Eltern-Testpflicht in Praxen entfällt: Die Erleichterung bei Kinderärzten in der Region ist groß. Nun können sie wieder ihre Arbeit nachgehen - ohne sich strafbar zu machen. © picture alliance/dpa
Kinderärzte im Kreis Unna
„Riesige Erleichterung“ bei Kinderärzten: NRW kippt Eltern-Testpflicht
Große Erleichterung bei Kinderärzten: Aufgrund ihrer Kritik entfällt die Testpflicht für Eltern, die ihre Kinder begleiten. Nun gilt in NRW eine Übergangsregelung, damit sich Ärzte nicht strafbar machen.
von Andrea Wellerdiek
NRW, Kreis Unna
, 25.11.2021 / Lesedauer: 4 minDie Testpflicht für Eltern in Kinderarztpraxen entfällt: Das Land NRW hat nun auf die arge Kritik der Kinderärzte, Berufsverbände und Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe reagiert. Eltern dürfen ihre kranken Kinder nun auch weiter in die Praxis begleiten, auch wenn sie keinen negativen Testnachweis vorweisen können. Hätte die Politik hier nicht eingelenkt, hätten einige Kinderärzte womöglich ihre Praxis geschlossen. Das hatten auch Mediziner im Kreis Unna angekündigt. Doch nun kommt es nicht soweit. Die Erleichterung bei den Kinderärzten ist groß.
„Wir sind stolz auf uns, dass wir mit einem einheitlichen Protest so schnell etwas bewirken konnten“, sagt Dr. Christiane Ruppert, Kinder- und Jugendärztin aus Lünen. Sie selbst hatte wie viele andere Kolleginnen und Kollegen am Donnerstagmorgen von der angekündigten Änderung des Gesetzes erfahren. „Ich habe es vor 45 Minuten gehört. Ich konnte noch mit keinem Arzt persönlich sprechen. Aber in den WhatsApp-Gruppen wird klar, dass es eine riesige Erleichterung bei den Ärzten gibt“, sagt sie.
Ärzte standen vor einem Zwiespalt
Nun gibt es Klarheit für die weitere Versorgung der Kinder. „Das erleichtert uns unsere Arbeit und macht unsere Arbeit überhaupt möglich“, sagt die 48-Jährige, die sich seit Jahren als Obfrau und im Landesvorstand des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Westfalen-Lippe engagiert. Fest mit einer Anpassung des Gesetzes rechnete auch Dr. Michael Gilbert. „Alles andere wäre völlig unrealistisch gewesen. Für mich war klar, dass die Realität die Politik einholt“, erklärt der Kinderarzt aus Werne.
Eltern hatten sich am Mittwoch dennoch auf die Neuregelung eingestellt. „Einige haben direkt ihren Test vorgelegt, ohne dass wir es verlangt hatten“, berichtet Jasmin Lidgett, Kinderärztin aus Werne. Andere hätten zuvor angerufen und sich zum Prozedere erkundigt. „Wir hatten ein großes Telefonaufkommen und mussten beraten. Es war sehr aufwendig und unruhig. Zum Glück wurde es wieder klar gestellt. Aber insgesamt war das alles sehr unprofessionell“, kritisiert sie.
Seit eineinhalb Jahren gehen sie und ihre Kolleginnen und Kollegen an die Belastungsgrenze, „und dann kommt auch noch so etwas dazu. Da fühlt man sich fast nicht mehr Ernst genommen mit seiner Arbeit“. Sie hätte sich gewünscht, dass man auch mit Kinderärzten spricht, bevor man derartige Gesetze beschließt. „Die Kinder werden ein Stück weit vergessen. Man hätte das bedenken müssen, bevor man so etwas raushaut“, findet Lidgett klare Worte.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes am Mittwoch (24. November) standen die Kinderärzte vor einem Zwiespalt. Entweder sie haben sich der Neuregelung widersetzt und Eltern auch ohne negativen Test in die Praxis gelassen oder aber sie haben nicht ihrer Arbeit nachgehen können. In Werne kündigten die Kinderärzte daraufhin an, dass man weiter die Versorgung der Kinder gewährleistet. „Wir stören uns gar nicht daran. Selbstverständlich werde ich kein krankes Kind abweisen, weil die Begleitperson keinen aktuellen Test hat“, sagte Dr. Michael Gilbert völlig unaufgeregt.
