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Vorwurf des tödlichen Behandlungsfehlers: Endlich herrscht Klarheit
Hellmig-Krankenhaus
Eine Frau aus Werne hat Ärzten und Pflegern am Hellmig-Krankenhaus die Schuld am Tod ihres Partners gegeben. Nach langem Warten wird jetzt der Inhalt eines rechtsmedizinischen Gutachtens bekannt.
Über ein Jahr lang standen schwerwiegende Vorwürfe gegen Ärzte und Pfleger am Hellmig-Krankenhaus Kamen im Raum. „Bei ordnungsgemäßer ärztlicher Behandlung wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der konkrete Todeszeitpunkt überlebt worden“, hatte der Rechtsanwalt Mirko Koch aus Unna behauptet, der eine Frau aus Werne vertrat. Ihr Lebensgefährte war am 5. Januar 2020 mit einer Oberschenkelfraktur ins Hellmig-Krankenhaus eingeliefert worden und wenige Tage später im Alter von 85 Jahren verstorben.
Vorwurf: Überdosierung von Schlafmittel Diazepam
Die Wernerin erstattete daraufhin Strafanzeige und ihr Anwalt erhob Vorwürfe, die den Verdacht auf fahrlässige Tötung erweckten. Unter anderem war von einer Überdosierung des Schlaf- und Beruhigungsmittels Diazepam die Rede.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund leitete ein Ermittlungsverfahren ein, in Folge dessen der Leichnam obduziert wurde sowie ein rechtsmedizinisches und ein neuropathologisches Gutachten erstellt wurden.
Diese Gutachten liegen mitunter seit Monaten vor, doch von keinem der am Verfahren Beteiligten war zwischenzeitlich etwas über die Inhalte zu erfahren. Rechtsanwalt Koch ließ mehrere Rückrufbitten und schriftliche Anfragen unserer Redaktion unbeantwortet, während das Krankenhaus und die Staatsanwaltschaft stets auf das laufende Verfahren verwiesen.
Staatsanwalt: „Fehlverhalten konnte nicht festgestellt werden“
Nun aber sei es eingestellt worden, wie Staatsanwalt Henner Kruse am Mittwoch gegenüber unserer Redaktion mitteilte. Der Grund für die Einstellung: „Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der behandelnden Ärzte und des Pflegepersonals konnte nicht festgestellt werden.“
Weder hinsichtlich der stationären Behandlung im Hellmig-Krankenhaus, noch im Knappschaftskrankenhaus in Dortmund, wo der verstorbene 85-Jährige offenbar ebenfalls behandelt wurde, hätten sich aus rechtsmedizinischer Sicht Anhaltspunkte für einen todesursächlichen Behandlungsfehler ergeben.
Der Vorwurf einer Überdosierung durch das Medikament Diazepam vor der Operation des Patienten habe laut Staatsanwalt ebenso wenig einer Überprüfung standgehalten wie der Vorwurf, dass die Operation hätte verschoben werden müssen. Laut Gutachten könne nicht sicher davon ausgegangen werden, dass der Patient bei einer Verschiebung der OP überlebt hätte, sagte Kruse.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses trifft demnach also keine Schuld am Tod des 85-Jährigen.