Auf der langen Liste, die Wernes Stadtführerin Heidelore Fertig-Möller hier präsentiert, stehen die Bürgermeister-Namen der vergangenen 550 Jahre. © Felix Püschner
Videokolumne Heidewitzka
Hering, Sülze und besondere Regeln - so liefen die Wahlen in Werne früher
Schon vor gut 550 Jahren standen in Werne Bürgermeister- und Ratswahlen auf dem Programm. Allerdings galten ganz besondere Regeln - und es wurde groß aufgetischt. Darum geht es diesmal in unserer Video-Kolumne Heidewitzka.
von Heidelore Fertig-Möller
Werne
, 11.09.2020 / Lesedauer: 4 minWenn am Sonntag der Bürgermeister und der neue Stadtrat von Werne gewählt werden, dann reihen sich die Sieger in eine lange Liste mit Namen ein. Und die reicht inzwischen mehr als 550 Jahre zurück. Der erste Bürgermeister vor fast genau 550, dessen Namen wir kennen, ist Johann Roleff aus dem Jahre 1471 - es folgen um 1500 Johann Bartscher, Henrich und Gerd Niehus.
Der Wahlmodus hat sich in all den Jahrhunderten natürlich verändert, vor allem auch zu Ende des Mittelalters um 1600 und als Werne zunächst französisch und dann preußisch wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Aber eines ist immer gleich geblieben: Alle Werner Bürgermeister waren bisher stets männlichen Geschlechts, was für die Jahrhunderte bis ins 20. Jahrhundert hinein nicht erstaunlich ist.
Auch das Datum der Wahl war bis 1803, als das Oberstift Münster, zu dem Werne seit 1000 Jahren gehörte, aufgelöst wurde, immer das gleiche: Es wurde überall im Stift Münster zu „Cathedra Petri“, also am 22. Februar, gewählt und zwar jedes Jahr.
Wahlberechtigt waren – und das ist ein großer Unterschied zu den letzten zwei Jahrhunderten – ausschließlich jene, die das Bürgerrecht von Werne besaßen, das zu damaligen Zeiten nicht einfach zu bekommen war. Man musste Besitz innerhalb der Stadtmauern von Werne haben, einen guten Leumund, das sogenannte Bürgergeld bezahlen können und einiges mehr.
Dann sollten alle Bürger von Werne bei ihrer Bürgerpflicht, wie es in der „Chronik der Stadt Werne“ von Overhage / Brüggemann heißt, nach uraltem Gebrauch jedes Jahr auf Cathedra Petri morgens um 7 Uhr durch Glockenläuten zusammengerufen werden und auf das Rathaus kommen und ohne erhebliche Ursache durfte keiner ausbleiben.
Das Alte Rathaus am Marktplatz: Hier tagt der Werner Stadtrat auch heute noch. © Felix Püschner
Dort musste der Bürgermeister vor der ganzen Gemeinde Rechenschaft über die Geschehnisse in der Stadt und der Kämmerer über die von ihm verwalteten Finanzen abgeben und sich den Bedenken der Bürger stellen. War diese Sache erledigt, so sollten die Bürger und die Ämter (Zünfte ) zur Erwählung der sogenannten Kurherren zusammenkommen.
Sie durften „nach geschehener Erwählung nicht eher weichen, bevor die vier Churgenossen von den Richtern beeidet sind bei Vermeidung arrestlicher Strafen. Und so jemand von den erwählten vier Churherren sich des Churamtes weigern sollte, so soll er dem Rathe mit 5 Goldgulden Strafe verfüllen sein, und demnach seines Amtes zu pflegen schuldig sein“ (aus dem Plebiscitum Wernense, der alten Werner Stadtordnung, von 1475) .