Wie er haben es viele andere Ärzte gehandhabt. „Wir haben das Gesetz ignoriert“, sagt Christiane Ruppert ganz deutlich. Und das werden sie bis zu der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes auch weiter tun, sobald sie keinen Testnachweis von Eltern bekommen. Bis es eine Änderung gibt, werde es in NRW aber eine Übergangsregelung geben, „damit wir uns nicht strafbar machen“, sagt Ruppert.
Dr. Christiane Ruppert, Kinderärztin aus Lünen, ist seit Jahren als Obfrau und im Landesvorstand des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Westfalen-Lippe aktiv. © Privat
Das Gesundheitsministerium des Landes NRW hatte sich in einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, zu den „erheblichen Verunsicherungen“ in den Arztpraxen geäußert, nachdem das neue Infektionsschutzgesetz eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen vorsieht.
Sind Eltern Besucher oder Begleitpersonen?
Das Ministerium erklärt zu der neuen Gesetzgebung: „[...] Vereinzelt wurde daraus bereits eine allgemeine Testpflicht für Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten z.B. in Kinderarztpraxen unabhängig vom Immunisierungsstatus abgeleitet. Bei diesen Begleitpersonen handelt es sich indes nicht um „Besucher“ i.S. der gesetzlichen Regelung. Erforderliche Begleitpersonen wie z.B. Eltern, Erziehungsberechtigte, Betreuer o.ä. sind vielmehr den behandelten und den betreuten Personen gleich zu setzen.“ Deshalb würde sie wie für die Patienten selbst keine Testpflicht gelten.
Das, was für Bund und Land NRW offensichtlich so eindeutig klingt, war es für die vielen Kinderärzte nicht. „Wenn es deutlich gewesen wäre, hätte es auch keinen Protest gegeben. Es war ganz klar, dass jeder, der die Praxis betrifft, einen Test benötigt - außer die Patienten. Und wer nicht Patient ist, ist Besucher. Und das sind die Eltern, die einen Test vorzeigen sollten“, sagt Ruppert.
Nach der klärenden Stellungnahme des Landes NRW soll es aber nun eine Nachbesserung im Gesetz geben. Dafür trafen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Länder in einer gemeinsamen Gesundheitsministerkonferenz am Donnerstagmorgen. Darin fordern sie, dass die Bundesregierung umgehend die gesetzliche Regelung korrigiert.
Wie aus einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, hervorgeht, plädieren sie dafür, dass es zudem eine Anpassung bei den Tests für das Personal gibt. Laut Infektionsschutzgesetz sollen Mitarbeiter täglich getestet werden, auch wenn sie immunisiert sind. Alternativ könnte es zwei Mal wöchentlich einen PCR-Test geben.
Die Vertreter der Länder haben sich nun einstimmig für folgende Änderung ausgesprochen: Für immunisierte Beschäftigte soll eine Testung zwei Mal wöchentlich mit Hilfe eines Antigen-Schnelltests und nicht mit einem PCR-Test ausreichend sein. „Eine generelle tägliche Testpflicht aller geimpften und genesenen Beschäftigen erscheint dem gegenüber unangemessen“, teilen die Vertreter der Gesundheitsministerkonferenz mit.
Außerdem würden zunehmen Zweifel darin bestehen, „ob die umfangreichen durch den Bundesgesetzgeber mit Wirkung ab dem 24.11.2021 festgelegten Testpflichten durch eine ausreichende vorherige Abklärung der verfügbaren Testkapazitäten abgesichert sind“. Zudem müsse auch die Refinanzierung der Tests über die begrenzte Anzahl der abzurechnenden Tests sichergestellt sein, fordern sei weiter.
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