Neue Besuchs-Regeln ab 1. Oktober: Das ändert sich im St. Christophorus
Besucherregeln im Krankenhaus
Ab dem 1. Oktober müssen sich Besucher im Christophorus Krankenhaus in Werne auf neue Corona-Regeln einstellen. Unter anderem beim Tragen von Masken. Das soll den Krankenhausbesuch vereinfachen.
Das neue bundesweite Infektionsschutzgesetz (IfSG) soll einen starken Anstieg der Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter verhindern. Gerade in Krankenhäusern soll ein Schutz für Patienten, aber auch Besucher gewährleistet werden. Neben einer Änderung bei den Masken soll der Besuch im Krankenhaus vereinfacht werden.
„Für einen Besuch im Krankenhaus benötigen die Besucher nach wie vor einen maximal 24 Stunden alten PCR- oder Bürgertest“, heißt es in einer Pressemitteilung des Klinikums Lünen-Werne, zu dem auch das St.-Christophorus-Krankenhaus gehört.
Keine Anmeldung mehr nötig
Einen Besuch vereinfachen soll ab dem 1. Oktober das Wegfallen der Anmeldepflicht. „Während der Besuchszeiten von 10 bis 19 Uhr können Besucher unangemeldet über den Haupteingang ins Krankenhaus kommen. Der letzte Einlass findet um 18 Uhr statt“, heißt es weiter. Bis zuletzt mussten Besucher sich vorher telefonisch im St. Christophorus anmelden.
Ebenfalls neu ist die Verschärfung bei den Regeln zum Tragen von Masken. Ab Oktober dürfen Besucher nur noch mit einer FFP2-Maske das Krankenhaus betreten. Ein einfacher Mund-Nasen-Schutz reicht dann nicht mehr aus. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. Kinder unter sechs Jahren sowie Gehörlose oder Hörgeschädigte und ihre Begleitpersonen sind von diesen Regeln ausgenommen.