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Sex-Tape: Ahauser filmt sich mit der Freundin – aber ohne deren Zustimmung
Handyaufnahmen
Eine Handyaufnahme, die einen Ahauser beim Sex mit seiner Partnerin zeigt, war Gegenstand einer Verhandlung vor dem Jugendgericht. Der damals 19-Jährige zeigte sich einsichtig. Aber spät.
Ein Ahauser filmte sich und seine Partnerin beim Geschlechtsverkehr. Lag das Einverständnis der Frau dazu vor oder nicht? Diese Frage hatte das Jugendeinzelgericht zu klären. Der damals 19-Jährige musste sich wegen unbefugter Bildaufnahmen und der Verletzung eines höchstpersönlichen Lebensraums einer abgebildeten Person im Amtsgericht verantworten.
Was war geschehen? Im August 2020 war der Ahauser mit seiner Partnerin in Alstätte unterwegs. „Wir hatten Probleme in unserer Beziehung, sprachen beim Spaziergang darüber“, erklärte der Angeklagte. Als man dann eine landwirtschaftliche Halle gesehen habe, kam die Idee, sich in diese zurückzuziehen.
Der Angeklagte schlug seiner Partnerin vor, sich bei sexuellen Handlungen gegenseitig zu filmen. „Wir hatten früher schon mal darüber gesprochen“, so der Angeklagte. An diesem Tag habe sich seine Freundin „dabei nicht wohlgefühlt“, gab er zu. Er habe das Video vor ihren Augen gelöscht, endgültig ließe sich dieses aber „erst nach 31 Tagen löschen“.
Video belegt: Zeugin wollte Aufnahmen nicht
Der Richter, dem das Video zur Vorbereitung bekannt war, merkte an, dass die Zeugin sofort zu Beginn eindeutig gesagt habe, der Angeklagte solle die Aufnahme stoppen: „Lass das“, habe sie geäußert. Der Ahauser habe dennoch weitergefilmt. Daran könne sich der heute 20-Jährige nicht mehr so recht erinnern – letztlich gab er es zu.
In der Zeugenvernehmung schüttelte die Zeugin umgehend mit dem Kopf, als der Richter sie fragte, ob die Filmaufnahme mit ihrem Einverständnis stattgefunden habe. „Wir hatten Monate davor mal darüber gesprochen, an dem Tag nicht“, so die Zeugin. Sie habe ihren Freund umgehend aufgefordert, die Aufnahme zu löschen. Am nächsten Tag habe er ihr dennoch das Video geschickt. Sie habe sich „bedroht gefühlt“ und entsprechend Strafantrag gestellt.
Man habe sich allerdings ausgesprochen, im Oktober 2020 ging das Paar dann sogar gemeinsam zur Polizei, um den Antrag zurückzuziehen. Das sei aber nicht mehr gegangen, die Polizei habe den Strafantrag auch als begründet angesehen. Verdient habe es ihr Freund im Übrigen schon, „sonst lernt er es nicht“, sagte die heute 23-Jährige. Auch wenn es durchaus schwierig sei, sei man auch heute noch ein Paar, ergänzte sie.
Richter stellt Verfahren vorläufig und „zähneknirschend“ ein
Für den Richter war klar, dass die Aufnahmen ohne Einverständnis gemacht worden waren. Auf das Vorführen des Videos könne einvernehmlich verzichtet werden, stellte er fest.
In seinem Plädoyer machte der Staatsanwalt letztlich den Vorschlag, statt eines Urteils eine vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage anzustreben. Bedingung: Das Handy bleibe eingezogen. Nach kurzem Überlegen stimmte der Angeklagte dem Einzug des Smartphones zu – auch wenn es sich „um ein Vertragshandy“ handele.
Gegen Geldauflage von 600 Euro stellte der Richter das Verfahren dann auch vorläufig ein. Eben „zähneknirschend“. Er wurde dabei richtig deutlich: „Ich will Sie wegen einer solchen Geschichte hier nicht noch einmal sehen.“ Der Angeklagte solle sich selbst mal in die Lage seiner Partnerin versetzen: „Im schlimmsten Fall wird das Video hier öffentlich vorgeführt – und womöglich breit darüber berichtet.“
Beim nächsten Mal seien dem Ahauser „empfindliche Rechtsfolgen sicher“. Und deshalb fand der Richter die passenden Abschlussworte in Richtung des Ahausers: „Ihnen sage ich ‚Tschüss‘, allen anderen ‚Auf Wiedersehen‘.“