Auf einer etwa 5.200 Quadratmeter großen Freifläche südlich der Brevingstraße und westlich der Schlägelstraße soll ein Wohnungsmix aus zwei Mehrfamilienhäusern und mehreren Doppelhäusern mit insgesamt 20 Wohneinheiten entstehen. Vor etwa einem halben Jahr hatten Eigentümer und Investoren die Pläne für das Wohnquartier bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung vorgestellt. In der jüngsten Sitzung des Gremiums am Dienstag (21. März) stand das Thema nun erneut auf der Agenda - und sorgte für Diskussionen.
Das lag an den umfangreichen Vorgaben, die die Verwaltung mit Blick auf den Klimaschutz im Bebauungsplanentwurf aufgeführt hatte. So ist unter anderem genau vorgegeben, wie Gärten zu bepflanzen sind, welche Materialien bei Stellplätzen verwendet werden dürfen und inwiefern Dächer, Garagen und Carports begrünt sowie mit PV-Anlagen ausgestattet werden müssen. Ferner ist die Verwendung fossiler Brennstoffe zur Wärme- und Wasserversorgung verboten. Ersatzpflanzungen und die Art der Hecke zur Einfriedung sind ebenfalls genau vorgeschrieben.
All dies ging Artur Reichert (FDP) einen Schritt zu weit. „Das ist uns viel zu kleinteilig. Wir schreiben hier extrem viele Sachen vor - und die sind auch noch sehr kostspielig. Wir wollen doch, dass auch junge Familien sich Häuser und Wohnungen leisten können“, gab Reichert zu bedenken. Man müsse sich fragen, ob man wirklich über die Standards des Gebäudeenergiegesetzes hinausgehen wolle. Denn dies sei hier der Fall.
Neubaugebiet Bellingholz-Süd setzt neue Standards
Sven Linnemann (SPD) entgegnete, es habe in Wernes Politik doch zuletzt einen Konsens gegeben, dass man die Klimaschutzmaßnahmen in Neubaugebieten künftig enger fassen beziehungsweise detaillierter vorgeben wolle. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sei natürlich ein Problem - aber Umweltschutz gehe nun mal vor. Klaus Schlüter zeigte sich hingegen angenehm überrascht von den Angaben im Bebauungsplanentwurf. „Als ich das gesehen habe, dachte ich mir: ‚Was ist denn da in die Verwaltung gefahren?‘ Wir stehen voll und ganz hinter dieser Planung“, so der Grünen-Politiker.
Schon im Bebauungsplan für das Neubaugebiet Baaken hatte die Verwaltung ähnliche Vorgaben gemacht. „Da haben wir gesagt, dass wir anfangen und dann in jedem neuen Bebauungsplan so weitermachen wollen“, erklärte Ralf Bülte. Auch beim Neubaugebiet Bellingholz-Süd habe man mit dem Energiekonzept „neue Standards gesetzt, die wir auch setzen müssen, wenn wir Klimaschutz ernst nehmen“, so der Planungsdezernent.

- Vorgärten sind zu mindestens 50 Prozent zu begrünen, wasseraufnahmefähig herzustellen und zu bepflanzen.
- Private Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, deren Zufahrten und private Wege sind nur aus wasser- und luftdurchlässigen Materialien zulässig.
- Bei der Neuerrichtung von Gebäuden ist die Verwendung fossiler Brennstoffe (z.B. Kohle, Briketts, feste und/ oder flüssige Brennstoffe) für die Wärme- und Warmwasserversorgung unzulässig.
- Die nutzbaren Dachflächen der Gebäude und baulichen Anlagen sind zu mindestens 50 Prozent mit Anlagen für die Nutzung solarer Strahlungsenergie (Solaranlagen, PV) auszustatten (Solarmindestfläche).
- Flachdächer und flachgeneigte Dächer (< 15°) von Garagen und Carports sind mit einer standortgerechten Vegetation fachgerecht extensiv zu begrünen. Die Stärke der Vegetationstragschicht muss mindestens 15 cm betragen. Die Begrünung ist bei Ausfall zu ersetzen und dauerhaft zu erhalten.
- Für offene Stellplätze ist je angefangene 4 Stellplätze ein standortgerechter mittelgroßer, gegenüber Trockenheit widerstandsfähiger Laubbaum in der Qualität Hochstamm mit einem Stammdurchmesser von mindestens 16-18 cm fachgerecht in räumlichem Zusammenhang mit den Stellplätzen zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
- Einfriedungen sind nur in Form von Laubhecken zulässig
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