Der Test mit einem Fahrzeug eines RN-Redakteurs zeigt: Mit einem VW Eos (laut Hersteller 1,79 Meter breit) kann man problemlos an dem Poller an der Ecke Bült/Am Neutor vorbeifahren. © Andrea Wellerdiek

Fußgängerzone Werne

Poller in Fußgängerzone bringt nichts: Dreiste Autofahrer drängen sich an Begrenzung vorbei

Der neue Poller soll Autofahrer daran hindern, verbotenerweise in die Werner Fußgängerzone zu fahren. Doch einige tun es trotzdem. Denn neben den Pollern passen noch Autos, sogar Lieferwagen vorbei.

von Andrea Wellerdiek

Werne

, 14.01.2020 / Lesedauer: 3 min

Die Stadt Werne greift stärker gegen Autofahrer durch, die verbotenerweise in die Fußgängerzone fahren. Dazu wurde vor knapp zwei Wochen die Einfahrt auf der Ecke Bült/Am Neutor dicht gemacht. Mithilfe eines Pollers. Doch der hat einen Haken.

Denn links und rechts neben dieser Begrenzung ist noch zu viel Platz. Einige Autos kommen noch dran vorbei und fahren weiter in die Fußgängerzone. Das Problem ist auch dem Ordnungsamt bekannt, wie Jürgen Menke erklärt.

„Diese Dreistigkeit werden wir unterbinden“

„Unsere Mitarbeiter haben selbst gesehen, dass einige Autofahrer sich gerade noch neben dem Poller hindurch bewegen. Wir hätten nicht gedacht, dass so etwas passiert. Diese Dreistigkeit einiger Autofahrer werden wir unterbinden“, so Menke.

Aber nicht nur einige unverbesserliche Autofahrer hat das Ordnungsamt erwischt, als sie in die Fußgängerzone fuhren. Laut Menke haben sich auch kleinere Lieferwagen neben dem Poller hindurchgezwängt.

Etwa 40 Zentimeter Platz sind noch zwischen Poller und Auto. Auch auf der anderen Seite kommt das Auto locker an dem Fahrradständer und einer Laterne vorbei. © Andrea Wellerdiek

Zu viel Platz neben dem Poller

Das Problem sei, dass die Lücke zwischen dem Poller und der Laterne auf der rechten Seite (vom Bült aus gesehen) zu groß sei. Ein Problem, dass man nun nachträglich beheben muss. „Das hätte man in der Planung mit berücksichtigen müssen“, räumt Menke ein.

So einfach kommt man an dem Poller vorbei:

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In der kommenden Woche treffen sich Verantwortliche des Ordnungsamtes und des Straßenverkehrsamtes, um nach Lösungen zu suchen. Eine kleine bauliche Änderung könnte das Problem laut Menke schon beheben. Wie genau die aussehen kann oder ob es noch andere Alternativen gibt, wird das Gespräch zeigen. Klar ist, dass die Lücken neben den Pollern verengt werden müssen.

Seitdem die Verkehrsbegrenzung, die schon zuvor installiert war, regelmäßig hochgestellt wird, habe man die Anzahl der „Parkrowdies“ (O-Ton Jürgen Menke) verringert. Insgesamt sei es ruhiger geworden um Autos in der Fußgängerzone, so Menke weiter.

Dennoch haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Knöllchen verteilt - trotz des Pollers. Er wird täglich ab 11 Uhr hochgestellt und ab 19 Uhr wieder hinuntergesetzt. An den Wochenmarkt-Tagen Dienstag und Freitag sei der Poller für die Markthändler zu Lieferzeiten von 12.30 bis 13.30 Uhr hinabgesetzt.

Und genau dann nutzen auch Lieferwagen dreist die freie Zufahrt in die Fußgängerzone, wie Menke berichtet. „Wir behalten das verstärkt im Auge“, sagt der Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

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Viele Verkehrsteilnehmer nutzten in der Vergangenheit trotz einer entsprechenden Beschilderung, verstärkten Verwarnungen und Ansprachen durch Polizei und Ordnungasmt den Bereich zwischen Bült und Marktplatz unerlaubt als Einfahrt und Parkmöglichkeit - etwa für kurze Erledigungen.

Der hochgestellte Poller soll das Problem lösen. Sechs Monate lang wollen die Verantwortlichen von Stadt und Polizei regelmäßig kontrollieren, ob die praktische Umsetzung klappt.

Zu viel Platz: Mit dem Auto kommt man locker an dem Poller vorbei, der eigentlich dafür sorgen sollte, dass keine Autos mehr verbotenerweise in die Fußgängerzone in Werne fahren. © Andrea Wellerdiek

Es droht ein Verwarn- oder Bußgeld

Wer sich nicht dran hält und erwischt wird, muss zahlen. Wer sein Auto unerlaubterweise hier parkt, muss mit einem Verwarngeld von 30 Euro durch das Ordnungsamt rechnen. Schon das Einfahren in die Straße kann zudem seitens der Polizei mit 15 Euro Bußgeld geahndet werden.

Nur in Ausnahmefällen ist die Einfahrt und das kurzzeitige Parken erlaubt: für Hotelgäste zum Be- und Entladen sowie für Rettungswagen, Schwerbehinderte mit Sonderparkausweis und Anwohner mit Durchfahrtsgenehmigung. Dies ist ab sofort nur noch aus Richtung Südmauer über die Klosterstraße möglich.

Axel Scheunemann (l.) und Thomas Stephan von der Polizei sowie Isabella Leiten-Neves und Jürgen Menke vom Ordnungsamt zeigen auf den Poller am Markt, der seit zwei Wochen nun fast immer hochgestellt ist. © Felix Püschner (A)

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