Bus- und Bahnfahren nur noch mit FFP2- oder KN95-Maske
Maskenpflicht
Im Fahrzeug und an der Haltestelle: Die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna weist darauf hin, dass das Tragen einer medizinischen Maske ohne Kennzeichnung (FFP2/KN95) nicht mehr ausreicht.

Ab sofort nur noch mit FFP2 oder KN95-Maske in den Bus. Das Tragen von medizinischen Masken reicht nicht mehr aus. © zigres - stock.adobe.com
Da nun in ganz NRW die Pflicht besteht, in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen, FFP2-Masken oder die damit vergleichbaren Masken KN95 zu tragen, weist die VKU explizit darauf hin, das sie diese Regelung ab sofort in ihren Fahrzeugen durchsetzen werde.
Das Tragen einer einfachen medizinischen Maske ohne diese Kennzeichnung sei demnach für die Beförderung nicht mehr ausreichend. Die VKU ist gesetzlich daran gebunden, diese neue Regelung durchzusetzen und kann im Zweifel Passagieren ohne geeignete Schutzmaske den Zutritt zum Fahrzeug und/oder die Beförderung verwehren.
Regel gilt für alle ab sechs Jahre
Überdies gelte die Regel auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr, teilt die VKU-Pressestelle mit. Die Fahrerinnen und Fahrer der VKU sind mit Trennscheiben geschützt. Für sie gilt weiterhin die Regel, dass sie keine Maske tragen müssen, wenn sie nicht mit anderen Personen in Kontakt kommen. Die VKU bittet alle Fahrgäste, die neuen Regeln zu beachten.