Land NRW reagiert: Keine Elterntests mehr in Kinderarzt-Praxen nötig
Testpflicht in Arztpraxen
Auf die Kritik der Kinderärzte hat das Land NRW nun reagiert. Eltern, die ihre Kinder in Arztpraxen begleiten, benötigen keinen negativen Schnelltest. Das dürfte für Erleichterung sorgen.

Die Testpflicht für Eltern in Kinderarzt-Praxen entfällt. Nach der Kritik hat das Land NRW nun reagiert. © dpa
Entwarnung bei Kinderärzten: Die Testpflicht für Eltern, die ihre Kinder in die Praxen begleiten, entfällt. Wie die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) nun mitteilte, hat das Gesundheitsministerium des Landes NRW (MAGS) nun auf die Kritik von Ärzten, Berufsverbänden und der KVWL rund um das neue Infektionsschutzgesetz, das seit dem 24. November gilt, reagiert.
Die KVWL erklärt: „Bei Begleitpersonen von Patienten zum Beispiel in Kinderarztpraxen oder von unterstützungsbedürftigen Patienten handelt es sich laut MAGS nicht um Besucher im Sinne der neuen Gesetzesregelung. Erforderliche Begleitpersonen wie zum Beispiel Eltern oder Betreuer sind vielmehr den behandelten und betreuten Personen im Sinne der Gesetzesregelung gleichzusetzen. Für sie gelten daher die gleichen Test- und Hygieneanforderungen wie für Patienten.“
Patienten selbst waren von der Testpflicht von Anfang an ausgeschlossen. Auch zu der Kritik, dass genesene oder geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich täglich in den Praxen testen müssen, reagierte das Gesundheitsministerium.
Diese Tests werden ausgesetzt. Derzeit genügt es laut Mitteilung der KVWL, dass sich die immunisierten Praxismitarbeiter zwei Mal wöchentlich testen. Dies ist auch mit Selbsttests in Eigenanwendung möglich. „Eine entsprechende Vorgehensweise ist von den zuständigen Behörden nicht zu beanstanden.“ Für nicht geimpfte oder genesene Praxismitarbeiter bleibt es bei der täglichen Testpflicht.