Vorschriften zum Silvester-Feuerwerk Dann kann ich es gleich bleiben lassen

Vorschriften zum Feuerwerk: Dann kann ich es gleich bleiben lassen
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Vorschriften zum Feuerwerk: Dann kann ich es gleich bleiben lassen

Eines vorab - ich habe schon vor Jahren Abschied von der Silvester-Böllerei genommen. Zu laut, zu leichtsinnig von einigen. Aber WENN ich noch Spaß am Silvester-Feuerwehr hätte, dann wäre er mir nach der Lektüre aus dem Ordnungsamt vergangen.

In einer Übersicht unter dem Titel „Abbrennverbot für Feuerwerks-Körper“ spricht die Stadt eine Fülle von Warnungen aus, was man alles nicht machen sollte. Das ist so viel, dass man eigentlich ganz auf Böller und Raketen verzichten kann. Die Hinweise sind alle gut gemeint, klaro, aber letztlich könnte ein Satz das Sammelsurium an Warnhinweisen ersetzen: „Liebe Werner, lasst es einfach sein, das Silvester-Feuerwerk“.

Bannmeile um die halbe Innenstadt

So weist das Ordnungsamt auf die bundesweit geltende Regelung im Sprengstoffrecht, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ... verboten ist“. Gleiches gilt in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden, wie das Ordnungsamt schreibt, zum Beispiel Fachwerkhäuser in der Innenstadt am Marktplatz und am Kirchhof. Damit ist im Grunde über die halbe Innenstadt ein Feuerwerks-Bann gelegt.

Feuerwerk soll ich nicht in der Nähe anderer zünden. Aber auch nicht auf der Straße, denn da könnte ja just in diesem Moment der Rettungswagen oder die Feuerwehr vorbeirauschen. Meinen Vorrat an Raketen, Heulern oder Böllern soll ich nicht bei mir tragen, sondern ich möge sie „verschlossen in sicherem Abstand zum abbrennenden Feuerwerk“ lagern und nach Entnahme eines Feuerwerkkörpers soll ich die Lagerstätte wieder verschließen.

Ich stelle mir gerade vor, wie ich - um den Auflagen gerecht zu werden - meinen Safe ins Freie (aber bloß nicht auf die Straße) schleppe, weit entfernt von irgendwelchen Nachbarn aufstelle, das Zahlenschloss aufdrehe, einen Zisselmann entnehme, den Safe schließe, Zisselmann entzünde, Safe wieder öffne....

Gut, es ist etwas übertrieben. Nicht übertrieben ist, dass ich in Griffweite einen Eimer oder eine Gießkanne mit Wasser platzieren solle, oder am besten gleich einen Feuerlöscher.

Hiermit haben wir etwa ein Drittel der Vorschriften abgehandelt. Mehr würde den Rahmen dieses Kommentars sprengen. Liebes Ordnungsamt, ich weiß ja, dass ihr es gut meint. Aber wenn ich mich wirklich an alle Vorschriften halten wollte, dann ist Silvester längst vorbei und ich würde die ersten Böller am 2. Januar zünden. Aber das ist natürlich auch verboten.

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