Mit Maske in die Achterbahn? Das könnte eine Regel für eine Sim-Jü in klein in Werne sein.

© Oliver Schaper

Masken im Karussell? Diese Regeln könnten für eine Corona-Sim-Jü gelten

rnSim-Jü Werne

Sim-Jü wird in diesem Jahr, wenn überhaupt, unter besonderen Bedingungen in Werne stattfinden. Wie könnte eine Kirmes mit Corona-Regeln aussehen? Schausteller Albert Ritter gibt Antworten.

von Andrea Wellerdiek

Werne

, 02.07.2020, 05:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Eine Sim-Jü-Kirmes wie man sie in Werne kennt, wird es in diesem Jahr nicht geben. Es muss eine Kirmes in abgeänderter und kleiner Form geben, erklärte Kordula Mertens, Leiterin des Ordnungsamtes der Stadt Werne. Derzeit überlegen die Verantwortlichen, wie man trotz des Verbots von Großveranstaltungen bis Ende Oktober eine Kirmesveranstaltung in Werne auf die Beine stellen kann.

Dabei wurde etwa eine kleine Kirmes auf dem Parkplatz Am Hagen diskutiert. Hier könnte man die Zu- und Abgänge der Besucher kontrollieren, indem man den Platz einzäunt. Eine Idee, die umsetzbar ist?

Schausteller fühlen sich vernachlässigt

Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes und Präsident der Europäischen Schausteller-Union, habe selbst noch nicht mit den Verantwortlichen aus Werne derartige Pläne besprochen. Nur so viel: „Wir wollen generell keine eingesperrte Kirmes. Wir möchten, dass auch Kirmessen erlaubt sind. Trödel- und Jahrmärkte sind schließlich auch gestattet.“

Die Schausteller, die in den meisten Fällen zurzeit keine Einnahmen verzeichnen, fühlen sich grundsätzlich vernachlässigt, wie Ritter weiter erklärt. „Es ist ungerechtfertigt, dass Kirmessen als Infektionsherd und Ursache für das Coronavirus angesehen werden. Die Schausteller werden ungleich behandelt.“ Das sei ein Verstoß gegen das Grundgesetz.

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Deshalb habe ein Veranstalter bereits den Freistaat Bayern verklagt. „Für uns hat Herr Söder aus dem blauen Dunst heraus das Verbot von Großveranstaltungen von Ende August bis Ende Oktober verlängert. Dem folgten dann die anderen Ministerpräsidenten“, so Ritter weiter. Man könne aber ein Oktoberfest in München mit Gästen aus aller Welt nicht mit einer Kirmes wie Sim-Jü in Werne vergleichen. „Das ist eine Familienkirmes. Alles findet draußen statt. Es feiern nicht Tausende gemeinsam in Bierzelten.“

Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes, stellt mögliche Leitlinien für Kirmessen in der Corona-Krise zusammen. Diese würden auch für Sim-Jü in Werne als Grundlage für die weiteren Planungen gelten.

Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes, stellt mögliche Leitlinien für Kirmessen in der Corona-Krise zusammen. Diese würden auch für Sim-Jü in Werne als Grundlage für die weiteren Planungen gelten. © picture alliance / Markus Scholz

Wie eine Kirmes in Corona-Zeiten doch steigen könnte, klären die Schausteller derzeit unter anderem mit dem Bundeswirtschaftsministerium. Demnach soll es zertifizierte Leitfäden zu Hygieneregeln geben. Laut Ritter sollen damit einheitliche Richtlinien geschaffen werden.

Es werde demnach geklärt, auf welcher Fläche Kirmesveranstaltungen stattfinden könnten, wo Desinfektionsmittel stehen müssen oder ob eine Maskenpflicht auf Karussells gelten muss. Eine solche Leitlinie würde dann auch für eine Sim-Jü-Variante in Werne als Grundlage für die weitere Planung dienen.

Abstandsregel in der Achterbahn

Das NRW-Gesundheitsministerium hat am Mittwoch bereits für sogenannte „vorübergehende Freizeitparks“ wie etwa dem „FunDOmio“ in Dortmund hygienische Richtlinien aufgestellt, die seit Donnerstag, 2. Juli, gelten. Demnach umfasst das Konzept unter anderem Laufwege, Abstandsregeln und eine Maskenpflicht in geschlossenen Kabinen wie bei einem Riesenrad.

Die Schausteller müssen für ihre Karussells Hygiene- und Infektionssregeln aufstellen. Auch in der Achterbahn gilt demnach ein Abstand von 1,5 Metern. Dort, wo dies nicht möglich ist, müssen Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Haltebügel der Fahrgeschäfte müssen in regelmäßigen Abständen gereinigt werden, heißt es weiter.

„Pommesbude auf der Promenade nichts anderes als auf einer Kirmes auch“

Derweil machen Schausteller aus ganz Deutschland bei einer Demonstration in Berlin am Donnerstag auf ihre prekäre Situation aufmerksam. Albert Ritter zeigt auf: „Alle dürfen arbeiten, nur das Schaustellergewerbe nicht. Eigentlich ist eine öffentliche Kirmes zu vergleichen mit einer Fußgängerzone oder einer Strandpromenade. Auch dort geht man eigenverantwortlich, mit Masken und Abstand entlang. Links und rechts sind dann Gewerbetreibende, die einzeln ihre Waren anbieten. Eine Kirmes ist nichts anderes. Und warum sollte es einen Unterschied machen, ob man eine Pommesbude auf einer Promenade oder auf einer Kirmes öffnet?“

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Neben der Klage gegen den Freistaat Bayern werden derzeit weitere Klagen geprüft - auch gegen das Land NRW, wie Albert Ritter sagt. „Es wird generell jede Kirmes verboten. Da wird auch kein Unterschied gemacht, ob es eine kleine Dorfkirmes mit 2000 Besuchern oder eine größere Kirmes mit 10.000 Besuchern ist. Normalerweise müsste es vor einem Verbot auch erst einmal Auflagen für etwas geben. Das sollte auch für Kirmesse gelten!“, appelliert der Schausteller.

„Und wenn Kinder wieder nebeneinander im Planschbecken sitzen dürfen, dann müssen sie auch wieder im Karussell nebeneinander sitzen dürfen.“

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