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Gut, dass ein Richter auch mal die Forderungen der Zeugen prüft
Meinung
Nach einer Zeugenaussage steht ein Stadtlohner Handwerker selber als Angeklagter vor Gericht. Anderen Handwerkern sollte der Fall eine Mahnung sein, meint Redaktionsleiter Bernd Schlusemann.
Der Prozess gegen einen Stadtlohner Handwerker vor dem Ahauser Amtsgericht sollte seine Berufskollegen aufhorchen lassen. Der war angeklagt, weil er seinen tatsächlichen Verdienstausfall geltend machen wollte.
Um 6 Uhr hätte er auf einer Baustelle sein sollen. Durch seine Ladung als Zeuge galt erst ab 12 Uhr. Sechs Stunden Verdienstausfall wollte der selbstständige Tischler daher geltend machen. Eigentlich voll nachvollziehbar.
Doch das Gericht rechnet anders: Dauer der Zeugenaussage plus Zeit für die Fahrt von und zur Wohnung oder zum Arbeitsplatz. Zwei Stunden wären angemessen gewesen, hörte der nun wegen versuchten Betruges Angeklagte von der Ahauser Richterin.
Für mich ist die Herangehensweise des Handwerkers durchaus nachvollziehbar. Die Stunden, die er nicht auf der Baustelle sein konnte, sah er als seinen Verdienstausfall. Den gab es tatsächlich, konnte der Stadtlohner dem Gericht glaubhaft schildern. Er habe den Staat nicht betrügen wollen. Doch gerechnet wird anders.
Der Freispruch des Gerichts war in diesem Fall sicher angemessen. Gut ist auch zu hören, dass ein Richter nach einem Prozess nicht nur in die Paragrafen schaut, sondern auch mal auf das, was seine Zeugen so für ihre Aussage abrechnen wollen. Anderen Zeugen sollte es eine Mahnung zur Wahrheit sein.
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