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Festnahme durch die Polizei mit dem Handy gefilmt – Anklage
Legdener angeklagt
Weil sie einen Polizeieinsatz vor der Feuerwache in Ahaus gefilmt haben, standen jetzt zwei Legdener vor Gericht. Es ging um eine Festnahme und den Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung.
Eine Fahrzeugkontrolle der Polizei, die mit einer vorläufigen Festnahme endete, fand jetzt vor dem Ahauser Amtsgericht eine Fortsetzung. Angeklagt: zwei Beteiligte, die den Polizeieinsatz mit dem Handy gefilmt hatten, obwohl sie dazu aufgefordert wurden, das zu unterlassen.
Am Adenauerring, in Höhe der Feuer- und Rettungswache, hat die Polizei in der Nacht zum 6. Januar einen PKW angehalten. Darin saßen drei Männer, was zu diesem Zeitpunkt ein Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung war.
Aufforderung der Polizei nicht befolgt
Wie eine 31-jährige Polizeibeamtin berichtete, kam einer der Insassen der Aufforderung der Polizei nicht nach, auszusteigen. Er habe sich „ignorant und respektlos“ verhalten, so die Polizistin.
Die Situation habe sich „hochgespielt“ und als der Verdacht aufkam, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag, habe man ihm Handfesseln angelegt. Inzwischen waren mehrere Streifenwagenbesatzungen vor Ort, um eine Eskalation der Situation zu verhindern.
Die Angeklagten hätten irgendwann von „Polizeigewalt“ und „Willkür“ gesprochen und angefangen zu filmen. Das hätten die Beamten ihnen untersagt, schilderte die Zeugin. Auf der Wache sei der Festgenommene dann „ruhig und zugänglich“ gewesen. Da die Fahndung nach ihm „nicht mehr aktiv“ war, wurde er nach Feststellung der Personalien wieder auf freien Fuß gesetzt.
Handy auf Polizeiwache eingezogen
Danach sei der 29-jährige Angeklagte auf die Ahauser Wache gekommen, habe berichtet, dass er die Festnahme gefilmt habe und das Video einem Anwalt übergeben werde. Prompt wurde das Handy eingezogen und es folgte die jetzige Anklage wegen „Verletzung der Vertraulichkeit“. Mit angeklagt war ein zweiter, 41-jähriger Fahrzeuginsasse, der zwischendurch auch Aufnahmen gemacht hatte.
Die Angeklagten berichteten, sie wollten die Situation „als Beweismittel festhalten“. Ihr Mitfahrer habe mehrfach gebeten, die Handfesseln zu lockern, weil sie schmerzten. „Wir wollten mit den Aufnahmen niemanden bloßstellen“, meinte der 29-Jährige. Daher hätten sie die Kamera so gehalten, dass niemand zu erkennen sei. Davon machte sich die Richterin in der Verhandlung auch ein Bild.
Dass sie aufgefordert wurden, das Filmen zu unterlassen, wollten beide Angeklagten nicht gehört haben. Da aber auch eine Tonaufnahme gemacht wurde, hatten sie gegen die Vertraulichkeit des Wortes verstoßen, wie sie vor Gericht hörten.
Die Richterin und auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft verständigten sich am Ende der Beweisaufnahme auf die Einstellung des Verfahrens gegen die beiden Legdener. Die wissen aber nun, dass sie Persönlichkeitsrechte beachten müssen, wenn sie ihr Handy zücken, um Filmaufnahmen zu machen.
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