Trotz Neuregelung ab Samstag: Im Solebad in Werne gilt weiter die Testpflicht
Solebad in Werne
Wer das Solebad in Werne besuchen will, muss weiter einen Nachweis erbringen, dass er genesen, geimpft oder getestet wird. Während man Freibäder ohne Test besuchen darf, gilt das im Solebad nicht.

Auch wenn man nur das Freibad im Solebad Werne besuchen möchte, gilt weiterhin die Testpflicht - trotz der Lockerungen kreisweit. © Solebad
In Werne gibt es ab Samstag (12. Juni) weitere Lockerungen, weil der Kreis Unna nachhaltig unter dem Inzidenzwert von 35 liegt. Dazu zählt etwa der Besuch in einem Freibad ohne negativen Test. Im Solebad in Werne allerdings benötigen Besucher weiterhin einen Nachweis darüber, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
In den vergangenen Tagen habe es viele Anfragen gegeben, ob man das Solebad ohne negativen Test besuchen darf, berichtet Badleiter Jürgen Thöne. „Überall hört man, dass ein Freibadbesuch ohne Test möglich ist. Das gilt aber nicht für das Solebad“, sagt Thöne, der die Unsicherheit der Kunden spürt.
Denn: Das Solebad ist kein reines Freibad, sondern ein kombinierter Betrieb mit Solebecken und Hallenbad. Das heißt, dass sich an der Testpflicht im Solebad nichts ändert, solange es auch keine neue Coronaschutzverordnung vom Land NRW oder Bund gibt.
Nutzung nur des Freibads im Solebad Werne nicht nachweisbar
Auch wenn Besucher an der Kasse angeben, lediglich den Freibadbereich im Solebad benutzen zu wollen, ist ein Nachweis nötig. „Man kann nicht selektieren, ob jemand nur das Freibad oder auch das Familienbad oder den Solebereich nutzt“, sagt Thöne. Es gibt weder eine architektonische Begrenzung zum Freibadbereich noch Tickets ausschließlich für das Freibad.
Weiter gilt für den Besuch im Solebad neben dem Nachweis, dass man geimpft, genesen oder negativ getestet ist, auch die maximale Besucherzahl von 350 im Familien- und Sportbereich und 100 im Solebereich.