Zum bevorstehenden Jahreswechsel erinnert die Stadt Werne an die bundesweit geltende Regelung im Sprengstoffrecht, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Fachwerkhäuser in der Innenstadt, am Marktplatz und am Kirchhof) oder Anlagen ganzjährig, also auch an Silvester und Neujahr, verboten ist. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Außerdem wird auf die besonderen Brand- und Verletzungsgefahren zu Silvester und Neujahr aufmerksam gemacht und insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
- Gefahr geht nicht nur von Feuerwerk selber aus.
- Gehen Sie verantwortungsbewusst und nicht unter Alkoholeinfluss mit Feuerwerk um.
- Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert oder auf Personen, aus Fenstern oder von Balkonen.
- Lassen Sie Kinder kein oder nur für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht entzünden. Bei Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht zu Hause bleiben.
- Verwenden Sie nur Feuerwerksartikel mit BAM-Kennzeichnung; das Bundesamt für Materialprüfung (BAM) prüft Feuerwerksartikel, erteilt diesen nach bestandenem Test eine zugehörige Prüfnummer, welche auf der Verpackung aufgedruckt sein muss. Ist dies nicht der Fall, sollte von einem Kauf Abstand genommen werden, Sicherheitsrisiko!
- Import von Feuerwerksartikeln ohne BAM-Kennzeichnung ist nicht nur gefährlich sondern auch strafbar.
- Manipulation oder Eigenherstellung von Feuerwerkskörpern ist lebensgefährlich!
- Verwenden Sie ausschließlich geeignete Feuerwerksartikel. Artikel, die nicht ausdrücklich für die Verwendung an Silvester/Neujahr oder die ganzjährige Nutzung vorgesehen sind, stellen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar und dürfen nicht verwendet werden (Signalmunition, Magnesiumfackeln etc.).
- Beachten Sie die Bedienungsanleitung und Aufdrucke am Artikel - hier erhalten Sie Auskunft über die Verwendung, so können zusätzliche Gefährdungen durch falsche Nutzung ausgeschlossen werden.
- Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien anzünden.
- Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur ihrer Bestimmung gemäß und zünden Sie diese niemals in der Hand.
- Kanonenschläge, Böller usw. entzünden Sie am besten auf dem Boden. Nehmen Sie hiernach ausreichend Abstand zum abbrennenden Feuerwerk.
- Raketenstart nur aus geeigneten Halterungen. Starten Sie Feuerwerksraketen niemals aus der Hand, nutzen Sie hierzu zum Beispiel in einem Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen. Richtig ausgerichtet kann so sehr einfach eine ungehinderte Flugbahn „eingestellt“ werden, ohne dass die aufsteigende Rakete an Personen, Gebäude, Bäume oder sonstige Hindernisse gerät.
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nicht auf Straßen. Hier müssen unter Umständen Rettungswagen oder Feuerwehr dringend vorbei.
- Achten Sie auf eine sichere Umgebung. Entzünden Sie Feuerwerk so, dass weder Personen noch die nähere Umgebung (brennbare Materialien) Schäden hiervon tragen könnten.
- Entfernen Sie brennbare Gegenstände aus der unmittelbaren Nähe von Gebäuden (Gartenmöbel etc.). Schließen Sie eventuell vorhandene Mülltonnen und schließen Sie diese gegebenenfalls (wenn möglich) ab. In der Silvesternacht empfiehlt es sich, alle Fenster- und Lüftungsöffnungen von Gebäuden (Häuser, Lager, Büro, Garagen) zu schließen. So können auch ungewollte Eintritte von Feuerwerkskörpern vermieden werden.
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