Verkehr in Fußgängerzone: Stadt ergreift neue Maßnahmen gegen Verkehrssünder

Fußgängerzone

Weil viele Autofahrer sich im Zufahrtsbereich zum Werner Markt nicht an die Spielregeln halten, macht die Stadt hier vorerst komplett dicht. Wer eine Ausnahmegenehmigung hat, muss einen Umweg nehmen.

Werne

, 02.01.2020, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Axel Scheunemann (l.) und Thomas Stephan (r.) von der Polizei sowie Isabella Leiten-Neves und Jürgen Menke vom Ordnungsamt zeigen auf den Poller zur Fußgängerzone an der Ecke Bült/Am Neutor. Der bleibt ab sofort hochgestellt - zumindest die meiste Zeit.

Axel Scheunemann (l.) und Thomas Stephan (r.) von der Polizei sowie Isabella Leiten-Neves und Jürgen Menke vom Ordnungsamt zeigen auf den Poller zur Fußgängerzone an der Ecke Bült/Am Neutor. Der bleibt ab sofort hochgestellt - zumindest die meiste Zeit. © Felix Püschner

Nur mal eben kurz das Auto abstellen und in die Sparkasse hüpfen, ein Brötchen bei Telgmann holen oder sogar doch einen gemütlichen Einkaufsbummel durch die Steinstraße machen - für was auch immer die Autofahrer den Eingangsbereich der Fußgängerzone von der Straße Bült/Am Neutor genutzt haben: Es wird ihnen in Zukunft nur noch bedingt möglich sein. Denn weil viele Verkehrsteilnehmer sich hier nicht an die Spielregeln gehalten haben, ist der Stadt nun der Geduldsfaden gerissen. Sie macht die Zufahrt dicht - mithilfe eines Pollers.

Der ist zwar schon länger an besagter Stelle installiert, wurde jedoch bislang nur selten hochgestellt, in erster Linie während des Wochenmarkts. Doch das ändert sich jetzt, wie Jürgen Menke vom Ordnungsamt am Donnerstag, 2. Januar, deutlich machte. Die Stadt startet in Absprache mit der Polizei einen Versuch: Für die nächsten sechs Monate bleibt der Poller dauerhaft hochgestellt. Nur zu den Anlieferzeiten wird er abgesenkt.

Unerlaubt geparkt

Der Grund: Trotz einer entsprechenden Beschilderung, verstärkten Verwarnungen sowie Ansprachen durch die Polizei und das Ordnungsamt nutzten viele Verkehrsteilnehmer den Bereich zwischen Bült und Marktplatz unerlaubt als Einfahrt und Parkmöglichkeit. Gestattet war das bislang jedoch nur in Ausnahmefällen, etwa für Hotelgäste zum Be- und Entladen sowie für Rettungswagen, Schwerbehinderte mit Sonderparkausweis und Anwohner mit Durchfahrtsgenehmigung.

Dass Theorie und Praxis hier weit auseinanderliegen, hatte in der Vergangenheit schon mehrfach für politische Diskussionen gesorgt. Nun sah sich die Stadt zum Handeln gezwungen. Wer den Bereich aufgrund einer Ausnahmegenehmigung befahren darf, kann dies ab sofort nur noch aus Richtung Südmauer über die Klosterstraße tun.

Kontrollen und Zählanlage

Während des sechsmonatigen Probezeitraums wollen Ordnungsamt und Polizei regelmäßig kontrollieren, ob die praktische Umsetzung funktioniert - und gegebenenfalls Verwarnungen aussprechen und Knöllchen verteilen, sofern jemand die Route ohne Erlaubnis nutzt.

„Wir werden außerdem eine Zählanlage aufstellen“, erklärte Menke. Mit der wolle man messen, wie viele Fahrzeuge in den Bereich einfahren - und dann wegen des hochgestellten Pollers umdrehen und wieder rausfahren.

Über die Südmauer/Klosterstraße ist die Fußgängerzone mit dem Pkw weiterhin erreichbar - allerdings nur in Ausnahmefällen.

Über die Südmauer/Klosterstraße ist die Fußgängerzone mit dem Pkw weiterhin erreichbar - allerdings nur in Ausnahmefällen. © Felix Püschner

Dass es durch die damit einhergehenden Wendemanöver zur Gefährdung von Fußgängern kommen könnte, hält Menke für unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher sei es, dass die Autofahrer aus ihrem Fehlverhalten lernen. Getreu dem Motto: Wer nicht hören will, muss fühlen.

Und das dürften Übeltäter dann nicht nur dadurch, dass sie umständlich wenden müssen, sondern auch indem sie zur Kasse gebeten werden. Wer sein Fahrzeug unerlaubterweise hier parkt, muss mit einem Verwarngeld von 30 Euro durch das Ordnungsamt rechnen. Schon das Einfahren in die Straße kann zudem seitens der Polizei mit 15 Euro Bußgeld geahndet werden.

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