Wie die Kita-Beiträge in Werne bald steigen werden
Um drei Prozent
Werner Eltern, die ihre Kinder in die Tagespflege, eine Kita oder in den Offenen Ganztag geben, sollen künftig höhere Beiträge zahlen. Am Freitag gab die Verwaltung ihre Vorschläge bekannt, über die in der nächsten Woche abgestimmt werden soll. Wir erklären, welche Beiträge steigen könnten.

Auch Geschwisterkinder in der Kita dürften zukünftig in Werne beitragspflichtig werden.
Ein Arbeitskreis mit Vertretern aus Politik, Verwaltung und Elternschaft hatte mehrere Vorschläge ausgearbeitet. Drei davon sollen nach dem Willen des Jugendamtes zur Abstimmung kommen:
- eine Steigerung der jährlichen Eltern-Beiträge um drei Prozent (Mehreinnahmen von rund 32.500 Euro im Jahr),
- eine zusätzliche Einkommensgruppe von 85.000 bis 100.000 Euro (Mehreinnahmen nicht kalkulierbar),
- ein zusätzlicher Elternbeitrag für das erste Geschwisterkind in Höhe von 25 Prozent des Beitragssatzes (rund 81.500 Euro Mehreinnahmen pro Jahr).
Drittes Kita-Jahr bleibt kostenlos
Das letzte Kita-Jahr bleibt beitragsfrei, in diesem Fall würden Eltern künftig also „nur“ die 25 Prozent für das Geschwisterkind zahlen. Ansonsten gilt: Das teurere (also in der Regel jüngere) Kind zahlt voll, das Geschwisterkind 25 Prozent, ab dem dritten Kind fällt kein weiterer Beitrag mehr an.
Laut Verwaltung tragen eine Reihe von Faktoren zu den Entwicklungen bei. So würden in Werne überdurchschnittlich viele Eltern eine 45-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen. Folglich können weniger Kinder mit geringerer Betreuungszeit in den Kitas aufgenommen werden – es gibt weniger Kindpauschalen vom Land, der Aufwand für Betreuung bleibt jedoch hoch, wodurch ein entsprechender Fehlbetrag entsteht.
Kommune muss bislang Lücken stopfen
Außerdem liegt Werne mit einem Elternanteil von 15,2 Prozent an den Gesamtbetriebskosten deutlich unter den gesetzlich vorgesehenen (aber nicht vorgeschriebenen) 19 Prozent. Den Fehlbetrag von 3,8 Prozent trägt die Kommune. „Um künftig die vorgesehenen 19 Prozent erreichen zu können, müssten die Erträge im Bereich der Elternbeiträge auf rund 1 268 000 Euro steigen“, heißt es in der Sitzungsvorlage. „Unter Berücksichtigung der Landeszuschüsse wäre hier eine Erhöhung um rund 32,1 Prozent erforderlich.“
Dass das weder realistisch noch für junge Familien zu leisten ist, weiß man auch im Jugendamt. Mit der nun vorgeschlagenen Erhöhung um drei Prozent sowie den zusätzlichen 25 Prozent fürs erste Geschwisterkind könnte eine Quote von 16,4 Prozent erreicht werden. „Die kommunale Belastung läge dann bei rund 173 000 Euro aus gemindertem Elternbeitragsaufkommen“, schreibt die Verwaltung.
Eine Entscheidung muss nun zunächst der Jugendhilfeausschuss treffen. Der hatte Zusatzbeiträge für Geschwisterkinder schon mal abgelehnt – im August 2013.