Die Besucherregelung in den Krankenhäusern in Ahaus, Stadtlohn und Vreden wird ab Donnerstag, 25. März, deutlich verschärft. Ein generelles Besuchsverbot wird allerdings nicht ausgesprochen.

© Markus Gehring

Besucherregelung in drei Krankenhäusern wird ab Donnerstag verschärft

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Das Klinikum Westmünsterland verschärft für die drei Standorte Ahaus, Stadtlohn und Vreden die Besucherregelungen: Ab Donnerstag, 25. März, sind Besuche erst ab dem sechsten Tag möglich.

Ahaus, Stadtlohn, Vreden

, 23.03.2021, 13:42 Uhr

Wegen der aktuell deutlich steigenden Anzahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus verschärft das Klinikum Westmünsterland an den Standorten in Ahaus, Stadtlohn und Vreden seine Besuchsregelungen. Ein komplettes Besuchsverbot gibt es allerdings nicht. Darauf weist das Klinikum in einer Pressemitteilung hin.

Die neuen Regeln gelten ab Donnerstag, 25. März, um 8 Uhr: Besuche sind dann erst ab dem sechsten Belegungstag möglich. Dafür wurde die Besuchszeit pro Besuch auf maximal eine Stunde verlängert. Pro Tag ist ein Besuch durch eine Person in der Zeit zwischen 15 und 18 Uhr möglich. Die Patienten müssen im Vorfeld des Besuchs zwei mögliche Besucher namentlich benennen.

Besucher brauchen aktuellen negativen Schnelltest

Alle Besucher benötigen vor dem geplanten Besuch ein maximal 24 Stunden altes negatives Testergebnis. Für Besucherinnen und Besucher besteht auch die Möglichkeit, sich an den Krankenhausstandorten im Zeitraum zwischen 14.45 Uhr

und 17.15 Uhr kostenlos testen zu lassen.

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In Ahaus befindet sich die neue Teststation in einem speziell eingerichteten Testzentrum vor dem Eingangsbereich. In Stadtlohn finden die Testungen in der ehemaligen Cafeteria neben dem Haupteingang, in Vreden in separaten Räumlichkeiten in direkter Nähe zum Haupteingang statt.

Laut Pressemitteilung des Klinikums sei es dabei aber wichtig, dass die Besucherinnen und Besucher ein Ausweisdokument mitbringen – entweder den Führerschein oder den Personalausweis. So sollen sie eindeutig identifiziert werden.

Ausnahmeregelungen sind im Einzelfall möglich

Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, kann nach vorheriger Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Einzelfall von der bestehenden Besucherregelung abgewichen werden.

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Eine gesonderte Regelung betrifft den Bereich der Geburtshilfe. Hier sind weiterhin Besuche nur durch den Vater möglich. Auch bei diesen Ausnahmen gilt natürlich die Testpflicht.

„Wir beobachten die ansteigenden Neuinfektionen mit Sorge“, erklärt Tobias Rodig, Pressesprecher des Klinikums Westmünsterland, „deshalb müssen wir die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um den unentdeckten Eintrag des Virus in die Infrastruktur unserer Krankenhäuser unbedingt zu vermeiden.“