Sanitäter-Prozess: Tod des Ahausers wird nie geklärt werden können

© Johannes Schmittmann

Sanitäter-Prozess: Tod des Ahausers wird nie geklärt werden können

rnTod nach Schützenfest

Zwei Sanitäter mussten sich jetzt vor dem Amtsgericht in Ahaus wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Sie kamen mit einem blauen Auge davon - doch eine Frage bleibt unbeantwortet.

Ahaus

, 13.07.2021, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Es gibt diese Fälle, die sich am Ende nie vollkommen aufklären lassen. Einen solchen verhandelte das Amtsgericht in Ahaus am Dienstag. „Am Ende weiß man nicht, was passiert ist“, musste letztlich auch die Vorsitzende Richterin nach dem Ende des zweiten und finalen Prozesstages einräumen.

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Zahlreiche Zeugen trugen nicht entscheidend dazu bei, das Rätsel darüber zu entwirren, was vor drei Jahren nach dem Schützenfest in Quantwick passiert ist. Fest steht: Ein 57-Jähriger machte sich stark alkoholisiert auf den acht Kilometer langen Heimweg. Weit kam er nicht: Ein Autofahrer fand ihn gegen 22.30 Uhr auf der Straße liegend vor. Er rief Polizei und Krankenwagen.

Vier Wochen später tot

Die Sanitäter nahmen den Mann nicht mit ins Krankenhaus, sondern übergaben ihn der inzwischen herbeigeeilten Frau und deren Begleitung. Am nächsten Tag musste er mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus nach Enschede geflogen werden, wo schwere innere Verletzungen festgestellt wurden. Vier Wochen später war der Ahauser tot.

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Seither steht die Frage im Raum, was an diesem Abend passiert ist. Könnte der 57-Jährige heute noch leben? Hier rücken die beiden Sanitäter in den Fokus, die sich jetzt vor Gericht verantworten mussten wegen unterlassener Hilfeleistung. Sie hatten bei dem Mann keine schweren Verletzungen festgestellt und ihn deswegen nicht ins Krankenhaus gebracht.

Letztlich brachte eine Zeugin, die am Dienstag aussagte, den Mann zusammen mit seiner Frau und zwei Begleitern im Auto nach Hause. „Ich verlasse mich darauf, wenn mir ein Sanitäter sagt, dass der Mann ‚nur‘ betrunken ist und nach Hause kann.“ Auch der anwesende Polizist habe das so gesagt. „Es tut mir sehr leid, dass das so passiert ist.“

Ihr ebenfalls anwesender Sohn, der am Dienstag aussagte, schilderte noch die Ankunft bei ihm zu Hause. Dass sie den Mann mit vereinten Kräften in den Hausflur hievten. „Er kam sehr betrunken rüber, hat gelallt“, berichtete der heute 28-Jährige, der an dem Abend in der Gastwirtschaft gekellnert hatte.

In die Kernfrage aber brachte der Notfallmediziner Prof. Dr. Alex Lechleuthner Bewegung: Hätten die Sanitäter den Verstorbenen mitnehmen müssen? Oder war es aus medizinischer Sicht zulässig, ihn an die Ehefrau und ihre Begleitung zu übergeben? Der Gutachter kam zu einem eindeutigen Urteil: „Man hätte ihn auf jeden Fall mitnehmen müssen. Wenn er nicht mehr selbständig laufen kann und keine Kommunikation mehr möglich ist, dann muss er ins Krankenhaus.“

Auch eine Untersuchung auf der Straße, wie im vorliegenden Fall geschehen, reiche nicht aus. Im Krankenhaus könne eine umfängliche Diagnostik durchgeführt werden, so Lechleuthner weiter. Manche Verletzungen könnten bei äußerlicher Betrachtung nicht erkannt werden.

Ursache für Verletzungen unklar

Vor allem die Frage, wie sich der Verstorbene die schweren Verletzungen zugezogen hat, bleibt am Ende offen. Ein einfacher Sturz könne hier nicht ursächlich sein, sagte der Gutachter, ein Autounfall hingegen schon. Letztlich aber hätte der Mann auch bei einer Verbringung ins Krankenhaus nicht gerettet werden können.

„Ich denke, dass das eine ganz unglückliche Situation gewesen ist“, sagte die Richterin. Sie regte die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage an: „Zusammenfassend befinden wir uns hier im Rahmen einer untersten Schuld.“ Die beiden angeklagten Sanitäter stimmten zu. Sie müssen nun 1500 beziehungsweise 750 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.