Klinikum Westmünsterland greift durch: Besuchsverbot in Ahaus, Stadtlohn und Vreden
Coronavirus
Wegen des sich immer weiter verbreitenden Coronavirus hat das Klinikum Westmünsterland beschlossen, für die Standorte Ahaus, Stadtlohn und Vreden ein Besuchsverbot zu erlassen.

Ab Dienstag gilt im Ahauser Krankenhaus ein allgemeines Besuchsverbot. Das gilt auch für die anderen Standorte des Klinikums Westmünsterland. © Stephan Teine
Aufgrund der aktuell weiter steigenden Anzahl von Neuinfektionen mit dem sogenannten Coronavirus im Westmünsterland haben sich nun auch das St. Marien-Krankenhaus Ahaus, das St. Marien-Hospital Vreden und das Krankenhaus Maria-Hilf Stadtlohn dazu entschlossen, die aktuelle Besucherregelung zu verschärfen. Ab Dienstag, 17. März, gilt in diesen Kliniken ein generelles Besuchsverbot. Zuvor hatte auch schon das St. Agnes-Hospital Bocholt ein generelles Besuchsverbot umgesetzt.
Die Krankenhäuser kommen damit den Forderungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW nach, weitreichende notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Behandlung von Covid-19-Patienten zu treffen.
Ausnahmen nur in Einzelfällen möglich
Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger Absprache im Einzelfall Ausnahmen vom Besuchsverbot zugelassen werden.
Eine gesonderte Regelung betrifft den Bereich der Geburtshilfe. Hier sind weiterhin Besuche nur durch den Vater möglich. Hintergrund ist die weiter steigende Gefahr, dass unentdeckte Corona-Infektionen in die kritische Infrastruktur der Krankenhäuser durch Besucher eingetragen werden.
„Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen“, erklärt Tobias Rodig, Pressesprecher des Klinikums Westmünsterland. „Wir sind uns bewusst, dass ein Besuchsverbot eine harte Maßnahme ist, die für die Patienten und Angehörigen mit erheblichen Einschränkungen verbunden ist. Der Schutz der Patienten, unserer Mitarbeiter aber auch der Besucher steht an erster Stelle. Wir hoffen daher auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.“