Was hat die Stadt Werne für den Hühnerhof bezahlt? Bürger schaltet Daten-Beauftragte ein

Was hat Hühnerhof gekostet? Bürger schaltet Datenschutz-Beauftragte ein
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Die Stadt Werne hat das Areal des sogenannten „Hühnerhofes“ zwischen Busbahnhof, Werne City Mall und Konrad-Adenauer-Straße erworben. Was dort gebaut werden soll, hängt noch in der Schwebe. Erste Vorstellungen stoßen bei Werner Steinhoff, der sich intensiv mit der Sache beschäftigt hat und es weiter tut, auf Skepsis. Vor allem was die Parkplatzsituation betrifft, aber auch die mögliche architektonische Ausführung.

Um dieses alles beurteilen zu können, schrieb er die Stadt Werne an, man möge ihm die Kaufsumme mitteilen. Um seinen Wunsch zu untermauern, führte er den Fall des Heidekruges in Olfen an. Auch dort hatte die Stadt ein privates Gelände erworben und wollte den Kaufpreis nicht nennen. Doch ein Gerichtsurteil zwang die Gemeinde Olfen schließlich zur Offenlegung der Summe.

Mit seiner Forderung, ihm den Kaufpreis des Hühnerhof-Geländes zu nennen, bezieht sich Werner Steinhoff auf einen ähnlichen Fall rund um den „Heidekrug“ in Olfen.
Mit seiner Forderung, ihm den Kaufpreis des Hühnerhof-Geländes zu nennen, bezieht sich Werner Steinhoff auf einen ähnlichen Fall rund um den „Heidekrug“ in Olfen. © Dennis Görlich (A)

„Wir kommen auf sie zu“

Nach einem längeren Mailverkehr teilte Stephan Krüger von der Kämmerei dem Fragenden u. a. mit: „(...) Die Anfrage zur Veröffentlichung des Kaufpreises des Hühnerhofes muss als Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ausgelegt und bearbeitet werden.

Da für die Beantwortung eines solchen Antrages die betroffene Person gemäß § 9 Abs. 1, lit. a) i.V.m. § 5 Abs. 3 IFG NRW um Einwilligung ersucht werden muss, kann erst nach einer fristgerechten Rückmeldung der betroffenen Personen auf eine entsprechende Anfrage reagiert werden. Bis dahin darf ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Die Beantwortung der Anfrage an die betroffenen Personen ist mit einer gesetzlichen Frist von einem Monat versehen. Diese Frist endet am 11.10.2024. Wie bereits oben erwähnt, werden wir nach Ablauf dieser Frist unaufgefordert auf Sie zukommen.“

Eine Nachfrage unserer Redaktion bei Werner Steinhoff am Nachmittag des 18. Oktober, ob er schon eine Rückmeldung erhalten habe, ergab die Antwort: „Nein.“

Steinhoff bohrt weiter

Doch damit gibt sich der Werner Bürger nicht zufrieden. Noch am Freitag, 18. Oktober, wandte er sich an die NRW-Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bettina Gayk. Darin schildert er die Sachlage und hängt den gesamten Mail-Verkehr an:

„Die Stadt Werne hat im Jahr 2023 ein Grundstück am Rande der Innenstadt erworben, um dieses im Sinne der Stadt Werne und deren Bürger zu entwickeln und an einen Investor zu verkaufen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dieses Grundstück als Hühnerhof bezeichnet. Damit bei der Grundstücksentwicklung auch die Interessen der Bürger hierbei berücksichtigt werden können, wurde durch die Stadt Werne (...) eine Öffentlichkeitsbeteiligung initiiert. Da die Kosten für den Erwerb des Grundstückes und die Entwicklungskosten für die Stadt Werne durch den Verkaufspreis gedeckt werden sollen, sind die Möglichkeiten der späteren Nutzung des Grundstückes stark eingeschränkt. Leider hatte die Stadt den Kaufpreis nicht veröffentlicht.

Aus diesem Grunde hatte ich die Stadt Werne in einer Mail vom 26.11.2023 gebeten, mir den Kaufpreis zu nennen. Hierauf hat die Stadt Werne in einer Mail vom 28.11.2023 zwar geantwortet, nicht jedoch den Kaufpreis genannt. In einem Zeitungsartikel wurde am 26. 6. 2024 über eine erfolgreiche Klage eines Medienhauses gegen die Stadt Olfen berichtet. In dieser Klage ging es darum, dass die Stadt Olfen den Kaufpreis für das Grundstück Heidekrug benennen sollte.

Da dieser Grundstückskauf in Olfen vergleichbar mit dem Grundstückskauf in Werne ist, habe ich die Stadt Werne am 31. 7. 2024 erneut in einer Mail angeschrieben. Daraufhin gab es weiteren Mailverkehr und die Stadt Werne hat in Ihrer Mail vom 16. 10. 2024 die Benennung des Kaufpreises abgelehnt.

Ich bitte Sie um Vermittlung in diesem Fall, da ich der Auffassung bin, dass die Bürger der Stadt Werne ein Anrecht darauf haben, den Kaufpreis für dieses Grundstück zu kennen. Dies umso mehr, da seitens der Verwaltung in der Stadtratssitzung vom 1. 10. 2024 mitgeteilt werden musste, dass für das Jahr 2024 ein Haushaltsminus von über 14 Millionen Euro zu erwarten ist. Dies sind für die kleine Stadt Werne mit rd. 30.000 Einwohnern fast 500 Euro je Bürger.“

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