Kurherren schworen einen Eid - und wählten dann selbst
Der Eid, den die Kurherren dann vor den Richtern leisten mussten, lautete wie folgt: „Wir Churherren allesampt, und ein jeder von uns besonders vor seine Person geloben und schwören einen Eid, leiblich, über Gott und seinem heiligen Worte, dass wir nach unserm besten Verstande, Wissenschaft und Vermögen all solche Bürgermeister, Kämmerer und Ratspersonen zu diesem Jahr erwöhlen und kiesen wollen (wählen), welche frei sein, auch ehelich und recht geboren und eines ehrlichen frommen Herkommens, aufrechten Wandels, Handels und Wesens und sunsten gute, fromme, vernünftige, verständige Bürger und dieser Stadt Werne nütze und dienlich sein (...) so gewiss helfe uns der wahrhaftige Gott und sein heiliges Evangelium. Amen!“
Mit einem Ratshumpen aus Zinn stießen Bürgermeister, Kämmerer, Grund- und Holzherr früher nach einer Wahl an. Vier Exemplare aus den Jahren 1617/18 existieren noch. Die Originale sind sicher im Museum untergebracht. © Felix Püschner
Nach der Wahl wurde ein opulentes Mahl aufgetischt, obwohl der 22. Februar fast immer in die strenge Fastenzeit fiel – so heißt es in den Ratsprotokollen: „Für das Essen anlässlich der Ratswahl wurden die Churherrn, der Bürgermeister, die beiden Grund- und Holzherrn und der Kammerschreiber mittags mit Reisbrei, Hering, Sülze, gebratenen Fischen, Streckeling, wohl auch mit Kuchen, mit Plätzchen, Mandeln und Rosinen bewirtet, wozu Wein und Würzwein oder Bier gereicht wurde. Am Nachmittag gab es gebackenes Zuckerwerk und Konfekt, abends Kraut (eine Art gesüßter Kohl) und Konfekt, wozu man Wein trank. Der Kämmerer und die Sekretäre erhielten gebratene Brasse mit weißen Semmeln, Kraut und Konfekt und als Getränk ebenfalls Wein.“
Mit neuen Regeln gegen die Vetternwirtschaft
Im Jahre 1586 wurde die Wahl der vier Kurgenossen, die dann den Bürgermeister und die Ratsmitglieder wählten, abgeändert, da sich zu viele Ungerechtigkeiten und „Missbrauch“ eingeschlichen hatten (man könnte heute auch von heimlichen Absprachen und „Vetternwirtschaft“ sprechen).
1731 kam es dann noch einmal zu einem neuen Reglement: Diesmal hatte es der Münsteraner Landesherr, Fürstbischof Clemens August, selbst veranlasst, dass, um den eingerissenen Missbräuchen entgegen zu wirken, die Namen der Bürger aus dem Schatzungsregister (heute würden wir dies Steuerlisten nennen) vom Stadtsekretarius entnommen, auf besondere Zettel geschrieben und danach dem kurfürstlichen deputierten Kommissarius übergeben werden sollten, aus dem jeder der alten Ratsmänner einen Zettel ziehen und diese Gezogenen dann die Kurherren wählen müssten.
Der letzte Rat von Werne (auch Magistrat genannt), bevor kurz darauf das Oberstift Münster aufgelöst wurde, bestand im Jahre 1802 aus dem Bürgermeister Carl Melchers, dem Kämmerer Heinrich Wilhelm Kirchhoff, den Armenprovisoren Alexander Zengeler und Caspar Jücker, dem Grundherrn Engelbert Schilling, der über den städtischen Grund und Boden wachte, und dem Holzherrn Johann Bernard Lepper, der die städtische Forsten verwaltete. Letztere waren zu gleicher Zeit auch Ratsfeldherrn, also Aufseher über die städtischen Feldmarken.
Danach sollte sich in den folgenden zwei Jahrhunderten vieles ändern, bis heute, aber das Amt des Bürgermeisters und des Rates von Werne, ihre Verantwortung gegenüber den Werner Bürgern, ist gleichgeblieben.
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