Maskenpflicht für Kinder – Verkauf von Kindermasken ist aber verboten

© Udo Hennes

Maskenpflicht für Kinder – Verkauf von Kindermasken ist aber verboten

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Kinder ab sechs Jahren müssen in Bus und Bahn eine FFP2-Maske tragen. Es gibt spezielle Kindermasken, die dürfen aber nicht mehr verkauft werden. Wir haben den Wahnsinn um diese Bezeichnungsposse recherchiert.

Kreis Unna

, 29.04.2021, 17:30 Uhr / Lesedauer: 3 min

Seit Inkrafttreten der Bundesnotbremse müssen auch Kinder in Bus und Bahn, sowie an den Haltestellen eine FFP2-Maske tragen. Die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) hatte in einer Mitteilung Anfang der Woche noch einmal explizit darauf hingewiesen und auch darauf, dass Fahrgäste ohne entsprechende Schutzmasken mit der Kennzeichnung FFP2 oder KN95, eine Beförderung verweigert werden könne.

Gesteigerte Nachfrage nach FFP2-Masken

Das erzeugt nachvollziehbarerweise eine gesteigerte Nachfrage nach diesen Kinder-Masken. Denn während Erwachsene durch die schon länger gültigen Regelungen, etwa in Supermärkten und auch im ÖPNV, bereits gut mit den entsprechenden Schutzmasken ausgestattet sind, wurde diese Regelung für die FFP2- oder KN95-Masken für Kinder bislang nicht so konsequent eingefordert, wie es nun durch die Regelungen für den ÖPNV der Fall ist.

Nun meldete sich eine Mitarbeiterin einer Apotheke aus dem Kreis Unna in der Redaktion mit dem Hinweis, dass in der Apotheke, in der sie tätig ist, zwar Kinder-FFP2-Masken vorhanden und vorrätig seien, diese aber nicht verkauft werden dürften. Sie schreibt am Mittwochabend: „Ich hatte heute die erste Mutter in der Apotheke, die eine FFP2-Maske für ihr Kind kaufen wollte, weil der Busfahrer das Kind ansonsten nicht mitgenommen hätte.“

FFP2-Masken dürfen nicht als „Kindermasken“ verkauft werden

Eine Anfrage beim Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) bestätigt, dass diese Kindermasken nicht verkauft werden dürfen. „Es gibt keine speziellen FFP2-Kindermasken, daher dürfen sie auch nicht als solche verkauft werden“, sagt Dr. Nina Grunsky. Die AVWL-Sprecherin erklärt: „Es gab Hersteller, die ihre Masken extra als Kindermasken gelabelt haben und auch die ganze Aufmachung der Verpackung deutet darauf hin, dass es sich um ein Produkt für Kinder handelt, die darf man so nicht abgeben.“

Auch bei Dr. Matthias Coen von der Ring Apotheke in Unna liegen Masken im Regal, die als für Kinder oder „kids“ ausgezeichnet sind. Weil es aber keine Kinder-FFP2-Masken gibt, dürfen sie mit diesem Zusatz nicht verkauft werden.

Auch bei Dr. Matthias Coen von der Ring Apotheke in Unna liegen Masken im Regal, die als für Kinder oder „kids“ ausgezeichnet sind. Weil es aber keine Kinder-FFP2-Masken gibt, dürfen sie mit diesem Zusatz nicht verkauft werden. © Udo Hennes

Auch bei Dr. Coen‘s Ringapotheke in Unna liegen diese Kindermasken im Regal. Apotheker Dr. Matthias Coen hat kurzerhand beim Importeur dieser Masken nachgefragt, wie es mit der Verkehrsfähigkeit des Produktes aussehe. „Ich habe jemanden bei der Firma Medmaxx erreicht, der mir sagte, ich solle einfach das Wort ,Kinder‘ überkleben, dann würde das gehen.“

Apothekerverband meldet Bedenken an

Ganz so einfach ist es nicht immer, wie AVWL-Sprecherin Grunsky in Erfahrung bringt: „Unsere Rechtsabteilung ist der Auffassung, dass das Überkleben des Wortes ,Kinder‘ keine Verkehrsfähigkeit herstellt, wenn die gesamte Aufmachung der Verpackung implizieren würde, dass es sich um ein Produkt für Kinder handelt.“

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Bei dem Produkt der Firma Medmaxx ist Letzteres nicht der Fall, es wurde eine neutrale Verpackung verwendet, ohne Comicaufdrucke oder dergleichen, es macht aber trotzdem eine Menge Arbeit. „Wir sind im Moment dabei Millionen von Maskenverpackungen umzulabeln, damit das Wort Kinder da nicht draufsteht“, erklärt eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage unserer Zeitung. „Es sind die gleichen Masken mit derselben Zertifizierung in den Kindermasken-Paketen, wie auch in allen anderen FFP2-Masken-Paketen.“ Es darf einfach nur nicht das Wort „Kinder“ draufstehen.

Es gibt eine Lösung für den Bedarf an Masken für Kinder

Die Lösung für den Maskenbedarf bei Kindern gibt es also nur ohne bunt verpackte „Kindermasken“. Grunsky: „Es gibt die zertifizierten und geprüften FFP2-Masken in der kleinsten Größe XS, die passen auch Kindern ab sechs Jahren und können in Apotheken und auch sonst überall ohne Probleme an Kinder abgegeben werden. Damit können Kinder dann Bus und Zug fahren.“

Es handelt sich bei den „Kindermasken“ um eine Bezeichnungsposse. Aufgetaucht ist das Thema Anfang April zuerst in Rheinland-Pfalz. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord mit Sitz in Koblenz hatte nach einer Prüfung der Kindermasken auf die fehlende Rechtsgrundlage in Europa hingewiesen: „Die Vorschriften für FFP2 Schutzmasken (insbesondere die DIN EN 149) regeln die Anforderungen für persönliche Schutzausrüstungen am Arbeitsplatz und gelten deshalb nur für Erwachsene“, heißt es.

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Das sei so nicht auf Kinder übertragbar und daher in der Bezeichnung nicht zulässig. Da nun aber auch Kinder FFP2-Masken tragen müssen, muss eine Lösung her und zwar schon seitdem die Bundesnotbremse gilt.