzeugs in Erfahrung gebracht wurden, steht fest: Das Dach des Toyotas liegt bei 1,52. „Das würde passen“, so der Angeklagte.
Verhandlungen werden weitergeführt
Trotzdem bleibt die Sachlage unklar. Letztendlich soll ein Sachverständigengutachten zur Rate gezogen werden und auch der besagte Mitbewohner soll ausfindig gemacht werden. Diesen hat der Vredener, nachdem er die Vorladung erhalten hatte, sofort aus der gemeinsamen Wohnung rausgeschmissen. Seitdem hat er ihn nicht mehr zu Gesicht bekommen.
Kurz vor Schluss bringt die Richterin aber nochmal das Argument mit dem Dokument mit den Stempelzeiten auf. Hätte der Vredener die Tat in seiner Pause begehen können? „Nein, wenn ich das Gelände verlassen möchte, muss ich mich ausstempeln. Diese Aktivität würde dann auf dem Zettel stehen“, so der 37-Jährige. „Warum haben Sie das denn nicht eher gesagt?“, möchte die Richterin wissen, am Ausgang des Verfahrens ändert es aber nichts.
In einem neuen Termin sollen die Verhandlungen nun weitergeführt werden. Dann soll neben der Überprüfung des Stempelzettels auch ein Video vom Tatort für Aufklärung sorgen, damit dann auch der „richtige“ Benzindieb überführt werden kann.
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