Tierheim-Betreiberin und Tierschützerin Julia Rehermann hofft, dass sich immer mehr Menschen vom Nutzen der Katzenschutzverordnung überzeugen lassen.

Tierheim-Betreiberin und Tierschützerin Julia Rehermann hofft, dass sich immer mehr Menschen vom Nutzen der Katzenschutzverordnung überzeugen lassen. © Christiane Hildebrand-Stubbe

Auch Hofkatzen in Ahaus müssen kastriert und gechipt werden

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Eigentlich sollte es sich längst rumgesprochen haben, dass freilaufende Katzen gechipt und kastriert sein müssen. Das gilt schließlich schon seit 2019. Die Realität aber sieht anders aus.

Ahaus

, 24.07.2022, 04:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Auch Tierheim-Betreiberin Julia Rehermann aus Ahaus sieht diesen Widerspruch von Anspruch und Wirklichkeit: „Die Katzenschutzverordnung für den Kreis Borken ist immer noch in vielen Köpfen nicht angekommen.“ Dabei ist diese bereits seit 2019 in Kraft.

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Und die Regeln sind eindeutig: „Katzenhalterinnen und Katzenhalter sind ab dem 01.01.2019 verpflichtet, ihre Katzen zu registrieren und von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kennzeichnen und kastrieren zu lassen, sofern sie diese frei laufen lassen (sog. Freigängerkatzen).“

Und die Argumente für eine solche Verordnung sind es auch: „Durch die angestrebte Verminderung freilebender bzw. verwilderter Katzen werden künftig Krankheitsübertragungen und Verletzungen von Hauskatzen durch Revierkämpfe mit verwilderten Populationen reduziert.“

In der Praxis aber sind es nach wie vor Hunderte von Katzen - junge, alte und alle meist im schlechten Zustand - die im Ahauser Tierheim landen. Zwar habe es im ersten Halbjahr 2022 einen Rückgang gegeben, 400 bis 500 seien es aber immer.

Wer füttert, gilt als Eigentümer

Auch wenn die Katzenschutzverordnung schon so lange gelte, vielen Menschen, die sich um Katzen kümmern, sei sie immer noch nicht bekannt. Ein Problem, dass es häufig im ländlichen Bereich gebe, aber nicht nur, betont Julia Rehermann.

Viele Landwirte seien nämlich der Meinung, dass die Verordnung für Hoftiere nicht gelten. Aber auch im städtischen Bereich erlebe sie häufig große Unkenntnis: „Da kümmern sich Menschen um ein zugelaufenes Tier und denken erst nach, wenn es ein Problem gibt, wenn zum Beispiel plötzlich Nachwuchs auftaucht.“

Als verantwortlich fühlen sie sich meist aber auch dann nicht, weil es ja nicht das eigene Tier ist.

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Ein Irrglaube! Was nämlich vielen Tierfreunden gar nicht klar ist: Wer ein herrenloses Tier aufnimmt und füttert, übernimmt damit auch die Verantwortung eines Besitzers und dessen Pflichten. Auch die zur Kastration.

Gescheut würden, so Julia Reheremann, die seit Jahren auch im Tierschutz aktiv ist, oft auch die Kosten einer Kastration. Dabei gebe es gerade da in Form von Zuschüssen auch Unterstützung vom Kreis Borken. Das Grundsatz-Problem haftet, wie bei so vielen anderen, auch dieser Verordnung an fehlendem Personal für die Kontrollen.

Es fehlt konkretes Datenmaterial

Außerdem wurde bislang die bei Inkrafttreten angekündigte Evaluierung, also die Überprüfung, was und wie die Verordnung bewirkt haben könnte, nicht in Angriff genommen. Es fehlt also belastbares Datenmaterial, ob überhaupt ein Effekt eingetreten ist.

Auf Anfrage teilt dazu die Pressestelle des Kreises mit: „Aufgrund von Corona hat sich die Evaluierung leider verschoben. Es werden aktuell noch Daten bei den Katzenschutzvereinen abgefragt, daher können wir bislang keine konkreten Zahlen nennen.“

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Für Julia Rehermann hat die Katzenschutzverordnung dennoch große Bedeutung und zeigt in einer Hinsicht bereits positive Wirkung. „Wenn wir eine unkastrierte Katze, die zugelaufen ist und im Tierheim abgegeben wurde, ihrem Besitzer zurückgeben, geschieht das mit Auflagen.“

Sollte er in einer angemessenen Zeit nicht eine Bescheinigung vorlegen, dass das Tier gechipt und kastriert ist, erfolgt eine Meldung beim Kreis. Bei Verstößen gegen die Katzenschutzverordnung wird ein Bußgeld bis zu 1000 Euro fällig.